Region: Tyskland

Bankenwesen - Einführung der Bankenunion nur unter bestimmten Bedingungen

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
31 Stödjande 31 i Tyskland

Petitionen är delvis godkänd

31 Stödjande 31 i Tyskland

Petitionen är delvis godkänd

  1. Startad 2018
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Delmål uppnått

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2019-11-02 03:28

Petitionsausschuss

Pet 2-19-08-7601-006458
55131 Mainz
Bankenwesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass die Bankenunion nur unter bestimmten Bedingungen
eingeführt wird.
Zur Begründung der Eingabe werden Voraussetzungen für die Einführung der
Bankenunion genannt. Die der Bankenunion beitretenden Länder müssten demnach die
Maastricht-Kriterien erfüllen. Der europäisch einheitliche
Bankenabwicklungsmechanismus müsste ohne Ausnahme eingehalten werden. Darüber
hinaus müssten Banken notleidende Kredite, die seit 90 Tagen nicht bedient würden,
vollständig abschreiben. Die im Bankenbestand befindlichen Staatsanleihen seien mit
Eigenkapital zu unterlegen. Außerdem müsste ein europäischer Einlagensicherungsfonds
aufgebaut werden, so dass nicht auf nationale Einlagensicherungsfonds zurückgegriffen
werden müsste.
Wegen der Einzelheiten des Vortrags wird auf die Unterlagen verwiesen.
Die Petition wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Sie
wurde durch 37 Mitzeichnungen unterstützt. Über das Für und Wider der Petition wurde
in 15 Beiträgen diskutiert.
Den Petitionsausschuss hat zu diesem Anliegen derzeit eine weitere Eingabe mit
verwandter Zielsetzung erreicht. Wegen des Sachzusammenhangs werden diese Eingaben
einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt. Der Petitionsausschuss
Petitionsausschuss

bittet daher um Verständnis, dass er im Rahmen seiner Prüfung nicht auf alle
Einzelaspekte eingehen kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass die Staats- und Regierungschefs
der Europäischen Union (EU) in Folge der Krise der Europäischen Währungsunion in den
Jahren ab 2010 darin übereingekommen sind, die Währungsunion weiter zu stärken und
zu diesem Zweck einen integrierten Finanzrahmen zu schaffen - die sogenannte
Bankenunion. Diese soll sicherstellen, dass Banken solide sind und zukünftigen
Finanzkrisen standhalten können. Zudem soll verhindert werden, dass das Geld von
Steuerzahlern für die Rettung ausfallender Banken verwendet wird. Weiterhin soll durch
die Harmonisierung der Regeln für den Finanzsektor einer Fragmentierung des
Finanzmarktes entgegengewirkt und die Finanzstabilität im Euro-Raum sowie in der EU
insgesamt gestärkt werden.
Die Bankenunion besteht aus drei wesentlichen Säulen. Dazu gehören ein einheitliches
Regelwerk, ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus (SSM) und ein einheitlicher
Abwicklungsmechanismus (SRM). Das einheitliche Regelwerk besteht aus mehreren
Gesetzen, die innerhalb der EU für alle Finanzinstitute und alle Finanzprodukte gelten.
Der SSM stellt die staatenübergreifende Bankenaufsichtsbehörde der EU dar. Zuständig
ist die Europäische Zentralbank in Zusammenarbeit mit den nationalen
Aufsichtsbehörden. Der SRM besteht aus der zentralen Abwicklungsbehörde und einem
einheitlichen Abwicklungsfonds. Dieser soll bei Bankausfällen eingesetzt werden. Er
wird vollständig durch den europäischen Bankensektor finanziert.
Zu den Mitgliedern der Bankenunion zählen alle Länder der Eurozone und diejenigen
nicht der Eurozone angehörigen Mitgliedstaaten, die sich für eine Teilnahme entscheiden.
Der Petitionsausschuss hält nach dem Dargelegten fest, dass die Einführung der
Bankenunion bereits erfolgt ist. Die Eingabe ist nach Auffassung des Ausschusses
demnach mit der Maßgabe zu beurteilen, dass die Fortentwicklung der Bankenunion nur
unter den dargestellten Bedingungen erfolgen soll.
Petitionsausschuss

Hinsichtlich der Fortentwicklung der Bankenunion macht der Petitionsausschuss darauf
aufmerksam, dass derzeit weitere Maßnahmen zur Risikoverringerung und Risikoteilung
erarbeitet werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten zusätzliche
Eigenkapitalanforderungen für Banken, Maßnahmen zur Verringerung der Unterschiede
bei der Anwendung der Gesetze der EU zur Bankenunion in den Mitgliedstaaten sowie
insbesondere die Einführung eines europäischen Einlagesicherungssystems (EDIS).
Nach Kenntnis des Petitionsausschusses entsprechen die in der Eingabe dargestellten
Forderungen für die Fortentwicklung der Bankenunion zu einem großen Teil der Position
Deutschlands. Übereinstimmungen ergeben sich vor allem im Hinblick auf EDIS: So ist
auch Deutschland der Auffassung, dass vor dem Beginn politischer Verhandlungen über
EDIS zunächst ein substantieller weiterer Risikoabbau im Bankensektor erfolgen muss.
Dafür bedarf es insbesondere eines weiteren Abbaus vorhandener und zukünftiger
notleidender Kredite, einer Verbesserung der Effizienz von Insolvenzregimen, eines
Aufbaus hinreichender Verlustpuffer bei Banken sowie einer regulatorischen Behandlung
von Staatsanleihen.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der 18. Deutsche Bundestag bereits am
5. November 2015 und am 25. Februar 2016 die Anträge auf Bundestags-Drucksachen
18/6548 und 18/7644 angenommen und festgestellt hat, dass die Vorschläge für die
Errichtung einer europäischen Einlagensicherung nicht akzeptabel sind. Der Deutsche
Bundestag forderte in seinen Vorgaben außerdem, dass die von Banken und Staaten und
die von Staaten für Banken ausgehenden Risiken weiter nachhaltig verringert werden
müssen.
Abschließend gibt der Petitionsausschuss zu bedenken, dass die in der Eingabe
dargestellten Bedingungen für die Fortentwicklung der Bankenunion nicht bewertet
werden können, bevor eine politische Entscheidung zur Einführung von EDIS gefallen ist.
Der Ausschuss weist außerdem darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht am 27.
November 2018 über mehrere Verfassungsbeschwerden, welche sich gegen die
Bankenunion richten, mündlich verhandelt hat. Es bleibt abzuwarten, ob das
Bundesverfassungsgericht zeitnah die entsprechenden Urteile fällen wird, oder, ob es
einzelne Fragen, welche europäisches Recht betreffen, dem Europäischen Gerichtshof in
Luxemburg vorlegen wird.
Petitionsausschuss

Nach den vorstehenden Ausführungen vermag der Petitionsausschuss derzeit keinen
Anlass für ein parlamentarisches Tätigwerden im Sinne des vorgetragenen Anliegens zu
erkennen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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