Energie

Autonomie 100 % Erneuerbare Energien per Gesetz

Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
884 Ondersteunend 881 in Duitsland

Bewerkingstermijn afgelopen

884 Ondersteunend 881 in Duitsland

Bewerkingstermijn afgelopen

  1. Begonnen 2021
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

27-10-2023 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


26-10-2021 13:28

Die Petition wurde unter dem Link
epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2021/_08/_20/Petition_125665.nc.html
veröffentlicht.
Die Mitzeichnungsfrist ist bis 09.11.2021 begrenzt.
Die bei OpenPetion erfolgten Unterschriften werden vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nicht anerkannt. Zahlreiche Mitunterzeichnerunterschriften für das Petitionsanliegen sind hier auch von den bei openPetition bereits erfolgten erwünscht, um vom Petitionsausschuss anerkannt zu werden.


12-10-2021 19:29

Dem Petitionsausschuuss liegt der Gestzentwurf vor.

Link zur Petition:
epetitionen.bundestag.de/PETITIONEN7_20217_08/_20/petitionen_125665.nc.html

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, uneingeschränkt autonome Selbstversorgung mit 100 % erneuerbaren Energien per Gesetz zu legalisieren. Mit Konkurrenz zwischen 100 % regenerativer Energieversorgung einerseits und marktwirtschaftlicher Versorgung mit klimaschädlichen Energien andererseits soll verhindert werden, dass kostenlose natürliche Energien per Gesetz vermarktet werden müssen.

Begründung

Im deutschen Energierecht fehlen Regeln, die Hemmnisse des Austausches fossiler mit regenerativen Energien beseitigen. Haupthemmnis ist der Zusammenschluss fossiler mit regenerativen Energieversorgungssystemen, obgleich sie untereinander nicht kompatibel sind.
Kostenintensive Primärenergien aus Kohle, Erdöl und Erdgas sind mit kostenlosen Primärenergien aus Sonnenstrahlung und Wind untereinander vermischt. Während fossile Energien hohen Kostenaufwand für Erschließung, Transport. Umwandlung und Verteilung erfordern, sind regenerative Energien kostenlos und können vor Ort umgewandelt, gespeichert und genutzt bzw. verteilt werden.
Weil Sonnenstrahlung und Wind zwar unendlich aber nicht ständig verfügbar sind, unterscheiden sich regenerative und fossile Versorgungstechnologien grundsätzlich. Ihre nach geltendem Recht geforderte Zusammenführung ist trotz hohem Koordinierungsaufwand mit Verlusten verbunden.
Während fossile Energien marktwirtschaftlich gehandelt werden, sind Sonnenstrahlung und Wind als Grundlagen der Daseinsvorsorge keine Marktware.
Sämtliche Fakten sprechen dafür, dass Klimawandel nur mit gemeinnütziger kooperativer regenerativer Energieversorgung verhindert werden kann.
Bisher ungenutzte Wissensanwendungen eröffnet sozialer Marktwirtschaft mit Technik für Energieumwandlung und -Speicherung neue Geschäftsfelder. Gespeichert sind erneuerbare Energien in vielen Wandlungsformen von tages- und jahreszeitlichen Schwankungen unabhängig.
Dezentrale sogenannte zellulare Selbstversorgung aus regenerativen Quellen vermeidet das Risiko großflächiger Ausfälle durch Havarien im Verbundnetz. Gegenwärtig wird Aufwuchs vorhandener und neuer Zellen 100 % erneuerbarer Energien mit gesetzlichen Deckelungen und Ausschreibungen verhindert. Legalisierte Selbstversorgung mit regenerativen Energien eröffnet Wege zur beschleunigten Verringerung der CO2-Emissionen mit guten Arbeitsplätzen.

Erforderliche finanzielle Ausstattung der Universitäten und Hochschulen zur beispielhaften energetischen Selbstversorgung mit 100 % regenerativen Energien belastet den Staatshaushalt weniger, als Bürokratieaufwand für Verhinderung sozialer Verwerfungen durch CO2-Bepreisung. Sie ist dringende Voraussetzung zur Qualifizierung des Arbeitskräftepotentials für die Energiewende.

Nur Selbstversorgung mit 100 % erneuerbarer Energien versetzt Unternehmen und Bürger in die Lage, für den Klimaschutz vollständig auf Kohle, Erdöl und Erdgas sowie Strom aus Atomkraftwerken zu verzichten.

