Sports

Beachvolleyball - Lockerung der Corona Regeln für den Breitensport, welcher 2 gegen 2 ausgeübt wird

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Landtag Mecklenburg-Vorpommern Petitionsausschuss
346 Atbalstošs 225 iekš Mēklenburga-Priekšpomerānija

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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  1. Sākās 2020
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

30.04.2020 01:35

Vielen Dank für den Hinweis.

Eine Spielhäfte eines Beachvolleyball Feldes ist 8 x 8 m lang und breit, damit also 64m² !!!

Die 81m² die ursprünglich angegeben waren bezogen sich auf eine Spielhälfte eines Hallenvolleyballfeldes, welches 9 x 9 m lang und breit ist.


Neuer Petitionstext: Beachvolleyball ist ein im wesentlichen kontaktfreier Sport, bei dem sich jeweils zwei Personen auf einer 81m² 64m² großen Spielhäfte bewegen und durch ein Netz von den anderen 2 Mitspielern auf der anderen Spielfeldhälfte getrennt sind.
Im Rahmen der derzeit für MV geltenden Regelungen der Anti-Corona Verordnung, ist das Ausüben von Breitensport derzeit nur mit einer anderen Person möglich. Nach Auskunft des Ordnungsamtes Schwerin ist eine mobile Beachvolleyballanlage auch als eine Sportstätte zu bewerten, auf der höchsten 2 Personen insgesamt dem Sport nachgehen dürfen.
Mit dieser Petition soll die Landesregierung aufgefordert werden, das Ausüben von Breitensport bei kontakfreien Sportarten (wie. z.Bsp. Beachvolleyball), die im freien 2 gegen 2 ausgeübt werden können, zu erlauben. (Ggf. unter tragen einer Schutzmaske)


Neue Begründung: Aktuell wird über weitere Lockerungen der Corona Regeln nachgedacht. Dabei sollte auch stufenweise der Breitensport - welcher nachweislich gesundheitsförderlich ist - bedacht werden.
Derzeit ist das Ausüben von Sport nur mit einer anderen Person gestattet. Das schließt Sportarten, bei denen man sich 2 gegen 2 gegenübersteht, aus. Im Zuge weiterer Lockerungen der Corona Reglungen sollte stufenweise das Sporttreiben auch mit mehr als einer Person ermöglicht werden.
Beim Beachvolleyball bewegen sich jeweils 2 Personden auf einer 81m² 64m² großen Spielhälfte und sind durch ein Netz von Ihren 2 Gegenspielern getrennt. Die Gegenspieler nähern sich nur in wenigen Spielsituationen auf weniger als 2m an. Auch in diesen Situationen kann die Sicherheit durch das tragen eines Mundschutzes zusätzlich erhöht werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Spielerinnen und Spieler die im allgemeinen bekannten Hygienemaßnahmen im Sinne der eigenen Sicherheit umsetzen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 173 (135 in Mecklenburg-Vorpommern)


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