Kraj : Německo

Behördenaufbau und -organisation - Änderung der Amtsbezeichnung „Beauftragte/r der Bundesregierung für die neuen Bundesländer“

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
30 30 v Německo

Petice nebyla splněna

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  1. Zahájena 2018
  2. Sbírka byla dokončena
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Toto je petice online des Deutschen Bundestags.

16. 01. 2019 3:31

Pet 1-19-09-2000-005556 Behördenaufbau und –organisation

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird eine Änderung der Amtsbezeichnung "Beauftragte/r der
Bundesregierung für die neuen Bundesländer" gefordert.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, Deutschland sei seit
28 Jahren wiedervereinigt, doch in der Öffentlichkeit und im allgemeinen
Sprachgebrauch bleibe die ehemalige Teilung des Landes durch Begriffe wie „die
neuen Bundesländer“, „die fünf neuen Länder“ oder „Ostdeutschland“ weiterhin
präsent. Die Bunderegierung selbst fördere diese Art von Begriffsbildung bis heute.
Nach 28 Jahren seien die ostdeutschen Bundesländer jedoch keine „neuen“ mehr.
Heute werde Deutschland von der Bevölkerung sowie im internationalen Kontext als
Einheit mit bewegter Geschichte wahrgenommen und für innen- wie außenpolitische
Errungenschaften der letzten Jahre geschätzt. In diesem Kontext wirkten
Begrifflichkeiten und Bezeichnungen wie „neue Bundesländer“ und „Ostbeauftragter“
wie aus der Zeit gefallene, der Lebensrealität und dem Zusammengehörigkeitsgefühl
der Deutschen nicht mehr gerecht werdende sprachliche Hürden. Vor diesem
Hintergrund und als auf vielen gesellschaftlichen Ebenen bedeutsames Zeichen sollte
die Amtsbezeichnung „Beauftragte/r der Bundesregierung für die neuen
Bundesländer“ daher dringend geändert werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 31 Mitzeichnungen und drei Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass erstmalig ein „Beauftragter der
Bundesregierung für die Angelegenheiten der neuen Länder“ gemäß dem
Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 27. Oktober 1998 bestellt wurde. Diese
Formulierung ist bei den nachfolgenden Bestellungen in leicht modifizierter Form
(„neue Bundesländer“) bis heute beibehalten worden.

Am 29. März 2018 ist Herr Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für
Wirtschaft und Energie, Christian Hirte, mit der Wahrnehmung der Aufgaben des
„Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer“ betraut worden.

Wie in den Jahresberichten der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit
dargestellt, ist die Politik der Bundesregierung auch weiterhin darauf ausgerichtet,
gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland herzustellen.

In diesem Zusammenhang macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass der
Prozess des Zusammenwachsens zwischen Ost und West weit vorangeschritten ist.
Es wurde in den neuen Ländern und für die dort lebenden Menschen viel erreicht.
Zugleich bleibt noch ein gutes Stück Weg zu gehen, um noch bestehende, vor allem
wirtschaftliche, Unterschiede zwischen Ost und West, zwischen strukturschwächeren
und strukturstärkeren Regionen, zu überwinden.

Deshalb soll und wird sich der neue Beauftragte unter Beibehaltung der bisherigen
Amtsbezeichnung innerhalb und außerhalb der Bundesregierung für die Belange der
neuen Bundesländer einsetzen, das weitere Zusammenwachsen von Ost und West
unterstützen und zum Abbau bestehender Unterschiede zum Beispiel bei der
Wirtschaftskraft sowie zur Vollendung der sozialen Einheit beitragen.

Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses erscheint es auch fast 30 Jahre nach
der Wiedervereinigung notwendig, die besondere Situation von Ostdeutschland auch
mit einer besonderen Funktion innerhalb der Bundesregierung zu würdigen und dies
auch in der Bezeichnung des Bundesbeauftragten entsprechend sprachlich zum
Ausdruck zu bringen.

Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu erkennen
und die mit der Petition vorgeschlagene Änderung der Amtsbezeichnung im Ergebnis
nicht zu unterstützen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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