Reģions: Vācija

Bankenwesen - Einrichtung eines Zentralregisters für nachrichtenlose Konten und Versicherungen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

14.08.2018 04:26

Pet 2-18-08-7601-036772 Bankenwesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.05.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird die Einrichtung eines zentralen Registers für nachrichtenlose
Konten und Versicherungen gefordert.

Zur Begründung ihrer Eingabe führt die Petentin im Wesentlichen an, es lägen
Erkenntnisse vor, dass bei Bankinstituten sog. Winzigkonten mit Einlagen in
Millionenhöhe existierten. Bei einem Großteil dürfte es sich um sog. nachrichtenlose
Konten handeln, die seit mehr als fünf Jahren keine Bewegung mehr aufwiesen.
Nach ihrer Auffassung unternehmen die Banken zu geringe Bemühungen, um die
betreffenden Kontoinhaber zu recherchieren. Im Erbfall würden sich die Banken z. B.
gegenüber Erben und Erbenermittlern grundsätzlich auf das Bankgeheimnis berufen
und keine Informationen weitergeben. Nach ihrer Ansicht würden Banken Guthaben
verstorbener Kontoinhaber, deren etwaige Erben nicht ermittelt werden könnten, auf
interne Sammelkonten umbuchen. Die so gesammelten Geldbeträge würden bei den
Banken verbleiben. Demzufolge könnten potenzielle Erben ihren Nachlass nicht
erhalten und dem Staat würden mögliche Einnahmen aus Erbschaftsteuer entgehen.
Den Petitionsausschuss bitte sie um entsprechende Unterstützung.

Hinsichtlich der Einzelheiten zu dem Vorbringen der Petentin wird auf die Unterlagen
verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 70 Mitzeichnungen gestützt und es gingen 10 Diskussionsbeiträge
ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss vermag dem vorgetragenen Anliegen nicht näher zu treten.

Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass als nachrichtenloses
Vermögen, kontaktloses Vermögen, nachrichtenlose Vermögenswerte, herrenloses
oder nachrichtenloses Konto Bankguthaben und Wertpapiere bezeichnet werden, bei
denen die Banken den Kundenkontakt verloren haben und nicht wiederherstellen
konnten, weil deren Besitzer vermutlich verstorben sind und den Erben die Existenz
dieser Konten, Depots und Bankfächer nicht bekannt ist. Presseberichten zufolge
befänden sich in Deutschland mehr als zwei Milliarden Euro auf solchen Konten.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass nach seiner Kenntnis weder eine
Anzahl von Konten noch eine Summe der auf diesen Konten befindlichen Beträge
bestätigt werden kann. Weder die Deutsche Kreditwirtschaft noch die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügen über konkrete Informationen zur
Anzahl der betroffenen Konten oder des betroffenen Guthabenvolumens.

Eine Befragung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Ende
2015 hat ergeben, dass - anders als in der Eingabe dargestellt - auch nach Ablauf
von 30 Jahren Sparguthaben nicht von den Banken vereinnahmt, sondern weiterhin
ausbezahlt werden.

Der Ausschuss betont, dass bei nachrichtenlosen Konten zu keinem Zeitpunkt ein
Eigentums- oder Rechtserwerb des als Einlage entgegengenommenen Geldes
erfolgt, etwa durch die öffentliche Hand oder durch die kontoführenden Institute.
Insofern ergeben sich keine Nachteile für den Kontoinhaber, seinen
Rechtsnachfolger oder für den Staat, der auf eventuelle Einnahmen aus der
Erbschaftsteuer verzichten müsste.

Aus bilanz- und steuerrechtlichen Gründen dürfen Kreditinstitute Einlagen dann nicht
mehr passivieren, wenn die Verbindlichkeit keine wirtschaftliche Belastung mehr
darstellt. Dies ist der Fall, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit
der Geltendmachung der Forderung durch den Gläubiger nicht mehr zu rechnen ist.
Diese "mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit" wird gemäß
höchstrichterlicher Rechtsprechung für Guthaben angenommen, die mehr als
30 Jahre nicht bewegt worden sind. Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass
zivilrechtliche Ansprüche der Kunden bzw. Erben auf die entsprechenden Guthaben
und deren Verzinsung durch diese bilanztechnische Regelung nicht berührt werden.
Sie bleiben erhalten. Dies gilt auch, wenn Kreditinstitute die Umbuchung kleinerer
Guthaben auf technische Sammelkonten vornehmen. Eine Verjährung der
Ansprüche kann nur dann erfolgen, wenn der Vertrag zuvor gekündigt worden ist.

Üblicherweise werden bei der Ermittlung von Konten und Depots Verstorbener die
Spitzenverbände der Kreditwirtschaft bzw. die Landesverbände der Sparkassen bzw.
der Volks- und Raiffeisenbanken weiterhelfen. Bei Erfassung nachrichtenloser
Konten ist zu beachten, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass jedes
Konto eines Verstorbenen zugleich als nachrichtenlos eingestuft werden muss.
Umgekehrt werden zahlreiche nachrichtenlose Konten lediglich von noch lebenden
Kunden vergessen. Insgesamt betrachtet der Ausschuss die Notwendigkeit und den
Verwaltungsaufwand für das Einrichten und Führen eines solchen Registers im
Verhältnis zur Zweckerreichung kritisch. Denn aus den Erläuterungen ergibt sich,
dass die gegenwärtige Sach- und Rechtslage einen Umgang mit nachrichtenlosen
Konten ermöglicht, der die Interessen der betroffenen Akteure (mögliche Erben,
Banken, Staat) angemessen berücksichtigt. Daneben bestehen
datenschutzrechtliche und bankgeheimnisbezogene Bedenken.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Finanzen - als Material zu
überweisen, und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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