Bauwesen - Veröffentlichung von Projektrealisierungen in öffentlich-privater Partnerschaft

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
326 Unterstützende 326 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

326 Unterstützende 326 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:12

Pet 2-17-12-231-048256Bauwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur - als Material zu überweisen, soweit es um die Entwicklung
von Strategien und Leitlinien zur Erhöhung der Akzeptanz von ÖPP-Modellen,
die Gewährleistung frühzeitiger Information und Schaffung weitreichender
Transparenz unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der
berechtigten Interessen aller Beteiligten sowie die Frage der Ausgestaltung einer
grundsätzlichen Vertragsoffenlegung nach Vertragsunterzeichnung und es um
die Evaluation und Standardisierung von Methoden der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Mit der Eingabe wird mehr Transparenz bei der Durchführung Öffentlich-Privater
Partnerschaften verlangt.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, ÖPP-Projekte
(ÖPP: Öffentlich-Private Partnerschaft) dienten der Realisierung großer
Infrastrukturprojekte. Beispielsweise würden Autobahnabschnitte von privater Seite
gebaut und anschließend bewirtschaftet. Die Unternehmen erhielten einen Teil der
erwirtschafteten Lkw-Maut. Beim ÖPP-Modell handele es sich um eine
Beschaffungsvariante. Die öffentliche Hand finanziere ihre Aufgaben nicht durch
Kredite, sondern durch Verzicht auf künftige Einnahmen. In die Kalkulation der
Privatunternehmen flössen jedoch die höheren Zinskosten für die Privatwirtschaft
sowie Gewinnerwartungen ein. Wirtschaftlich sei die Realisierung in Form von ÖPP
nur sinnvoll, wenn Effizienzvorteile gegenüber herkömmlicher Verwirklichung durch
die öffentliche Hand vorlägen. Da es sich um öffentliche Gelder handele, sei stets
eine unabhängige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung notwendig. Diese wiederum sei
frühzeitig und vollständig öffentlich zu machen. Leistungsbeschreibungen und

Verträge seien öffentlicher Kontrolle entzogen. Die Veröffentlichung würde unter
Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Vertraulichkeitsabreden
abgelehnt. Die Veröffentlichung solle nur eingeschränkt werden können, wenn auch
nach gründlicher Abwägung das schutzwürdige Interesse Privater das
Informationsinteresse der Allgemeinheit überwiegt.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
und dort diskutiert. Es gingen 326 Mitzeichnungen und acht Diskussionsbeiträge ein.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden Aspekt gesondert
eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung angeführter Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Ausgestaltung von ÖPP-Projekten, deren
Wirtschaftlichkeit und Transparenz bereits in der 17. Wahlperiode Gegenstand einer
Reihe parlamentarischer Anfragen und Initiativen waren (vgl. Bundestags-
Drucksachen (BT-Drs.) 17/11642; 17/12161, Frage 93; 17/12239, Frage 64; 17/5258;
17/9726; 17/12696; 17/13155; Sitzungsprotokolle 17/172, Tagesordnungspunkt
(TOP) 4; 17/181, TOP 12; 17/228, TOP 21; sämtliche genannten Dokumente können
unter www.bundestag.de eingesehen werden). Der 17. Deutsche Bundestag kam zu
dem Ergebnis, dass ÖPP-Modelle ernsthaft in Betracht gezogen werden sollen,
wenn sie wirtschaftlich sinnvoll sind und ein Mehrwert zu erwarten ist. Potenzial zur
Erhöhung von Attraktivität und Akzeptanz wird in ergebnisoffener Gegenüberstellung
konventioneller Beschaffungsvarianten und ÖPP gesehen. Handlungsbedarf besteht
nach Einschätzung des Deutschen Bundestages bei der obligatorischen Anwendung
einheitlicher Standards für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Unter Beachtung der
rechtlichen Rahmenbedingungen und der berechtigten Interessen aller Beteiligten
soll die Transparenz bei ÖPP-Projekten gefördert werden (BT-Drs. 17/13155). Mit
der Annahme der genannten Beschlussempfehlung durch das Plenum des
17. Deutschen Bundestages am 25. April 2013 (vgl. Sitzungsprotokoll 17/237,
TOP 3 d) wurde die Bundesregierung u. a. aufgefordert, bei der Weiterentwicklung
und Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für alle alternativen
Beschaffungsvarianten vergleichbare Bedarfsbeschreibungen und
Leistungsstandards zugrunde zu legen. Ferner sollen die Datengrundlagen von
ÖPP-Modellen und konventionellen Modellen vergleichbar gemacht werden. Zur

