Região: Alemanha

Baurecht - Einführung eines Schallschutzausweises für Gebäude

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
98 Apoiador 98 em Alemanha

A petição foi terminada.

98 Apoiador 98 em Alemanha

A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 16:06

Pet 2-18-18-2311-009466

Baurecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Landesvolksvertretung von Hessen zuzuleiten. Begründung

Die Petition möchte erreichen, dass analog zum Energieausweis im Falle des
Verkaufs und der Vermietung einer Immobilie ein sogenannter Schallschutzausweis
verpflichtend eingeführt wird.
Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass ein Schallschutzausweis für
Gebäude zu mehr Transparenz im Immobilienbereich führen würde. Für die meisten
Interessenten sei es im Rahmen einer Immobilienbesichtigung fast unmöglich
festzustellen, welche Schallschutzqualität ein Gebäude aufweise und ob
vorgeschriebene Schallschutzwerte eingehalten würden. Die verpflichtende
Einführung eines Schallschutzausweises könne zudem dazu beitragen, die nach
Einzug in eine neue Immobilie zwischen Vermieter/Mieter, Verkäufern/Käufern sowie
mit Nachbarn geführten Streitigkeiten zu reduzieren. Die Einführung eines
Schallschutzausweises mit einer entsprechenden Klassifizierung würde zu höherer
Transparenz für sämtliche Vertragsparteien beitragen und die Gerichte
möglicherweise entlasten.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 98 Unterstützer fand und auf der Internetseite
des Petitionsausschusses 57 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
auf Grundlage der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte nunmehr wie
folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass sich das öffentliche Baurecht in das
Bauordnungs- und Bauplanungsrecht untergliedert. Bei dem Bauplanungsrecht
handelt es sich um Bundesrecht. Das Bauordnungsrecht, welches die technische
und die gestalterische Seite eines Bauvorhabens regelt, unterliegt hingegen der
Länderzuständigkeit. Der Petitionsausschuss stellt weiterhin fest, dass die öffentlich-
rechtlichen Mindestanforderungen an den Schallschutz in den Landesbauordnungen
festzulegen sind und die Frage der Einführung eines Schallschutzausweises somit
eine Frage des Bauordnungsrechtes der Länder darstellt. Hintergrund ist, dass von
den baulichen Anlagen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung,
insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen sollen. Es geht im
Bauordnungsrecht somit um die Abwehr von Gefahren vor Ort sowie darum, dass die
Nachbarn nicht unzumutbar in ihren Rechten beeinträchtigt werden.
Dementsprechend müsste die Fragen nach einer Regelung über die Einführung
eines Schallschutzausweises in den Bauordnungen von Seiten der einzelnen
Bundesländer beantwortet werden.
Vor dem Hintergrund, dass die Bitte nach Einführung eines Schallschutzausweises in
den Kompetenzbereich der Bundesländer fällt, denen die ausschließliche
Gesetzgebungskompetenz für das Bauordnungsrecht zusteht, vermag der
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages aus verfassungsrechtlichen
Gründen keine dem Anliegen entsprechende Regelung auf Bundesebene in Aussicht
zu stellen. Gleichwohl erachtet der Petitionsausschuss das Anliegen als
überlegenswert und empfiehlt daher, die Petition der Landesvolksvertretung von
Hessen zuzuleiten.Begründung (pdf)


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