Περιοχή: Γερμανία

Behördenaufbau und -organisation - Widerspruch gegen díe Standortentscheidung für die neu zu schaffende Behörde "ZITiS" in München

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
34 Υποστηρικτικό 34 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

34 Υποστηρικτικό 34 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2017
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

14/08/2018, 4:31 π.μ.

Pet 1-18-06-2000-039636 Behördenaufbau und –organisation

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Die Petition richtet sich gegen die Entscheidung, die neu zu schaffende Behörde
„Zentralstelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich“ in München anzusiedeln.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
Entscheidung des damaligen Bundesministeriums des Innern (BMI), die neue
„Zentralstelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich“ (ZITiS) nach München zu
vergeben, erneut überprüft werden müsse mit dem Ziel, eine weitere Zuspitzung von
Wohnungsknappheit im Großraum München sowie weitere Subventionen an
wirtschaftsschwache Regionen zu verhindern. Der Petent kritisiert die
Standortentscheidung unter Verweis auf die sehr gute wirtschaftliche Situation und die
hohen Lebenshaltungskosten im Gebiet der bayerischen Landeshauptstadt und regt
eine Ansiedlung in einer zentraleren, jedoch wirtschaftsschwächeren Region an.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 34 Mitzeichnungen und 11 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass ZITiS per Erlass des
Bundesministers des Innern vom 6. April 2017 (GMBl vom 20. April 2017, S. 274,
Anlage) in dessen Geschäftsbereich errichtet worden ist. Sitz der Zentralstelle ist
gemäß § 1 Abs. 2 des Errichtungserlasses die Region München.

Zu den Hintergründen für die Standortentscheidung macht der Ausschuss auf folgende
Aspekte aufmerksam:

Die im Zusammenhang mit der Errichtung der ZITiS getroffene Standortentscheidung
basiert auf der Grundannahme, dass für ZITiS hochspezialisierte IT-Fachkräfte
benötigt werden, die gezielte Qualifikationen insbesondere in den
Technologiebereichen Digitale Forensik, Telekommunikationsüberwachung, Big Data
und Kryptoanalyse aufweisen müssen. Gleichzeitig herrschte auf dem Arbeitsmarkt
ein IT-Fachkräftemangel. 2015 waren laut einer Umfrage der Bitkom 43.000 offene
Stellen für lT-Spezialisten vorhanden. Der Arbeitsmarkt war zudem insbesondere
bezüglich IT-Sicherheitsspezialisten durch einen sogenannten „Arbeitnehmermarkt“
geprägt, bei dem der Arbeitnehmer hohe Anforderungen an seine Arbeit und die
Bedingungen stellen konnten.

Im Vorfeld wurden mehrere Standorte für ZITiS betrachtet. Für die
Standortentscheidung wurden u. a. folgende Kriterien für die Standortauswahl
einbezogen:

 Nähe zu Bedarfsträgern

 Vorhandensein externer Kooperationspartner in Wissenschaft und Forschung

 Mögliche Clusterbildung mit weiteren privaten und öffentlichen Einrichtungen

 Arbeitsmarkt für IT-Fachkräfte

 Attraktivität des Standortes für junge mobile Arbeitskräfte für zukünftiges und
noch zu werbendes Personal

 Regionale Lohnverhältnisse, der „Gerne-Leben“-Faktor und die Wohn- und
Eigentumssituation.

Ausschlaggebend für die Standortentscheidung München waren insbesondere
folgende Gründe:

 Bündelung von Resourcen und Energien und dadurch zu erzielende Synergie-
Effekte durch eine Campus-Lösung mit dem Studiengang CODE der Universität der
Bundeswehr in München / Neubiberg. Dieses wird durch ein gemeinsam genutztes
Dienstgebäude auf dem Gelände der Universität realisiert. Der Neubau wird
voraussichtlich im Jahr 2024 zur Verfügung stehen.

 München ist als Ballungsraum mit Umfeld und ausgeprägtem wirtschaftlichen
und universitären Umfeld ein attraktiver Standort, insbesondere auch für IT-Fachkräfte.

 Neben der unmittelbaren Zusammenarbeit sprachen auch die Planungen der
Bundeswehrhochschule München für die Einrichtung des „größten
Forschungszentrums“ für Cybersicherheit, dies verbunden mit der Errichtung eines
„Cyber-Cluster“ für den Standort. Mit dem „Cyber Innovation Hub“ will die Universität
der Bundeswehr ein sogenanntes „digitales Startup-Ökosystem“ unterstützen. Gerade
diese Aussicht auf eine kreative Unternehmenslandschaft sprach für die
Zukunftsfähigkeit des Standorts.

 Weltweit erweisen sich Cluster als Erfolgsmodell. Die räumliche Nähe, der
persönliche Austausch und informelle Treffen von spezialisierten Fachkräften fördern
Innovation, Produktivität und Kreativität.

 Die Verzahnung von Wissenschaft, Sicherheitsbehörden und
Nichtregierungsorganisationen an einem Standort ist ein „Meilenstein“ im Kampf
gegen Kriminalität und Terrorismus.

Im Ergebnis seiner Prüfung stellt der Petitionsausschuss mithin fest, dass sich das BMI
aus plausiblen Gründen für die Errichtung von ZITiS in München entschieden hat.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
nicht entsprochen werden konnte.

Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
zur Berücksichtigung zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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