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Dialogs

Bankenwesen - Erleichterungen für Blinde und Sehbehinderte bei der Erledigung ihrer Bankgeschäfte (bedienungsfreundlichere/barrierefreie Ausstattung)

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
112 Atbalstošs 112 iekš Vācija

Kolekcija beidzās

112 Atbalstošs 112 iekš Vācija

Kolekcija beidzās

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  5. Lēmums

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

14.08.2018 04:25

Pet 2-18-08-7601-030120 Bankenwesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales und dem Bundesministerium der Finanzen – zu überweisen, soweit auf
besondere Belange von blinden Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen
bei der Nutzung von Geldautomaten hingewiesen wird und soweit die
Bundesregierung dies im Rahmen ihrer Zuständigkeit gegenüber der
Kreditwirtschaft vertreten kann,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition werden Erleichterungen für Blinde und Sehbehinderte bei der
Erledigung ihrer Bankgeschäfte mithilfe einer bedienungsfreundlicheren und
barrierefreien Ausstattung der Kontoauszugsdrucker, Selbstbedienungsterminals,
Überweisungsscanner und Geldautomaten der Banken gefordert. Insbesondere wird
um eine gleichgerichtete, vorderseitige und richtungssortierte Ausgabe von
Geldscheinen an Bankautomaten gebeten.

Zur Begründung der Eingabe wird insbesondere angeführt, zahlreiche Menschen
wüssten vermutlich gar nichts von den heutigen technischen Möglichkeiten,
Bankautomaten dergestalt auszustatten, dass diese die Scheine nicht nur in der vom
Kunden gewünschten Stückelung ausgäben, sondern auch geordnet, vorderseitig und
richtungssortiert. Daher sollten die Banken – soweit noch nicht geschehen – solche
modernen Automaten aufstellen. Dies wäre nicht nur Ausdruck von Rücksicht und
Weitsicht, sondern würde auch zur Zufriedenheit und Freude bei seh- und nicht
sehbehinderten Bankkunden führen. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem
Vorbringen wird auf die Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 114 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen
14 Diskussionsbeiträge ein.

Überdies hat den Petitionsausschuss zu diesem Anliegen derzeit eine weitere Eingabe
mit verwandter Zielsetzung erreicht. Wegen des Sachzusammenhangs werden die
Eingaben einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt. Der
Petitionsausschuss bittet daher um Verständnis, dass er im Rahmen seiner Prüfung
nicht auf alle Einzelaspekte eingehen kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss äußert großes Verständnis für das vorgetragene Anliegen.

Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass bei solchen Wünschen – wie
in den Eingaben vorgetragen - stets zu beachten ist, dass gesetzliche Vorgaben in
Bezug auf bestimmte Dienstleistungen bei den Kreditinstituten nicht unerhebliche
Kosten verursachen können, die wiederum Preiserhöhungen bei diesen oder anderen
Dienstleistungen (sogenannte Quersubventionierung) nach sich ziehen können. Eine
Verpflichtung der Kreditinstitute entsprechend dem Petitionsbegehren hätte zur Folge,
dass die Institute die dafür entstehenden Investitionskosten wieder erwirtschaften und
somit auf die Kunden umlegen müssten.

Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass für die Bereiche, für die keine
gesetzlichen oder verordnungsrechtlichen Regelungen zur Barrierefreiheit getroffen
sind, nach § 5 des Behindertengleichstellungsgsetzes (BGG) zwischen Verbänden,
die nach dem BGG anerkannt sind, und Unternehmen oder Unternehmensverbänden
der verschiedenen Wirtschaftsbranchen für ihren jeweiligen sachlichen und
räumlichen Organisations- oder Tätigkeitsbereich Zielvereinbarungen über die
konkrete barrierefreie Umweltgestaltung verhandelt und abgeschlossen werden
sollen. Die anerkannten Verbände können die Aufnahme von Verhandlungen über
Zielvereinbarungen verlangen, ein Anspruch auf Abschluss einer Vereinbarung
besteht jedoch nicht. Der Geltungsbereich der Zielvereinbarung wird entsprechend von
den Verhandlungspartnern festgelegt. So sind bereits für den Bereich der Sparkassen
in einigen Bundesländern Zielvereinbarungen abgeschlossen worden, die unter
anderem auch Regelungen zur Barrierefreiheit von Bankautomaten enthalten. Der
Petitionsausschuss begrüßt, dass davon auszugehen ist, dass weitere
Zielvereinbarungen folgen werden.

Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass die Verhandlungen zu dem Europäischen
Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA) zwischenzeitlich auf Ratsebene abgeschlossen
werden konnten. Es kam nach nunmehr fast zweijähriger Verhandlungszeit zu einer
politischen Einigung im Rat. Die Forderungen des Petenten sind nicht vom
Anwendungsbereich des EAA erfasst und waren auch nicht Bestandteil der
Verhandlungen. Der EAA enthält umfangreiche Vorgaben, wie Geldautomaten in
Zukunft barrierefrei zu gestalten sind, so dass Menschen mit Behinderungen diese
unkompliziert und ohne Hilfe nutzen können. Zu gegebener Zeit sind diese Vorgaben
in nationales Recht umzusetzen.

Der Petitionsausschuss betont, dass die gleichgerichtete, vorderseitige und
richtungssortierte Ausgabe von Geldscheinen an Geldautomaten gemäß Mitteilungen
der Deutschen Kreditwirtschaft aufgrund der zunehmenden Einführung erhabener
Markierungen auf Geldscheinen zu Gunsten Sehbehinderter zu Funktionsstörungen
bei den Geldautomaten führt. Das Petitionsanliegen ist dem Vernehmen nach daher
aus technischen Gründen nicht oder nur sehr schwer umsetzbar und die
unterschiedliche Ausrichtung der Geldscheine für einen reibungslosen Betrieb der
Geräte sogar notwendige Voraussetzung.

Der Petitionsausschuss gibt auch zu bedenken, dass die Geldscheine von der
Deutschen Bundesbank ohne gleiche Ausrichtung ausgeliefert werden. Die Vornahme
einer gleichmäßigen Ausrichtung durch die Deutsche Bundesbank oder die belieferten
Banken und Sparkassen erfordert einen hohen Aufwand und löst nicht das Problem
der Funktionsstörungen bei der Geldausgabe. Gleiches gilt nach Aussage der
Deutschen Kreditwirtschaft für den Einbau von Vorsortierungsanlagen in die
Geldautomaten direkt vor den Ausgabeschacht. Neben dem enormen Aufwand hierfür
würde dies die Geräte vergrößern und die Fehleranfälligkeit aufgrund der komplexen
Technik erhöhen.

Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses dient die flächendeckende
Einführung von erhabenen Markierungen auf Geldscheinen durch die Europäische
Zentralbank bereits der barrierefreien Identifizierung der Geldscheine. Unabhängig
davon empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium der Finanzen
– zu überweisen, soweit auf besondere Belange von blinden Menschen und Menschen
mit Sehbehinderungen bei der Nutzung von Geldautomaten hingewiesen wird und
soweit die Bundesregierung dies im Rahmen ihrer Zuständigkeit gegenüber der
Kreditwirtschaft vertreten kann, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung (PDF)


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