Region: Tyskland

Behörden und Verwaltungsverfahren - Kostenlose Bereitstellung für Amtsblätter mit Veröffentlichung von Rechtsnormen

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
93 Stödjande 93 i Tyskland

Petitionen är delvis godkänd

93 Stödjande 93 i Tyskland

Petitionen är delvis godkänd

  1. Startad 2018
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Delmål uppnått

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2019-11-07 03:26

Petitionsausschuss

Pet 4-19-07-200-006012
18109 Rostock
Behörden
und Verwaltungsverfahren

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Amtsblätter, die Rechtsnormen veröffentlichen, ohne
zusätzliche Gebühren für jede Bürgerin und jeden Bürger zugänglich sein müssen.
Zur Begründung der Petition wird im Wesentlichen ausgeführt, dass es nicht angehen
könne, dass ausgegliederte Verlage Gebühren erheben könnten. Der Zugang zum in der
Bundesrepublik geltenden Recht dürfe nicht durch Zugriffsgebühren erschwert werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Eingabe
verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Petitionsausschusses
eingestellt. Sie wurde durch 93 Mitzeichnungen unterstützt. Außerdem gingen 5
Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der
Thematik darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie
folgt zusammenfassen:
Sofern Verkündungen und Bekanntmachungen im ausschließlich elektronisch
erscheinenden Bundesanzeiger erfolgen, stehen sie den Bürgerinnen und Bürgern bereits
heute kostenfrei auf der Internetseite des Bundesanzeigers zur Verfügung
(www.bundesanzeiger.de).
Petitionsausschuss

Die amtliche Verkündung von Gesetzen und Verordnungen des Bundes erfolgt bis heute
allerdings überwiegend im gedruckten Bundesgesetzblatt, welches vom
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) herausgegeben und von
der Bundesanzeiger Verlag GmbH erstellt und vertrieben wird. Für die Herstellung und
den Versand des gedruckten Bundesgesetzblattes erhebt der Verlag einen Bezugspreis von
den Abonnenten.
Die Bundesanzeiger Verlag GmbH stellt jedoch zusätzlich auf ihrer Internetseite unter
„Bundesgesetzblatt Online“ eine kostenfreie elektronische Fassung des
Bundesgesetzblattes bereit (www.bgbl.de). Neben diesem kostenfreien sog. Bürgerzugang
bietet der Verlag auch einen kostenpflichtigen Abonnentenzugang, der verbesserte
Such- und Verarbeitungsmöglichkeiten bietet. Amtlich verbindlichen Charakter hat nur
die Papierfassung des Bundesgesetzblattes (vgl. Artikel 82 Absatz 1 Grundgesetz).
Für das berechtigte Informationsinteresse der Bürgerinnen und Bürger weist der
Petitionsausschuss darauf hin, dass das BMJV darüber hinaus auf der Internetseite
„Gesetze im Internet“ nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos bereitstellt
(www.gesetze-im-internet.de). Die Gesetze und Verordnungen werden
benutzerfreundlich in ihrer jeweils geltenden, konsolidierten Fassung bereitgehalten,
während das Bundesgesetzblatt auf Grund der Methodik der Änderungsgesetzgebung
häufig nicht ohne Hinzuziehung des bereits geltenden Gesetzestextes aus sich heraus
verständlich ist. Alle auf dieser Internetseite bereitgestellten Gesetze und Verordnungen
können kostenlos abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht stellen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen bereits teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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