Ein Autonomiegesetz eröffnet gewählten lokalen und regionalen Organen selbständige Genehmigungsentscheidungen nach Vorortbedingungen zu treffen.:


12-10-2021 12:59

Begründung der Petition
Im deutschen Energierecht fehlen Regeln, die Hemmnisse des Austausches fossiler mit regenerativen Energien beseitigen. Haupthemmnis ist der Zusammenschluss fossiler mit regenerativen Energieversorgungssysteme, obgleich sie untereinander nicht kompatibel sind. Kostenintensive Primärenergien aus Kohle, Erdöl und Erdgas sind mit kostenlosen Primärenergien aus Sonnenstrahlung und Wind untereinander vermischt. Während fossile Energien hohen Kostenaufwand für Erschließung, Transport. Umwandlung und Verteilung erfordern, sind regenerative Energien kostenlos und können vor Ort umgewandelt, gespeichert und genutzt bzw. verteilt werden. Weil Sonnenstrahlung und Wind zwar unendlich aber nicht ständig verfügbar sind, unterscheiden sich regenerative und fossile Versorgungstechnologien grundsätzlich. Ihre nach geltendem Recht geforderte Zusammenführung ist trotz hohem Koordinierungsaufwand mit Verlusten verbunden. Während fossile Energien marktwirtschaftlich gehandelt werden, sind Sonnenstrahlung und Wind als Grundlagen der Daseinsvorsorge keine Marktware. Sämtliche Fakten sprechen dafür, dass Klimawandel nur mit gemeinnütziger kooperativer regenerativer Energieversorgung verhindert werden kann. Bisher ungenutzte Wissensanwendungen eröffnet sozialer Marktwirtschaft mit Technik für Energieumwandlung und -Speicherung neue Geschäftsfelder. Gespeichert sind erneuerbare Energien in vielen Wandlungsformen von tages- und jahreszeitlichen Schwankungen unabhängig. Dezentrale sogenannte zellulare Selbstversorgung aus regenerativen Quellen vermeidet das Risiko großflächiger Ausfälle durch Havarien im Verbundnetz.

Gegenwärtig wird Aufwuchs vorhandener und neuer Zellen 100 % erneuerbarer Energien mit gesetzlichen Deckelungen verhindert. Legalisierte Selbstversorgung mit regenerativen Energien eröffnet Wege zur beschleunigten Verringerung der CO2-Emissionen mit guten Arbeitsplätzen. Erforderliche finanzielle Ausstattung der Universitäten und Hochschulen zur beispielhaften energetischen Selbstversorgung mit 100 % regenerativen Energien belastet den Staatshaushalt weniger, als Bürokratieaufwand für Verhinderung sozialer Verwerfungen durch CO2-Bepreisung. Sie ist dringende Voraussetzung zur Qualifizierung des Arbeitskräftepotentials für die Energiewende.
Nur Selbstversorgung mit 100 % erneuerbarer Energien versetzt Unternehmen und Bürger in die Lage für den Klimaschutz vollständig auf Kohle, Erdöl und Erdgas sowie Strom aus Atomkraftwerken zu verzichten. Ein Autonomiegesetz eröffnet gewählten lokalen und regionalen Organen selbständige Genehmigungsentscheidungen nach Vorortbedingungen zu treffen.

Cottbus, den 23. August 2021

Dieter Brendahl
Lindenplatz 27
03042 Cottbus
An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1

11011 Berlin

Betr.: Petition 125665 – 20. August 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Zusammenhang mit der Petition für autonome Selbstversorgung mit 100 % erneuerbaren Energien per Gesetz, übermittele ich ihnen in der Anlage einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Die juristische Richtigkeit des vorgeschlagenen Gesetzestextes wurde bisher nicht überprüft.

Im 2. Absatz der Petitionsbegründung ist mir ein Fehler unterlaufen. Es muss richtig heißen: „Erforderliche finanzielle Ausstattung der Universitäten und Hochschulen zur beispielhaften energetischen Selbstversorgung mit 100 % regenerativen Energien belastet den Staatshaushalt weniger, als Bürokratieaufwand für Verhinderung sozialer Verwerfungen durch CO2-Bepreisung.“

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Brendahl


30-08-2021 10:49

Die Petition wurde am 23.August 2021 unter
Pet 1-19-09-99999-049185
beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag registriert.


