Περιοχή: Γερμανία

Bankenwesen - Beibehaltung von Bargeld (Scheine und Münzen) sowie Gold und Silber als Zahlungsmittel

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
204 Υποστηρικτικό 204 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

204 Υποστηρικτικό 204 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2018
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

23/03/2019, 3:28 π.μ.

Pet 2-19-08-7601-003705 Bankenwesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Bargeld (Scheine und Münzen) sowie Gold und
Silber sowohl als Zahlungsmittel als auch zum Schutz der Privatsphäre erhalten
bleiben.

Die Eingabe wird dahingehend begründet, digitale Zahlungsmittel seien mit
schwerwiegenden Nachteilen verbunden. Neben einer Anfälligkeit für
Cyber-Kriminalität seien Angriffe auf technische Ausstattungen bzw. auf die zur
Herstellung dieser Geräte benötigten Rohstoffe denkbar. Hingegen sicherten Bargeld
sowie Gold und Silbermünzen einen gewissen Schutz der Privatsphäre und
ermöglichten es dem Einzelnen, auf digitale Geräte und die damit verbundenen
Kosten zu verzichten.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Unterlagen
verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 204 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen
27 Diskussionsbeiträge ein.

Überdies hat den Petitionsausschuss zu diesem Anliegen derzeit eine weitere
Eingabe mit verwandter Zielsetzung erreicht. Wegen des Sachzusammenhangs
werden diese Petitionen einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung
zugeführt. Der Petitionsausschuss bittet daher um Verständnis, dass er im Rahmen
seiner Prüfung nicht auf alle Detailaspekte eingehen kann.

Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass er sich mit der Thematik
"keine Abschaffung des Bargeldes" bereits in der 18. Wahlperiode mehrfach befasst
hat. Sein Votum lautete stets auf Abschluss, weil ein gesetzgeberischer
Handlungsbedarf nicht erkennbar war.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der vorliegenden Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss äußert großes Verständnis für das vorgetragene Anliegen.
Gleichwohl sieht er keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sinne der
Eingabe.

Soweit in der Petition der Erhalt des Bargeldes als Zahlungsmittel für den einzelnen
Bürger gefordert wird, weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die die
Regierung tragenden Koalitionsparteien sich in ihrem Koalitionsvertrag vom 14. März
2018 ausdrücklich dafür ausgesprochen haben, dass das (anonyme) Bezahlen mit
Bargeld weiterhin möglich sein muss. Nach Kenntnis des Petitionsausschusses steht
eine Abschaffung des Bargeldes nicht zur Diskussion. Der Petitionsausschuss ist der
Auffassung, dass das Bargeld ein bedeutendes Zahlungsmittel ist und dies auch in
Zukunft bleiben wird.

Im Hinblick auf die in der Eingabe geforderte Regelung bezüglich der Existenz des
Bargeldes weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass dabei folgende Erwägungen
berücksichtigt werden müssten:

Gemäß Art. 128 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV) erfolgt die Ausgabe von Euro-Banknoten durch die Europäische Zentralbank
(EZB) und – mit der Genehmigung durch die EZB – durch die nationalen
Zentralbanken. Die Entscheidung über die Stückelung, Gestaltung und Anzahl der
Banknoten im Umlauf liegt demnach ausschließlich bei der EZB und beruht auf
unionsrechtlichen Grundlagen. Sie berücksichtigt gemäß Art. 16 ESZB-Satzung
Gepflogenheiten bei der Ausgabe und der Gestaltung von Banknoten. Auch über den
Umfang der Euro-Münzen im Umlauf entscheidet die EZB, wenn auch die Ausgabe
und Prägung in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt.

Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass unabhängig von der Frage der Zulässigkeit
einer solchen Maßnahme nach Unions- wie auch nach Verfassungsrecht weder auf
europäischer noch auf deutscher Ebene Überlegungen zu einer Abschaffung des
Bargeldes ersichtlich sind.
Im Hinblick auf die in den Eingaben gemachten Ausführungen zu Nachteilen digitaler
Zahlungsmittel macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass der
Aktionsplan der Europäischen Kommission von 2016 zur besseren Bekämpfung der
Terrorismusfinanzierung in Aussicht stellt, anonyme Zahlungsmittel
- wie Prepaid-Karten und Umtauschplattformen für virtuelle Währungen - aufgrund
ihrer Anfälligkeit für verschiedene Formen der Finanzkriminalität stärker zu
regulieren. Entsprechende Maßnahmen wurden nun in der Änderungsrichtlinie zur
4. Geldwäscherichtlinie, die im Juli 2018 in Kraft tritt, verankert. Neben den im Fokus
stehenden modernen Technologien (insbesondere Entwicklungen im digitalen
Bereich) hat sich die Europäische Kommission mit der Frage befasst, inwiefern
Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Bargeldnutzung
(Bargeldobergrenze) ein effektives Mittel für die Bekämpfung von
Terrorismusfinanzierung (und Geldwäsche) sein können. Dazu hat sie
Konsultationen durchgeführt und eine Studie in Auftrag gegeben. Auswertungen über
die Erkenntnisse der Studie können der Presse entnommen werden.

Soweit in der Eingabe die Erhaltung von Gold und Silber als Zahlungsmittel gefordert
wird, betont der Petitionsausschuss, dass dem entgegen steht, dass in der
Bundesrepublik Deutschland alleine auf Euro lautende Banknoten (§ 14 Abs. 1
Satz 2 Bundesbankgesetz, vgl. Art. 128 Abs. 1 Satz 3 AEUV) sowie Euro-Münzen als
gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt sind. Ein auf den Erhalt von Gold und Silber
als gesetzliche Zahlungsmittel gerichteter Beschluss ginge insoweit an den
bestehenden Regelungen über gesetzliche Zahlungsmittel vorbei. Es steht jedoch
allen Personen frei, Gold und Silber nach wie vor als Geldanlage zu nutzen.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein
weitergehendes parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in
Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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