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Beendigung des Beamtenverhältnisses - Flexiblere Regelung des Pensionseintritts für Bundesbeamte nach Erreichen der Regelaltersgrenze

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Петицията е адресирана до
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Това е онлайн петиция des Deutschen Bundestags .

22.05.2019 г., 4:27

Pet 1-19-06-20109-006087 Beendigung des Beamtenverhältnisses

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat – zu überweisen.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass der Pensionseintritt für Bundesbeamtinnen und
Bundesbeamte nach Erreichen der Regelaltersgrenze flexibler geregelt wird.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass das
Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand einer Bundesbeamtin bzw. eines
Bundesbeamten nach § 53 Absatz 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) tatbestandlich das
Vorliegen eines dienstlichen Interesses voraussetze. Das dienstliche Interesse werde
vom Dienstherrn grundsätzlich nur bejaht, wenn eine Nachbesetzung der
entsprechenden Arbeitsstelle nicht nahtlos erfolgen könne oder laufende Projekte nur
durch diese Beamtin bzw. diesen Beamten erfolgreich zum Abschluss zu bringen seien
oder weil eine effektive Einarbeitung eine Nachfolgerin oder eines Nachfolgers dies in
zeitlicher Hinsicht verlange. Die Darlegungslast für das Bestehen eines dienstlichen
Interesses liege dabei bei der Antragstellerin bzw. beim Antragsteller.

Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung gebe es immer mehr arbeitswillige und
arbeitsfähige Menschen, die sich trotz ihres Rentenalters entscheiden würden, weiter
zu arbeiten. Gründe hierfür seien u. a. das Erfahren von Wertschätzung, die Pflege
von sozialen Kontakten, die Weitergabe von Erfahrungen und finanzielle Aspekte.

Mit Inkrafttreten des Flexi-Rentengesetzes zum 1. Januar bzw. 1. Juli 2017 werde ein
freiwilliges Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus den Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern bereits ermöglicht.

Zu begrüßen wäre es, wenn der Übergang der Beamtinnen und Beamten vom aktiven
Dienst in den Ruhestand ebenso selbstbestimmter gestaltet werden könnte. Es sollte
möglich sein, dass ältere Beamtinnen und Beamte nach Erreichen der
Regelaltersgrenze in ihrem Aufgabengebiet weiterarbeiten dürften, wenn sie dies
wünschten und auch gesundheitlich könnten. Das dienstliche Interesse sollte der
Dienstherr offener, durchlässiger, flexibler und wohlwollender auslegen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 31 Mitzeichnungen und 13 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass § 53 BBG für den Bereich der
Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten die Voraussetzungen regelt, unter denen
eine – zeitlich befristete – Beschäftigung über den gesetzlich vorgesehenen Eintritt in
den Ruhestand hinaus möglich ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die gesetzliche
Regelaltersgrenze bereits schrittweise vom vollendeten 65. auf das vollendete
67. Lebensjahr angehoben worden ist.

Nach § 53 Absatz 1 BBG können Beamtinnen und Beamte beantragen, den Eintritt in
den Ruhestand um bis zu drei Jahren hinauszuschieben, wenn dies im dienstlichen
Interesse liegt.

Im Gegensatz zur Annahme des Petenten obliegt aber dem Beamten nicht die
Darlegung des dienstlichen Interesses. Dies ist Prüfungsgegenstand des Dienstherrn
bei dessen Entscheidung über den Antrag des Beamten.

Der Ruhestand kann zudem nach § 53 Absatz 2 BBG mit Zustimmung der Beamtin
oder des Beamten auch hinausgeschoben werden, wenn die Dienstgeschäfte nur
durch eine bestimmte Beamtin oder einen bestimmten Beamten fortgeführt werden
können.

Mit dem Gesetz zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand
für die Beamtinnen und Beamten des Bundes (BGBl. I S. 1978) hat der Bund im
Jahr 2013 erstmals einen Anspruch auf Dienstzeitverlängerung in das BBG
aufgenommen, wenn biografische Lücken durch familienbedingte Teilzeiten und
Beurlaubungen ausgeglichen werden sollen (§ 53 Absatz 1a und 1b BBG).

Gleichwohl ist trotz der vorstehend genannten Möglichkeiten eines Hinausschiebens
des Ruhestandseintritts stets das dienstliche Interesse an der Weiterbeschäftigung
des Beamten der Maßstab der konkreten Entscheidung durch den Dienstherrn. Dabei
können auch Aspekte des flexiblen Wissenstransfers mit einfließen.

Der Petitionsausschuss hat grundsätzlich Verständnis für das mit der Petition verfolgte
Anliegen, das für ihn nachvollziehbar ist.

In diesem Zusammenhang macht der Ausschuss auf den Zweiten Bericht der
Bundesregierung zur Anhebung der Altersgrenzen von Beamtinnen und Beamten und
Richterinnen und Richtern des Bundes (Drucksache 18/11117) aufmerksam, in dem
auf Seite 11 unter Punkt „IV. Weitere Maßnahmen zur Bewältigung der
demografischen Auswirkungen in der Bundesverwaltung“ Folgendes ausgeführt wird:

[…] „Die Gestaltung des demografischen Wandels ist ein wichtiges Anliegen der
Bundesregierung. Deshalb wurde eine Demografiestrategie ent- und weiterentwickelt,
wobei der öffentliche Dienst ein wichtiger Teilaspekt ist, denn zur Handlungsfähigkeit
des Staates gehört ein effizienter öffentlicher Dienst. Um den Auswirkungen des
demografischen Wandels auf die Bundesverwaltung Rechnung zu tragen, sind
zahlreiche dienst- und tarifrechtliche sowie stellen- und personalpolitische
Maßnahmen ergriffen worden. Sie sind die Antwort auf die sich ändernden
Personalstrukturen in der Bundesverwaltung mit dem Ziel, durch flexible und gesunde
Arbeitsbedingungen die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und damit die
Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu erhalten.

IV.1. Flexibilisierung des Ruhestandseintritts

Um ein motiviertes und gesundes Arbeiten der älter werdenden Beschäftigten zu
ermöglichen sowie das freiwillige Verlängern des Berufslebens zu fördern, hat die
Bundesregierung die Voraussetzungen für einen flexiblen Ruhestandseintritt für
Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert und
damit die Bedingungen für ein individuelles, altersgerechtes „Ausgleiten“ aus dem
Arbeitsleben verbessert. […]“

Vor diesem Hintergrund und insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen des
demografischen Wandels im öffentlichen Dienst empfiehlt der Petitionsausschuss im
Ergebnis seiner Prüfung, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium
des Innern, für Bau und Heimat – zu überweisen, um auf das Anliegen der Petition
besonders aufmerksam zu machen.

Begründung (PDF)


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