24-04-2021 16:15

Im Ergebnis einer Präsnentationsdebatte wurden in der Beschreibung §4, Satz1 und §5, Satz 2 präzisiert.


Neuer Petitionstext:

Aufhebung des ökonomischen Zwangs der Vermischung erneuerbarer mit Energie aus Atomkraftwerken und fossilen Energieträgern

Mit einem Autonomie-Gesetz für Erneuerbare Energien muss physikalische und ökonomische Trennung von fossilen Energien und Strom aus Atomkraftwerken legalisiert werrden, um Klimaschutz zu gewährleisten und auf Rohstoffkosten für die Energieversorgung zu verzichten.

Entwurf

Gesetz für Autonomie 100 % regenerative Energieversorgung 

§ 1 Zweck des Gesetzes: Dezentrale, lokale und regionale Energieversorgung mit 100 % regenerativen Energien 

§ 2 Anwendungsbereich: Das Gesetz regelt Errichtung, Betrieb, und Nutzung autonomer Anlagen zur Gewinnung und Speicherung regenerativer Energien aus Sonnenstrahlung, Wind, Biogasanlagen, Erdwärme und Gezeiten. 

§ 3 Begriffsbestimmungen:

regenerative Energie:  Energie, aus zeitnaher Sonnenstrahlung, Wind, Biomasse, Erdwärme und Gezeiten 

Schadstoffenergie: Strom aus Atomkraftwerken und Energie aus Kohle, Erdöl, Erdgas 

100 % regenerative Energie: schadstofffreie Energie 

nuklear/fossile Energie:  Energie aus Kernspaltung, Kernfusion, Erdgas, Erdöl, Kohle und Torf 

Energieautonomie:   von internationalen und nationalen Verbundnetzen unabhängige dezentrale  Energieversorgung aus regenerativen Quellen 

Gebrauchsenergien: Arbeitsenergie für Haushalt, Landwirtschaft, gewerblichen und industriellen Bedarf aus unterschiedlichen Sektoren, wie Wärmeenergie, Elektroenergie, chemische Energie, kinetische Energie, Lichtenergie 

Energiekooperativen:  Energieerzeuger- und Verbrauchergemeinschaften regenerativer Energien 

Bürgerenergie: 100 % regenerative Energie, deren Austausch untereinander keiner Zwischenhändler bedarf 

Energiemarktwirtschaft:  nicht planbare, angeblich vom Markt diktierte Energieversorgung                                                                              

§ 4 Allgemeine Vorschriften:  (1)Vorschriften: (1) Für autonome Energiekooperativen geltengilt keineals Mengen- Mengen- und Zuwachsbeschränkungenund Zuwachsbeschränkung regenerativer Energien. Energien nur der günstigste Erhaltungszustand der biologischen Vielfalt. (2) Ausschreibungen als Teil des Genehmigungsverfahrens entfallen für Anlagen autonomer regenerativer Energieversorgung. (3) Autonom erzeugte Arbeitsenergien aus regenerativen Quellen unterliegen keiner Steuer- und Abgabenpflicht. (4) Die Umsatzsteuerpflicht ist mit Besteuerung der Investitionskosten und in Anspruch genommenen Dienstleistungen abgegolten. (5) Technische Neuerungen zur Rationalisierung und Beschleunigung der Nutzung regenerativer Energiequellen dürfen nicht durch Patente blockiert werden.Kostenlose Nachnutzung von Technologien zur Rationalisierung von Energieumwandlung und -speicherung müssen gewährleistet sein. (6) Für Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Gewinnung und Nutzung regenerativer Energien gelten die allgemeinen technischen Sicherheits- und Qualitätsstandards. 

§ 5 autonome Netze mit 100 % regenerativen Energien: (1) Energiekooperativen haben das Recht in ihrem Bereich vorhandene Netze zu kaufen oder zu pachten. (2) VorbesitzerBesitzer sind verpflichtet, Teilbereiche ihrer Verteilnetze an Kooperativen zu verkaufen oder zu verpachten, sofern sie damit von Anteilen nuklear/fossiler Energien bereinigt werden. 

