Autobahnen - Pläne für den Neubau der Rader Hochbrücke im Verlauf der A 7 überdenken

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
164 Unterstützende 164 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

164 Unterstützende 164 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

26.01.2018, 03:23

Pet 1-18-12-9111-033159

Autobahnen


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.01.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die Pläne für einen Neubau der Rader Hochbrücke im
Verlauf der Bundesautobahn 7 zu überdenken.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 164 Mitzeichnungen und 22 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass eine
Tunnellösung – im Gegensatz zu einem Neubau der Rader Hochbrücke – kommenden
Generationen langfristig Wartungskosten für eine anfällige neue Hochbrücke, die
Stromtrassen und die alte Rendsburger Eisenbahnhochbrücke spare. Bei Umfragen
der Deutschen Bahn (DB) AG sei festgestellt worden, dass der Lärm an der
Bahnstrecke im Bereich Rendsburg und Osterrönfeld weiterhin steigen werde. Mit
einer Tunnellösung könnten Güterzüge schneller und dichter getaktet an den
dichtbesiedelten Bereichen vorbeigeführt werden. Die alte Eisenbahnhochbrücke
könne bis zu ihrer Schließung für den leiseren Personennahverkehr genutzt werden.
Die geplante Autobahnhochbrücke werde bei starken Stürmen häufig für den
Schwerlastverkehr und zum Teil auch für den PKW-Verkehr voll gesperrt werden
müssen. Die Verkehrsumleitung durch den Ort werde zu unerträglichen
Verkehrssituationen, insbesondere im Rendsburger Kanaltunnel, führen. Die Region
sei stark touristisch geprägt, eine Hochbrücke und Hochspannungsleitungen würden
sich negativ auf das Landschaftsbild auswirken.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt einführend fest, dass die Rader Hochbrücke gravierende
Schäden an den Pfeilerköpfen aufwies, deren Beseitigung zu Teilsperrungen und
Verkehrsbehinderungen geführt hat. Nach dem Ende der Reparaturarbeiten steht sie
seit November 2013 wieder für den erlaubnisfreien Verkehr mit zwei Fahrspuren je
Richtung ohne Last- oder Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Verfügung. Aufgrund
der im Jahr 2014 vorgelegten Nachrechnungsergebnisse zur Rader Hochbrücke –
welche unter anderem eine Restnutzungsdauer von etwa 12 Jahren ermittelt haben –
ist es erforderlich, bis zum Jahr 2026 ein Ersatzbauwerk zur Aufnahme des
bestehenden Verkehrs fertiggestellt zu haben. Die Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH (DEGES) wurde im Februar 2015 durch das
Land Schleswig-Holstein mit Planung, Grunderwerb und Baudurchführung des
Ersatzneubaus der Rader Hochbrücke beauftragt.
Die möglichen technischen Lösungen wurden zunächst in einer
Machbarkeitsuntersuchung und im Rahmen der Vorplanung Strecke untersucht und
miteinander verglichen. Die Varianten waren bestandsnahe Ersatzbrücken östlich und
westlich der vorhandenen Hochbrücke Neben Brückenvarianten wurde auch eine
Tunnellösung – eine Tunnelunterquerung des Nord-Ostsee-Kanals und der
Borgstedter Enge – in den Variantenvergleich einbezogen. Diese Variante wurde
jedoch verworfen. Im Ergebnis dieser Untersuchung ergab die Vorzugsvariante den
Bau einer bestandsnahen Ersatzbrücke auf der Ostseite. Dabei wird die erste
Brückenhälfte unmittelbar neben der vorhandenen Brücke errichtet, nach Umlage des
Verkehrs auf diese neue Brücke wird die alte Brücke abgerissen und an deren Stelle
die zweite Brückenhälfte gebaut.
Die Planungen sahen zunächst eine bestandsnahe vierstreifige Wiederherstellung der
Rader Hochbrücke vor. Grundlage war eine Verkehrsprognose für das Jahr 2030. Die
darin ausgewiesenen Verkehrszahlen hätten mit einem vierstreifigen Querschnitt
bewältigt werden können. Die Anfang des Jahres 2017 veröffentlichten Ergebnisse der
bundesweiten Straßenverkehrszählung lagen im Bereich der Rader Hochbrücke
jedoch bereits im Bereich der Prognosegrößen, sodass auf deren Basis eine neue

