Bölge : Almanya

Bankenwesen - Verpflichtende Entgegennahme von Münzen/Geldscheinen durch Banken zur Einzahlung auch auf Fremdkonten

Dilekçe halka açık değil
Dilekçe yönlendirildi
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
84 Destekleyici 84 İçinde Almanya

Dilekçe reddedildi

84 Destekleyici 84 İçinde Almanya

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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

09.01.2019 03:29

Pet 2-18-08-7601-042959 Bankenwesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, Filialbanken zu verpflichten, Münzen und Geldscheine
zur Einzahlung auch auf Fremdkonten (z. B. von Direktbanken) entgegen zu
nehmen.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, immer mehr
Menschen hätten nur noch Konten bei Direktbanken. Dennoch müsse es aber
wenigstens gegen Gebühr möglich sein, Münzen und Geldscheine auf das eigene
Konto einzuzahlen. Bisher sei dies nicht möglich, da Banken vor allem Münzen nur
von eigenen Kunden annähmen. Auch tausche die Bundesbank Münzen nur in
Geldscheine um und eine Einzahlung auf ein Konto sei nicht möglich. Wichtig sei
dies gerade auch für Vereine, die Barspenden sammelten.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 84 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 22
Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss vermag dem Anliegen des Petenten nicht näherzutreten.

Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass jeder Verbraucher im
Rahmen der Vertragsfreiheit die Möglichkeit hat, sich für ein Kreditinstitut mit einem
entsprechenden Serviceangebot (Entgegennahme von Münzen und Geldscheinen
zur Einzahlung auf ein Konto) zu entscheiden. Entscheidet er sich für eine
Direktbank, so ist dies für ihn in der Regel kostengünstiger, da die Direktbanken kein
kostenintensives Filialnetz unterhalten. Im Gegenzug steht eben dafür aber schon
allein aufgrund des fehlenden Filialnetzes ein geringeres Serviceangebot zur
Verfügung.

Nach dem Dafürhalten des Ausschusses würde eine Verpflichtung der
Präsenzbanken zur Entgegenahme von Münzgeld und Geldscheinen fremder
Kunden einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in den Wettbewerb darstellen. Die
Direktbanken könnten dann auf das Filialnetz der Präsenzbanken zurückgreifen,
ohne deren Kosten tragen zu müssen. Der Petitionsausschuss betont, dass der
Gesetzgeber zwar die Einzahlung auf Fremdkonten auch kostenpflichtig
ausgestalten könnte; er würde damit aber dennoch den Filialbanken den
Wettbewerbsvorteil des Filialnetzes nehmen und den Direktbanken zugänglich
machen. Im Rahmen der Privatautonomie bleibt es den verschiedenen Instituten
selbst überlassen, entsprechende Vereinbarungen über eine Zusammenarbeit zu
treffen.

Soweit der Petent die Deutsche Bundesbank anspricht, weist der Petitionsausschuss
darauf hin, dass diese nach § 3 Abs. 2 Münzgesetz verpflichtet ist, Münzen in andere
gesetzliche Zahlungsmittel, also Euro-Banknoten und Euro-Münzen, umzutauschen.
Wegen ihres besonderen Aufgabenkreises führt die Deutsche Bundesbank Konten
grundsätzlich nur für Kreditinstitute und öffentliche Verwaltungen und nicht für
„Jedermann“. Allerdings haben die vom Petenten erwähnten Vereine bei Erreichen
eines bestimmten Transaktionsvolumens die Möglichkeit, sich bei der Deutschen
Bundesbank als Bargeldgeschäftspartner mit Einzahlungsmöglichkeit auf ein Konto
im SEPA-Raum registrieren zu lassen. Nähere Informationen dazu können auf der
Internetseite der Deutschen Bundesbank eingesehen werden: www.bundesbank.de.
Der Petitionsausschuss fügt für den Petenten den entsprechenden Auszug der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank dieser
Beschlussempfehlung bei.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein
weitergehendes Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in Aussicht zu stellen. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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