§ 6 Investitionen und Dienstleistungen (1) Mitglieder autonomer Kooperativen handeln Vergütung erbrachter individueller Leistungen untereinander ohne staatliche Reglementierung aus. (2) Städte und Kommunen veröffentlichen in vierteljährlichen Zeitabständen Register ihrer Energiekooperativen und deren aktuelle Durchschnittserzeuger- und Verbraucherkosten. Mit Information über Vorteile bürgerbeteiligter Versorgung mit 100 % regenerativen Energien ist deren Wachstum zu beschleunigen.  

§ 7 Vernetzung von Kooperativen: Vernetzung von Kooperativen erfordert Netzsynchronisation der Stromnetze und Beibehaltung zeitlich ausgeglichene Gesamtbilanz von Erzeugung und Verbrauch. 

§ 8 Kennzeichnungspflicht kommerzieller öffentlicher Energiequellen: Kommerzielle öffentliche Energiequellen wie beispielsweise Ladesäulen für Elektroantriebe von Fahrzeugen und Schiffen, die keine Anteile von Atomenergie und Strom aus fossilen Energieträgern enthalten, sind mit der Aufschrift zu kennzeichnen: „Diese Energiequelle ist klimaneutral!“ 

§ 9 Geltungsbereich: Bestehende Verträge zur Einspeisung von Elektroenergie aus Windkraft- und PV-Anlagen in das öffentliche Verbundnetz werden von diesem Gesetz nicht berührt.

Eine kommentierte Version dieses Gesetzentwurfes kann beim Petenten abgefordert werden.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 852 (851 in Deutschland)


13-04-2021 19:51

Verbesserung der Formatierung des Gestzestextes,

Textliche Erweitrung (klarstellung) des fett gedruckten Satzes der Begründung.


Neuer Petitionstext:

Aufhebung des ökonomischen Zwangs der Vermischung erneuerbarer mit Energie aus Atomkraftwerken und fossilen Energieträgern

Mit einem Autonomie-Gesetz für Erneuerbare Energien muss physikalische und ökonomische Trennung von fossilen Energien und Strom aus Atomkraftwerken legalisiert werrden, um Klimaschutz zu gewährleisten und auf Rohstoffkosten für die Energieversorgung zu verzichten.

Entwurf

Gesetz für Autonomie 100 % regenerative Energieversorgung 

§ 1 Zweck des Gesetzes: Dezentrale, lokale und regionale Energieversorgung mit 100 % regenerativen Energien 

§ 2 Anwendungsbereich: Das Gesetz regelt Errichtung, Betrieb, und Nutzung autonomer Anlagen zur Gewinnung und Speicherung regenerativer Energien aus Sonnenstrahlung, Wind, Biogasanlagen, Erdwärme und Gezeiten. 

§ 3 Begriffsbestimmungen:

regenerative Energie:  Energie, aus zeitnaher Sonnenstrahlung, Wind, Biomasse, Erdwärme und Gezeiten 

Schadstoffenergie: Strom aus Atomkraftwerken und Energie aus Kohle, Erdöl, Erdgas 

100 % regenerative Energie: schadstofffreie Energie 

nuklear/fossile Energie:  Energie aus Kernspaltung, Kernfusion, Erdgas, Erdöl, Kohle und Torf 

Energieautonomie:   von internationalen und nationalen Verbundnetzen unabhängige dezentrale  Energieversorgung aus regenerativen Quellen 

Gebrauchsenergien: Arbeitsenergie für Haushalt, Landwirtschaft, gewerblichen und industriellen Bedarf aus unterschiedlichen Sektoren, wie Wärmeenergie, Elektroenergie, chemische Energie, kinetische Energie, Lichtenergie 

Energiekooperativen:  Energieerzeuger- und Verbrauchergemeinschaften regenerativer Energien 

Bürgerenergie: 100 % regenerative Energie, deren Austausch untereinander keiner Zwischenhändler bedarf 

Energiemarktwirtschaft:  nicht planbare, angeblich vom Markt diktierte Energieversorgung                                                                              

