Behörden und Verwaltungsverfahren - Vermehrte Arbeit mit dem Internet (E-Mail, Online-Formulare) in Bundeseinrichtungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
60 Unterstützende 60 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

60 Unterstützende 60 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 13:01

Pet 1-18-06-200-032606

Behörden und Verwaltungsverfahren


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Eingabe wird gefordert, dass Ämter und Einrichtungen des Bundes mehr mit
dem Medium Internet in Form von E-Mail und Online-Formularen arbeiten.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der
Schriftverkehr mit Ämtern und öffentlichen Einrichtungen nach wie vor in Papierform
erledigt werde. So könnten bei Behörden in der Regel weder Online-Anfragen
gestellt noch Anträge oder Nachweise übermittelt werden. Alles laufe nach wie vor
auf dem Postweg und benötige somit Porto, Papier, Druckertinte und extra Strom für
die Zusatzgeräte. Dies sei im 21. Jahrhundert, in dem die ganze Welt vernetzt sei,
nicht mehr zeitgemäß. Im Sinne einer modernen Verwaltung sowie im Hinblick auf
den Umweltschutz bestehe daher dringender Handlungsbedarf.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 60 Mitzeichnungen und 18 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss zu der Eingabe gemäß § 109
Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine
Stellungnahme des Innenausschusses des Deutschen Bundestages eingeholt, dem
der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD „Innovativer Staat - Potenziale
einer digitalen Verwaltung nutzen und elektronische Verwaltungsdienstleistungen
ausbauen“ (Drucksache 18/9788) zur Beratung vorlag.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Einbeziehung der
seitens der Bundesregierung sowie des zuständigen Fachausschusses
vorgetragenen Aspekte zusammengefasst wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss begrüßt zunächst das mit der Petition zum Ausdruck
gebrachte Engagement zur Förderung der Digitalisierung der Verwaltung, die für die
Verwaltungsmodernisierung seines Erachtens unverzichtbar ist.
Die Bedeutung des Internets und der Einsatz von Informationstechnik in Gesellschaft
und Wirtschaft stellen auch die Verwaltung im 21. Jahrhundert vor neue
Herausforderungen.
Der Ausschuss unterstützt daher die mit der Petition erhobene Forderung, dass die
Möglichkeiten der heutigen Internet-Technologien auch für die Kommunikation und
die Abwicklung von Antrags- und anderen Verfahren mit der öffentlichen Verwaltung
genutzt werden können und angeboten werden sollen. Nach dem Dafürhalten des
Ausschusses gilt es, die Potentiale der Digitalisierung zur Optimierung von
Verwaltungsverfahren und zum Abbau von Bürokratie effektiv zu nutzen.
Ferner teilt der Ausschuss die Einschätzung, dass diese Angebote in Deutschland
noch verbesserungswürdig sind. Die Verfahren der unterschiedlichen Verwaltungs-
und regionalen Ebenen sind oft uneinheitlich und erst in Teilbereichen elektronisch
verfügbar.
Soweit die Petition die Einsparung von Rohstoffen und Kosten anspricht, ist
anzumerken, dass die Bereitstellung entsprechender Infrastrukturen und Techniken
von den ersten Planungen über die Beantragung und Zurverfügungstellung von
Haushaltsmitteln bis zur Umsetzung des Vorhabens längere Zeiträume und zunächst
erhöhte zusätzliche Investitionen erfordern, die z. B. auch auf kommunaler Ebene
erst bewirtschaftet werden müssten.
Weiterhin hebt der Ausschuss hervor, dass die Bundesregierung mit dem am
1. August 2013 in Kraft getretenen E-Government-Gesetz des Bundes den
rechtlichen Rahmen für den Prozess des Umbaus und der Modernisierung der
öffentlichen Verwaltung auf elektronischer Grundlage geschaffen hat.
Der Gesetzgeber hat dabei für Bundesbehörden u. a. die Eröffnung eines
elektronischen Zugangs für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch mittels
De-Mail, die elektronische Bereitstellung von Informationen über die Behörde und
ihre nach außen wirkende öffentlich-rechtliche Tätigkeit, den Zugang für die
Erbringung elektronischer Nachweise und die Bereitstellung elektronischer

Formulare vorgeschrieben. Die Umsetzung dieser Verpflichtungen und
weitergehender Vorhaben für den Bund wird durch die „Digitale Agenda 2014 - 2017“
und das Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ begleitet und
vorangetrieben.
In diesem Zusammenhang macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass das
Bundeskabinett am 6. Juli 2016 gemäß Artikel 30 Absatz 2 des E-Government-
Gesetzes den „Bericht zur Verzichtbarkeit der Anordnungen der Schriftform und des
persönlichen Erscheinens im Verwaltungsrecht des Bundes“ beschlossen hat (vgl.
Drucksache 18/9177). Danach kann in 20 Prozent der fast 3.000 überprüften
Vorschriften auf die Schriftform verzichtet werden. So sollen künftig beispielsweise
die Zulassung zur Handwerksmeisterprüfung elektronisch beantragt und
Einwendungen gegen Immissionsschutzanlagen elektronisch vorgebracht werden
können.
Der Ausschuss unterstützt das Ziel der Bundesregierung, überflüssige
Schriftformerfordernisse zu streichen. Er begrüßt daher, dass der Deutsche
Bundestag in seiner 215. Sitzung am 26. Januar 2017 den Gesetzentwurf der
Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen
der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes“ (Drucksache 18/10183) in der
Fassung des Innenausschusses (Drucksache 18/11007) angenommen hat (vgl.
Plenarprotokoll 18/215). Durch dieses Gesetz werden die nach dem o. g. Bericht der
Bundesregierung verzichtbaren Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht
des Bundes gestrichen oder, hinsichtlich der Rechtsvorschriften, bei denen die
mündliche Form ausgeschlossen bleiben soll, durch die Möglichkeit einer
elektronischen Verfahrensabwicklung ergänzt (Drucksache 18/10183, S. 63).
Ferner stellt der Ausschuss fest, dass der Deutsche Bundestag in seiner
225. Sitzung am 23. März 2017 den o. g. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und
der SPD „Innovativer Staat - Potenziale einer digitalen Verwaltung nutzen und
elektronische Verwaltungsdienstleistungen abbauen“ (Drucksache 18/9788), mit dem
die Bundesregierung aufgefordert wird, digitalisierte Verwaltungsabläufe
voranzutreiben, angenommen und den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 /
DIE GRÜNEN „Stillstand beim E-Government beheben - Für einen innovativen Staat
und eine moderne Verwaltung“ (Drucksache 18/9056) abgelehnt hat (vgl.
Plenarprotokoll 18/225).
Die entsprechenden Dokumente können im Internet unter www.bundestag.de
eingesehen werden.

Der Ausschuss betont, dass den mit der Petition erhobenen Forderungen sowohl
durch die Annahme des Antrags der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 18/9788 als
auch durch die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung auf Drucksache
18/10183 Rechnung getragen worden ist.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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