Verkehrsuntersuchung beauftragt wurde. Diese ergab, dass nur ein sechsstreifiger
Querschnitt ausreichend leistungsfähig ist.
Das BMVI hat deshalb mit Datum 11. September 2017 zugestimmt, die Planung der
Rader Hochbrücke auf sechs Fahrstreifen umzustellen. Dies bedeutet zugleich einen
Ausbau des gesamten Streckenabschnitts zwischen der Anschlussstelle
Rendsburg/Büdelsdorf und dem Autobahnkreuz Rendsburg. Der zusätzliche
Fahrstreifen pro Richtung wird als Spuraddition bzw. -subtraktion ausgeführt. Die neue
Brücke wird insgesamt um 2 Meter pro Richtungsfahrbahn gegenüber der bisherigen
vierstreifigen Planung breiter.
Weitere Informationen zum Zeitplan des Projekts können der Antwort der schleswig-
holsteinische Landesregierung – dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,
Technologie und Tourismus vom 17. Oktober 2017 auf die kleine Anfrage des
Abgeordneten Lars Harms (SSW) (Drucksache 19/278), entnommen werden:
www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00200/drucksache-19-00278.pdf.
Zu der Eisenbahnhochbrücke in Rendsburg führt der Petitionsausschuss aus, dass
diese bereits umfangreich saniert und für den doppelgleisigen Verkehr mit schweren
Zügen ertüchtigt worden ist. Nach Auskunft der DB AG weist die
Eisenbahnhochbrücke nach einer Grundinstandsetzung noch eine Restnutzungsdauer
von mindestens 50 Jahren auf. Insofern stellt sich die Frage nach einem
Ersatzbauwerk für die Eisenbahnhochbrücke als Teil eines Kombinationsbauwerks –
Brücke oder Tunnel – in den nächsten fünfzig Jahren nicht.
Im Übrigen weist der Ausschuss darauf hin, dass die mit der Petition vorgetragene
Annahme, eine Tunnellösung spare für künftige Generationen Unterhaltungskosten,
nicht zutreffend ist. Die jährlichen Unterhaltungskosten für Tunnel betragen
0,6 bis 0,9 Prozent der Baukosten bei einer theoretischen Nutzungsdauer von 90 bis
130 Jahren. Hinzu kommen die jährlichen Unterhaltungskosten der betriebs- und
verkehrstechnischen Ausstattungen für Straßentunnel in Höhe von 2 Prozent der
Baukosten, bei einer theoretischen Nutzungsdauer von lediglich 20 Jahren. Dies
bedeutet eine 4 bis 5-fache Erneuerung der technischen Ausstattungen innerhalb der
Tunnelnutzungsdauer. Brücken weisen zwar zum Teil eine kürzere Nutzungsdauer
und höhere jährliche Unterhaltungskosten auf – es entfällt jedoch die Unterhaltung und
mehrfache Erneuerung der technischen Ausstattung.
Der Ausschuss hält fest, dass bei der Variantenbetrachtung nicht die
Unterhaltungskosten losgelöst zu betrachten sind, sondern vielmehr die

Gesamtkosten des Projekts über den gesamten Lebenszyklus. Dabei machen die
Baukosten regelmäßig einen so hohen Anteil aus, dass aus wirtschaftlichen Gründen
den Brückenvarianten gegenüber den Tunnelvarianten häufig der Vorzug gegeben
wird.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen, den Neubau der Rader Hochbrücke zu überdenken, nicht entsprochen
werden konnte.

Begründung (PDF)


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