§ 4 Allgemeine Vorschriften:                                                                                                                               (1)Vorschriften:  (1) Für autonome Energiekooperativen gelten keine Mengen- und Zuwachsbeschränkungen regenerativer Energien. (2) Ausschreibungen als Teil des Genehmigungsverfahrens entfallen für Anlagen autonomer regenerativer Energieversorgung. (3)Energieversorgung. (3) Autonom erzeugte Arbeitsenergien aus regenerativen Quellen unterliegen keiner Steuer- und Abgabenpflicht. (4) Die Umsatzsteuerpflicht ist mit Besteuerung der Investitionskosten und in Anspruch genommenen Dienstleistungen abgegolten. (5) Technische Neuerungen zur Rationalisierung und Beschleunigung der Nutzung regenerativer Energiequellen dürfen nicht durch Patente blockiert werden.Kostenlose Nachnutzung von Technologien zur Rationalisierung von Energieumwandlung und -speicherung müssen gewährleistet sein. (6) Für Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Gewinnung und Nutzung regenerativer Energien gelten die allgemeinen technischen Sicherheits- und Qualitätsstandards. 

§ 5 autonome Netze mit 100 % regenerativen Energien: (1) Energiekooperativen haben das Recht in ihrem Bereich vorhandene Netze zu kaufen oder zu pachten. (2) Vorbesitzer sind verpflichtet, Teilbereiche ihrer Verteilnetze an Kooperativen zu verkaufen oder zu verpachten, sofern sie damit von Anteilen nuklear/fossiler Energien bereinigt werden. 

§ 6 Investitionen und Dienstleistungen (1) Mitglieder autonomer Kooperativen handeln Vergütung erbrachter individueller Leistungen untereinander ohne staatliche Reglementierung aus. (2) Städte und Kommunen veröffentlichen in vierteljährlichen Zeitabständen Register ihrer Energiekooperativen und deren aktuelle Durchschnittserzeuger- und Verbraucherkosten. Mit Information über Vorteile bürgerbeteiligter Versorgung mit 100 % regenerativen Energien ist deren Wachstum zu beschleunigen.  

§ 7 Vernetzung von Kooperativen: Vernetzung von Kooperativen erfordert Netzsynchronisation der Stromnetze und Beibehaltung zeitlich ausgeglichene Gesamtbilanz von Erzeugung und Verbrauch. 

§ 8 Kennzeichnungspflicht kommerzieller öffentlicher Energiequellen: Kommerzielle öffentliche Energiequellen wie beispielsweise Ladesäulen für Elektroantriebe von Fahrzeugen und Schiffen, die keine Anteile von Atomenergie und Strom aus fossilen Energieträgern enthalten, sind mit der Aufschrift zu kennzeichnen: „Diese Energiequelle ist klimaneutral!“ 

§ 9 Geltungsbereich: Bestehende Verträge zur Einspeisung von Elektroenergie aus Windkraft- und PV-Anlagen in das öffentliche Verbundnetz werden von diesem Gesetz nicht berührt.

Eine kommentierte Version dieses Gesetzentwurfes kann beim Petenten abgefordert werden.



Neue Begründung:

Mit Emissionszertifikaten sind die Ziele des Pariser Klimagipfels nicht erreichbar, bevor die Erderhitzung unumkehrbar wird. Erweiterung der Importe fossiler Energieträger (Erdgas eingeschlossen) bindet Steuergelder, die wirkungsvoller für Speicherung regenerierbaren Energien einsetzbar sind.

Energieversorgung wird von der Bundesregierung als Bestandteil sozialer Marktwirtschaft propagiert. Sie verschweigt, dass Energiemärkte als Ursache der Klimaerhitzung, kriegerischer Konflikte und Massenflucht alles andere als sozial sind.

Weltweit werden Energiemärkte von fossilen Energieträgern und Atomkraftwerken beherrscht. Sie sind mit Kosten für Erschließung der Quellen, für Folgen von Schadstoffemissionen, Umweltzerstörung, Ferntransport, Militär und Kriegsfolgen verbunden. Diese Kosten werden nicht bzw. nur unvollständig erfasst. Wenn überhaupt, werden sie nur zu einem Bruchteil den Verursachern angelastet.

CO2-Bepreisung belastet die Bevölkerung mit Preiserhöhungen für Benzin, Diesel, Heizöl und Heizgas. Sie lenkt vom Erfordernis zur Umstellung auf dezentrale kooperative Energieversorgung ab und ist zum Ausgleich sozialer Verwerfungen mit aufwendiger Bürokratie verbunden.

