Region: Tyskland

Bankenwesen - Keine Obergrenze für Bargeldzahlungen und -abhebungen

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
792 Støttende 792 i Tyskland

Petitionen er afsluttet

792 Støttende 792 i Tyskland

Petitionen er afsluttet

  1. Startede 2016
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

11.09.2017 12.58

Pet 2-18-08-7601-029389

Bankenwesen


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.05.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit es um eine mögliche
EU-weite Lösung im Zusammenhang mit der Einführung einer Bargeldobergrenze
geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, keine Obergrenzen für Bargeldzahlungen und
Bargeldabhebungen einzuführen.
Zur Begründung des Petitums wird insbesondere vorgetragen, aus dem Grundrecht
der informationellen Selbstbestimmung ergebe sich auch, dass es eine
Zahlungsmöglichkeit geben müsse, die der Staat nicht kontrollieren könne. Überdies
werde die Vertragsfreiheit unangemessen eingeschränkt, wenn Bargeld als
gesetzliches Zahlungsmittel "abgeschafft" werden würde. So würde beispielsweise
auch bei Zwangsversteigerungen und Sicherheitsleistungen keine Möglichkeit mehr
bestehen, Bargeld zu hinterlegen. Stattdessen seien dann nur teurere
selbstschuldnerische Bankbürgschaften als Sicherheit möglich. Schließlich werde in
das Grundrecht auf Eigentum eingegriffen, wenn die "Erfüllung des Anspruchs auf
gesetzliche Zahlungsmittel in Form von Bankguthaben" unmöglich gemacht werde.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 792 Mitzeichnungen gestützt und hat zu 57 Diskussionsbeiträgen
geführt. Überdies haben den Petitionsausschuss zu diesem Anliegen derzeit neun
weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung erreicht. Wegen des
Sachzusammenhangs werden diese Eingaben einer gemeinsamen
parlamentarischen Behandlung zugeführt. Der Petitionsausschuss bittet um

Verständnis, dass er im Rahmen seiner Prüfung nicht auf alle in den Eingaben
genannten Aspekte eingehen kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu den Eingaben darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Ausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass gemäß Artikel 128 des
Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie gemäß
Artikel 10 Satz 2 und Artikel 11 Satz 2 der Verordnung über die Einführung des Euro
vom 3. Mai 1998, VO (EG) Nr. 974/98, Euro-Banknoten und Euro-Münzen
gesetzliche Zahlungsmittel innerhalb der Europäischen Union (EU) sind. Die
Europäische Zentralbank (EZB) ist gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken für
die Ausgabe der Banknoten im Euro-Raum verantwortlich. In Deutschland hat die
Bundesbank das alleinige Recht zur Banknotenausgabe. Die nationalen Euro-
Münzen werden von den jeweiligen Staaten ausgegeben, aber in den meisten
europäischen Ländern ebenfalls von den Zentralbanken in Umlauf gebracht. Obwohl
bargeldlose Zahlungsinstrumente heute immer mehr in den Vordergrund rücken, ist
Bargeld in Deutschland beim Restaurantbesuch oder Supermarkteinkauf nach wie
vor das meistgenutzte Zahlungsmittel – insbesondere bei kleinen Beträgen. Bargeld
hat den großen Vorteil, dass es für Jedermann verfügbar ist und schnell und überall
eingesetzt werden kann. Zudem wird es auch als Wertaufbewahrungsmittel sehr
geschätzt.
Staatliche Institutionen sollten grundsätzlich alle Methoden im Blick haben, um gegen
Schwarzgeld, organisierte Kriminalität und ähnliche Erscheinungen vorzugehen.
Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zu Bargeldobergrenzen sollten in
solche Überlegungen einfließen.
Die Bundesregierung führt in ihrer Stellungnahme zu dem Anliegen aus, sie habe
sich im Zusammenhang mit der Einführung einer Bargeldobergrenze für eine
EU-weite Lösung ausgesprochen. Die EU-Kommission werde nun die Relevanz von
Bargeldobergrenzen vor allem für die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
prüfen. Die Kommission habe das Thema in ihrem Aktionsplan zur Bekämpfung der
Terrorismusfinanzierung im Februar 2016 erwähnt und ausgeführt: „Auch eine
Obergrenze für Barzahlungen käme in Betracht. In mehreren Mitgliedstaaten sind
beispielsweise Barzahlungen oberhalb eines bestimmten Betrages verboten.“
Voraussichtlich im ersten Halbjahr 2017 solle eine öffentliche Konsultation zum

Thema erfolgen, die über einen Zeitraum von drei Monaten angelegt sei. Dabei
würden insbesondere die Erfahrungen der Mitgliedstaaten im Blick stehen, die
Obergrenzen bzw. Einschränkungen bei Barzahlungen bereits eingeführt hätten.
Danach werde eine umfassend Auswirkungsstudie (impact assessment) erfolgen.
Die Diskussion auf EU-Ebene stehe also noch ganz am Anfang, sodass es zu früh
sei, um über Details Mutmaßungen anzustellen. Im Übrigen warte das zuständige
Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Ergebnisse dieses Prozesses auf
EU-Ebene im Interesse einer harmonisierten europäischen Lösung ab. Es seien
derzeit keine rechtlichen Maßnahmen zur Einführung einer nationalen
Bargeldobergrenze in Deutschland geplant. Im Übrigen sei die Diskussion über eine
Bargeldobergrenze ohnehin nicht mit Plänen zur Abschaffung des Bargeldes
verbunden. Solche Pläne verfolge die Bundesregierung ausdrücklich nicht.
Der Petitionsausschuss ergänzt, dass anders als in der Eingabe angeführt,
Einzahlungen auf und Auszahlungen von Bankkonten von einer möglichen
Bargeldschwelle nicht umfasst sind. Ein- und Auszahlungen bleiben weiterhin
unbegrenzt möglich. Abschließend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass das
in der Eingabe angeführte Beispiel, wonach etwaige Bargeldobergrenzen
Sicherheitsleistungen verhinderten und nur noch selbstschuldnerische
Bankbürgschaften möglich seien, keine Folge von Begrenzungen der
Bargeldzahlungen ist. Bereits seit dem Jahr 2007 kann bei Zwangsversteigerungen
die Sicherheitsleistung aus geldwäscherechtlichen Gründen nicht mehr in Bargeld
hinterlegt werden.
Im Hinblick auf eine mögliche harmonisierte europäische Lösung hinsichtlich einer
Bargeldobergrenze und vor dem Hintergrund entsprechender Diskussionen auf
europäischer Ebene, empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition dem
Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit es um eine mögliche EU-weite Lösung
im Zusammenhang mit der Einführung einer Bargeldobergrenze geht, und das
Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung (PDF)


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