Región: Alemania

Bankenwesen - Verpflichtende finanzielle Hilfeleistung durch Banken und Versicherungen gegenüber dem Staat beim Abbau der Staatsschulden

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
81 Apoyo 81 En. Alemania

No se aceptó la petición.

81 Apoyo 81 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

14/08/2018 4:25

Pet 2-18-08-7601-036123 Bankenwesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.03.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird eine gesetzliche Regelung dahingehend gefordert, dass Banken
und Versicherungen – im Gegenzug für deren staatliche Rettung etwa bei einer Krise
– den deutschen Staat dabei unterstützen müssen, die Staatsschulden abzutragen.

Zur Begründung ihrer Eingabe führt die Petentin im Wesentlichen an, es könne nicht
sein, dass Banken bei jeder Krise finanzielle Unterstützung vom Staat erhielten, aber
selbst keine Gegenleistung erbrächten. Daher sollten diese (in guten Zeiten) den Staat
bei dem Abbau der Staatsschulden (finanziell) unterstützen. Dasselbe gelte für
Versicherungsunternehmen und Lobbyisten.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen der Petentin wird auf die
Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 82 Mitzeichnungen gestützt und es gingen 26 Diskussionsbeiträge
ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sinne
der Eingabe.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass seit dem Ausbruch der Finanzkrise in
den Jahren 2007/2008 in Europa bereits viel getan wurde, um den Finanzsektor
sicherer zu machen. Unter dem Motto: "Risiko und Haftung gehören zusammen"
wurde mit einer Vielzahl von Maßnahmen die "too big to fail"-Problematik im
Finanzsektor angegangen.

Der Ausschuss betont, dass hierzu insbesondere die neuen Eigenkapital- und
Liquiditätsvorschriften gehören: Die Umsetzung der Basel III-Beschlüsse in
europäisches Recht war ein grundlegender und wichtiger Schritt zur Verbesserung der
Widerstandsfähigkeit von Banken. Der Ausschuss stimmt der Petentin insoweit zu,
dass sich in der Finanzkrise deutlich gezeigt hatte, dass Institute über nicht genügend
Eigenkapital verfügten, um ihre Verluste zu decken. Das Basel III-Rahmenwerk gilt als
Reaktion der Staats- und Regierungschefs der G 20 auf die Finanzkrise und beinhaltet
strengere Eigenkapitalvorschriften, die Einführung von Kapitalpuffern, einer
Verschuldungsquote sowie neuer Liquiditätsvorschriften. So müssen Banken künftig
nicht nur mehr, sondern auch qualitativ hochwertigeres Eigenkapital vorhalten. Seit
Beginn des Jahres 2016 wurden Kapitalpuffer eingeführt, die auf eine zusätzliche
Stärkung der Eigenkapitalausstattung von Instituten abzielen. Neben neuen
Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften wurden aber auch neue Institutionen und
Mechanismen zur Überwachung und Abwicklung von Banken geschaffen. Die
Schaffung der Bankenunion mit einer einheitlichen Aufsicht und einem
Abwicklungsmechanismus war ein weitreichender Integrationsschritt in kürzester Zeit,
der heute weitgehend als selbstverständlich angesehen wird. Auch im
Versicherungssektor wurde die Stabilität erhöht; seit dem 1. Januar 2016 gilt hier das
europäische Aufsichtssystem (genannt: "Solvabilität II").

Der Petitionsausschuss unterstreicht, dass die Bundesanstalt für
Finanzmarktstabilisierung zudem von 2011 bis 2014 eine Bankenabgabe von den
deutschen Kreditinstituten erhoben hat, damit der Steuerzahler bei krisenhaften
Entwicklungen nicht mehr in Anspruch genommen werden muss. Seit dem Jahr 2015
wird die Bankenabgabe nach europäischen Vorgaben erhoben. In der Eurozone
berechnet und verwaltet seit 2016 der Einheitliche Abwicklungsausschuss in Brüssel
die Bankenabgabe. Die Mitgliedstaaten erheben von den beitragspflichtigen Instituten
die erforderlichen Daten und vereinnahmen die jeweiligen Beiträge. Das Geld
überweisen sie jährlich an einen gemeinsamen europäischen Fonds, den Einheitlichen
Abwicklungsfonds, aus dem Stabilisierungsmaßnahmen für Banken in der Eurozone
finanziert werden können. Über einen Zeitraum von acht Jahren soll dieser Fonds aus
der Bankenabgabe gespeist und ein Zielvolumen von ca. 55 Mrd. Euro erreichen.

Überdies wurde über die Einzelaufsicht hinaus auf nationaler Ebene mit dem im Jahr
2013 gegründeten Ausschuss für Finanzstabilität ein Überwachungsorgan geschaffen,
welches den Finanzmarkt als Ganzes überwacht. Der Ausschuss berät regelmäßig
über mögliche Stabilitätsrisiken in Deutschland, um Gefahren vorzubeugen.

Abschließend bemerkt der Petitionsausschuss, dass unabhängig von den oben
beschriebenen Maßnahmen Unternehmen des Finanzsektors entsprechend der
Steuergesetzbarkeit auch zu den öffentlichen Einnahmen beitragen. So weist die
Deutsche Bundesbank in ihrem Monatsbericht vom September 2016 unter der Position
"Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" für Banken in Deutschland im Jahr 2015
einen Betrag von rund 8,45 Mrd. Euro aus.

Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes
parlamentarisches Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen – zur Erwägung zu
überweisen, soweit zu prüfen ist, inwieweit Privatbanken das Geldschöpfungsprivileg
entzogen werden kann, damit die Seigniorage für öffentliche Investitionen und zum
Abbau von Staatsschulden zur Verfügung steht, und das Petitionsverfahren im Übrigen
abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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