Mit geltender Gesetzgebung ist es der Lobby von Konzernen per Gesetz bereits gelungen, regenerative Energien mit teuren Schadenergien zu vermarkten.      Sonnevermarkten.     Sonne und Wind sind kostenlose Energiequellen zur Daseinsvorsorge und keine Marktware! Gespeichert sind sie in vielen Wandlungsformen Grundlage von tages- und jahreszeitlichen Schwankungen unabhängig.

Sämtliche Fakten sprechen dafür, dass der Klimawandel nur mit ökonomischer Verödung des Energiemarktes und nur mit gemeinnütziger kooperativer regenerativer Energieversorgung verhindert bzw. eingeschränkt werden kann. Das Wissen über die technischen Mittel ist verfügbar und eröffnet sozialer Marktwirtschaft neue Chancen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 849 (848 in Deutschland)


30-03-2021 19:08

Die Beschreibung der Petition wurde mit einem vom Petenten erarbeiteten Gesetzentwurf erweitert. Eine vom Petenten erarbeitete kommentierte Version des Gesetzentwurfes überschreitet das Limit von 5000 Zeichen.

In der Begründung wurde die Information über die kalifornische Gesetzgebung entfernt. Sie wurde mit Begründung des in der Beschreibung enthaltenen Gesetzentwurfes erweitert.

Die Änderung soll die Debatte über den Inhalt des geforderten Autonomiegesetzes ermöglichen..


Neuer Petitionstext:

Aufhebung des ökonomischen Zwangs der Vermischung erneuerbarer mit Energie aus Atomkraftwerken und fossilen Energieträgern

Mit einem Autonomie-Gesetz für Erneuerbare Energien muss physikalische und ökonomische Trennung von fossilen Energien und Strom aus Atomkraftwerken legalisiert werrden, um Klimaschutz zu gewährleisten und auf Rohstoffkosten für die Energieversorgung zu verzichten.

"Kalifornien erlässtEntwurf Gesetz für 100%Autonomie Erneuerbare100 Energien"% regenerative Energieversorgung 

Als§ fünftgrößte1 IndustrieregionZweck des Gesetzes: Dezentrale, lokale und regionale Energieversorgung mit 100 % regenerativen Energien 

§ 2 Anwendungsbereich: Das Gesetz regelt Errichtung, Betrieb, und Nutzung autonomer Anlagen zur Gewinnung und Speicherung regenerativer Energien aus Sonnenstrahlung, Wind, Biogasanlagen, Erdwärme und Gezeiten. 

§ 3 Begriffsbestimmungen: regenerative Energie:  Energie, aus zeitnaher Sonnenstrahlung, Wind, Biomasse, Erdwärme und Gezeiten 

Schadstoffenergie: Strom aus Atomkraftwerken und Energie aus Kohle, Erdöl, Erdgas 

100 % regenerative Energie: schadstofffreie Energie 

nuklear/fossile Energie:  Energie aus Kernspaltung, Kernfusion, Erdgas, Erdöl, Kohle und Torf 

Energieautonomie:   von internationalen und nationalen Verbundnetzen unabhängige dezentrale  Energieversorgung aus regenerativen Quellen 

Gebrauchsenergien: Arbeitsenergie für Haushalt, Landwirtschaft, gewerblichen und industriellen Bedarf aus unterschiedlichen Sektoren, wie Wärmeenergie, Elektroenergie, chemische Energie, kinetische Energie, Lichtenergie 

Energiekooperativen:  Energieerzeuger- und Verbrauchergemeinschaften regenerativer Energien 

Bürgerenergie: 100 % regenerative Energie, deren Austausch untereinander keiner Zwischenhändler bedarf 

Energiemarktwirtschaft:  nicht planbare, angeblich vom Markt diktierte Energieversorgung                                                                                              

§ 4 Allgemeine Vorschriften:                                                                                                                                    (1) Für autonome Energiekooperativen gelten keine Mengen- und Zuwachsbeschränkungen regenerativer Energien.

(2) Ausschreibungen als Teil des Genehmigungsverfahrens entfallen für Anlagen autonomer regenerativer Energieversorgung.

 (3) Autonom erzeugte Arbeitsenergien aus regenerativen Quellen unterliegen keiner Steuer- und Abgabenpflicht.