Erhöhung der allgemeinen Akzeptanz von ÖPP sollen Strategien und Leitlinien
entwickelt sowie frühzeitige Information und Beteiligung der Öffentlichkeit
sichergestellt werden. Weitreichende Transparenz soll durch regelmäßige Berichte
an den Deutschen Bundestag sowie grundsätzliche Vertragsoffenlegung nach
Vertragsunterzeichnung erreicht werden.
Der Petitionsausschuss befürwortet Transparenz und offene Informationspolitik. Er
begrüßt die Bereitstellung einer Reihe einschlägiger Informationen und
Handlungsempfehlungen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) und die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft
(www.bmvi.de; www.vifg.de"ÖPP in der Diskussion").
Nach Ansicht des Ausschusses ist auch künftig die Beachtung von gesetzlichen
Rahmenbedingungen wie Geheimhaltungsvorschriften, aber auch von Privat-,
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unabdingbar. Die gesetzlichen Vorgaben
finden sich beispielsweise im Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und im Vergaberecht
insgesamt.
Eine Veröffentlichung von Vergabeunterlagen während des Vergabeverfahrens ist
aus Sicht des Ausschusses abzulehnen. Nach Abschluss des Verfahrens sind § 14
Abs. 8 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A sowie § 6 IFG zu
berücksichtigen. Aus Sicht des Ausschusses handelt es sich hierbei um
sachgerechte Normen.
Der Herausgabe von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von staatlicher Seite stehen
nach Einschätzung des Petitionsausschusses fiskalische Interessen des Bundes
gegenüber. Wären die Untersuchungen öffentlich zugänglich, bestünde die Gefahr,
dass Bieter ihre Angebote daran ausrichteten. Preisabsprachen würden begünstigt,
der erhoffte Wettbewerb beeinträchtigt. Das Ergebnis wäre ein Schaden für die
öffentliche Hand und damit für die Allgemeinheit.
Der Ausschuss stellt fest, dass die vorhandenen Regeln bezüglich des Umgangs mit
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Angeboten im Rahmen eines
Vergabeverfahrens sachgerecht sind. Er vermag sich diesbezüglich nicht für eine
Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der Bund beim Autobahnbau im Wege
einer ÖPP nicht auf Mauteinnahmen "verzichtet". Vielmehr findet ein Einsatz der
Einnahmen entsprechend ihrer Zweckbestimmung statt. Die Gelder werden für Bau,
Betrieb und Erhaltung der Straßen eingesetzt. Dass im Ergebnis private

Unternehmen ihre Umsätze und Gewinne aus öffentlichen Mitteln, hier der Lkw-Maut,
erzielen, ist indes nicht zu beanstanden. Dies geschieht regelmäßig und
flächendeckend überall dort, wo sich die öffentliche Hand privater Unternehmen zur
Erbringung von Dienstleistungen oder zur Lieferung von Gütern bedient.
Richtig ist, dass Privatunternehmen regelmäßig höhere Finanzierungskosten haben
als der Bund. Dem stehen jedoch Anreize gegenüber, Effizienzpotenziale zu nutzen,
über welche die öffentliche Hand nicht verfügt. Außerdem kommen den Projekten
raschere Reaktionszeiten und -möglichkeiten der Privatunternehmen zugute.
Der Ausschuss erachtet das ÖPP-Modell grundsätzlich als geeignet für die
Realisierung von Infrastrukturprojekten. Die Projekte werden im Wege der
Ausschreibung vergeben. So ist sichergestellt, dass die Vergabe nach
Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten erfolgt. Weil Unternehmen auch das Risiko
solcher Projekte einkalkulieren müssen, ist zu erwarten, dass man bei der
Erarbeitung von Angeboten die notwendige Sorgfalt übt. Das Risiko kann einen
zusätzlichen Anreiz bieten, Projekte rasch und erfolgreich zu beenden.
Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, eine unabhängige und wirksame Kontrolle der
einzelnen Projekte ist auch unter Beachtung der oben angesprochenen
Geheimhaltungsvorgaben möglich. Neben der parlamentarischen Kontrolle durch
den Deutschen Bundestag ist der Bundesrechnungshof zu nennen, welcher einzelne
Maßnahmen im Detail und durchaus effektiv prüft.
Die Forderung nach einer grundsätzlichen Vertragsoffenlegung nach
Vertragsunterzeichnung unterstützt der Petitionsausschuss. Er begrüßt die Absicht
der Bundesregierung, das Modell ÖPP zugunsten eines gesellschaftlichen
Konsenses weiterzuentwickeln. Hierbei muss gesehen werden, dass die Akzeptanz
von Projekten in hohem Maße von Transparenz abhängt. Wichtiger als die Masse
veröffentlichter Informationen ist dabei der leichte Zugang zu klaren, übersichtlichen
und relevanten Informationen. Zugleich ist der Erfolg der Maßnahmen und der
vorausgehenden Verhandlungen vom Vertrauen zwischen den Akteuren abhängig.
Ergänzend zu der bereits ergangenen Aufforderung an die Bundesregierung
(BT-Drs. 17/13155) empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner
parlamentarischen Prüfung, die Petition der Bundesregierung - dem BMVI - als
Material zu überweisen, soweit es um die Entwicklung von Strategien und Leitlinien
zur Erhöhung der Akzeptanz von ÖPP-Modellen, die Gewährleistung frühzeitiger
Information und Schaffung weitreichender Transparenz unter Beachtung der

rechtlichen Rahmenbedingungen und der berechtigten Interessen aller Beteiligten
sowie die Frage der Ausgestaltung einer grundsätzlichen Vertragsoffenlegung nach
Vertragsunterzeichnung und es um die Evaluation und Standardisierung von
Methoden der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen geht, und das Petitionsverfahren im
Übrigen abzuschließen.
Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen und den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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