(4) Die Umsatzsteuerpflicht ist mit Besteuerung der WeltInvestitionskosten übernimmtund Kalifornienin Anspruch genommenen Dienstleistungen abgegolten.

(5) Technische Neuerungen zur Rationalisierung und Beschleunigung der Nutzung regenerativer Energiequellen dürfen nicht durch Patente blockiert werden.Kostenlose Nachnutzung von Technologien zur Rationalisierung von Energieumwandlung und -speicherung müssen gewährleistet sein.

(6) Für Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Gewinnung und Nutzung regenerativer Energien gelten die Weltführerschaftallgemeinen technischen Sicherheits- und Qualitätsstandards. 

§ 5 autonome Netze mit 100 % regenerativen Energien: (1) Energiekooperativen haben das Recht in ihrem Bereich vorhandene Netze zu kaufen oder zu pachten. (2) Vorbesitzer sind verpflichtet, Teilbereiche ihrer Verteilnetze an Kooperativen zu verkaufen oder zu verpachten, sofern sie damit von Anteilen nuklear/fossiler Energien bereinigt werden. 

§ 6 Investitionen und Dienstleistungen (1) Mitglieder autonomer Kooperativen handeln Vergütung erbrachter individueller Leistungen untereinander ohne staatliche Reglementierung aus. (2) Städte und Kommunen veröffentlichen in vierteljährlichen Zeitabständen Register ihrer Energiekooperativen und deren aktuelle Durchschnittserzeuger- und Verbraucherkosten. Mit Information über Vorteile bürgerbeteiligter Versorgung mit 100 % regenerativen Energien ist deren Wachstum zu beschleunigen.  

§ 7 Vernetzung von Kooperativen: Vernetzung von Kooperativen erfordert Netzsynchronisation der Stromnetze und Beibehaltung zeitlich ausgeglichene Gesamtbilanz von Erzeugung und Verbrauch. 

§ 8 Kennzeichnungspflicht kommerzieller öffentlicher Energiequellen: Kommerzielle öffentliche Energiequellen wie beispielsweise Ladesäulen für Elektroantriebe von Fahrzeugen und Schiffen, die keine Anteile von Atomenergie und Strom aus fossilen Energieträgern enthalten, sind mit der Aufschrift zu kennzeichnen: „Diese Energiequelle ist klimaneutral!“ 

§ 9 Geltungsbereich: Bestehende Verträge zur Einspeisung von Elektroenergie aus Windkraft- und PV-Anlagen in das öffentliche Verbundnetz werden von diesem Gesetz nicht berührt.

Eine kommentierte Version dieses Gesetzentwurfes kann beim KlimaschutzPetenten undabgefordert den Erneuerbaren Energien. werden.

Der Bundesstaat will seine Stromversorgung ab 2045 komplett auf Erneuerbare Energien umstellen und wird damit die Anforderungen aus den Pariser Klimazielen übertreffen. Dazu hat Kalifornien sogar extra ein Gesetz erlassen. Das entsprechende Gesetz (Senate Bill 100) wurde diese Woche von Gouverneur Jerry Brown unterzeichnet. Es ist eines der letzten Projekte seiner Amtszeit. Nach zwei Amtszeiten – als einer der jüngsten, sowie einer der ältesten Gouverneure – wird er bei den kommenden Wahlen im November nicht mehr antreten können.Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz ist eine der zahlreichen weiteren Maßnahmen des Bundesstaates Kalifornien, seine CO2-Emissionen bis 2030 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Dazu gehört auch die Errichtung von Schnellzugstrecken und die Bemühungen, fünf Millionen E-Autos auf die Straßen zu bringen. Bereits heute beschäftigt die Erneuerbare-Energien-Industrie in Kalifornien bereits über 150.000 Leute.Mit dem neuen Gesetz baut Kalifornien seine Vorreiterrolle im Bereich Klimaschutz weiter aus und grenzt sich damit wieder einmal deutlich von Trumps nationaler Anti-Klimapolitik ab. Die Klimapolitik der USA und auch der Welt spielt sich damit zu einem großen Teil in Kalifornien ab. Am gestrigen Mittwoch empfing Gouverneur Brown anlässlich des Global Climate Action Summits in Kalifornien tausende Klimaschützer.Auch andere US-Bundesstaaten, wie Hawaii, Massachusetts oder Vermont bieten Präsident Trump die klimapolitische Stirn und haben ebenfalls 100% Erneuerbare-Energien-Gesetze oder andere offensive Maßnahmen durchgeführt oder in Vorbereitung.In Deutschland dagegen gibt es keine vergleichbaren gesetzlichen Aktivitäten, weder auf nationaler, noch auf regionaler Ebene.Weder hat die Bundesregierung ein 100% Erneuerbare-Energien-Ziel, geschweige denn ein Gesetz. Im Gegenteil, sogar über 2050 hinaus will die Bundesregierung immer noch 20% klimaschädliche fossile Energien nutzen. Viel zu viel um den Herausforderungen durch die Erderhitzung und zur Erfüllung der Pariser Klimabeschlüsse etwas entgegen zu setzen. Auf Bundesstaatenebene haben Grüne in Regierungsbeteiligung zwar einige 100% Erneuerbare-Energien-Beschlüsse durchgesetzt, wie in Rheinland-Pfalz oder Thüringen. Aber durch die miserablen gesetzlichen Grundlagen aus Berlin und Brüssel werden sie an einer schnellen Umsetzung ihrer Ziele behindert.

Neue Begründung:

Mit Emissionszertifikaten sind die Ziele des Pariser Klimagipfels nicht erreichbar.erreichbar, bevor die Erderhitzung unumkehrbar wird. Erweiterung der Importe fossiler Energieträger (Erdgas eingeschlossen) bindet Steuergelder, die wirkungsvoller für Speicherung Erneuerbarerregenerierbaren Energien eingesetzteinsetzbar sind.

Energieversorgung wird von der Bundesregierung als Bestandteil sozialer Marktwirtschaft propagiert. Sie verschweigt, dass Energiemärkte als Ursache der Klimaerhitzung, kriegerischer Konflikte und Massenflucht alles andere als sozial sind.

Weltweit werden können.Energiemärkte von fossilen Energieträgern und Atomkraftwerken beherrscht. Sie sind mit Kosten für Erschließung der Quellen, für Folgen von Schadstoffemissionen, Umweltzerstörung, Ferntransport, Militär und Kriegsfolgen verbunden. Diese Kosten werden nicht bzw. nur unvollständig erfasst. Wenn überhaupt, werden sie nur zu einem Bruchteil den Verursachern angelastet.

CO2-Bepreisung belastet die Bevölkerung mit Preiserhöhungen für Benzin, Diesel, Heizöl und Heizgas. Sie lenkt vom Erfordernis zur Umstellung auf dezentrale kooperative Energieversorgung ab und ist zum Ausgleich sozialer Verwerfungen mit aufwendiger Bürokratie verbunden.

Mit geltender Gesetzgebung ist es der Lobby von Konzernen per Gesetz bereits gelungen, regenerative Energien mit teuren Schadenergien zu vermarkten.       Sonne und Wind sind kostenlose Energiequellen zur Daseinsvorsorge und keine Marktware! Gespeichert sind sie in vielen Wandlungsformen Grundlage von tages- und jahreszeitlichen Schwankungen unabhängig.

Sämtliche Fakten sprechen dafür, dass der Klimawandel nur mit ökonomischer Verödung des Energiemarktes und gemeinnütziger kooperativer Energieversorgung verhindert bzw. eingeschränkt werden kann. Das Wissen über die technischen Mittel ist verfügbar und eröffnet sozialer Marktwirtschaft neue Chancen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 840 (839 in Deutschland)


29-03-2021 12:48

Titel auf Wunsch des Initiators geändert.


Neuer Titel: 100%Autonomie erneuerbare100 % Erneuerbare Energien per Gesetz bis 2045
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 836 (835 in Deutschland)


10-03-2021 17:00

Dies ist ein Hinweis von der openPetition-Redaktion:

Da diese Petition Teil des Themenvotings für ABSTIMMUNG21 ist und möglicherweise Thema der ersten bundesweiten Volksabstimmung wird, wurde der Titel der Petition verständlicher formuliert. Der Titel gibt die Forderung in wenigen Worten wider.


Neuer Titel: Autonomie100% 100 % Erneuerbarererneuerbare Energien per Gesetz bis 2045
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 146 (145 in Deutschland)


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