Reģions: Vācija

Beihilfen für Beamte - Beschwerde über zu lange Bearbeitungszeiten der Wehrbereichsverwaltungen

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Deutschen Bundestag
504 Atbalstošs 504 iekš Vācija

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  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16:11

Pet 1-17-14-20174-053605Beihilfen für Beamte
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.10.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Bearbeitung von Beihilfeanträgen durch
die Wehrbereichsverwaltungen innerhalb einer Frist von vier Wochen erfolgen muss.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 504 Mitzeichnungen und
28 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
Prüfung unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass
nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass aufgrund der
Umstrukturierung der Bundeswehr die Wartezeit beim Einreichen von beihilfefähigen
Rechnungen bis zu zehn Wochen betragen würde, obwohl die Arztrechnungen ein
Zahlungsziel von 30 Tagen vorsähen. Erst ab einem Rechnungsbetrag von
1.000 Euro seien die Bearbeitungszeiten kürzer. Die Beträge zu verauslagen fiele
insbesondere den Beamten im einfachen und mittleren Dienst schwer und stelle ein
finanzielles Risiko dar. Es sei für die beihilfeberechtigen Versorgungsempfänger der
Bundeswehr unzumutbar, dass die Umstrukturierungsmaßnahmen eine längere
Bearbeitungsdauer der Beihilfeanträge zur Folge hätten und die beamtenrechtliche
Krankenfürsorge so beeinträchtigt werde.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss hat Verständnis für den Unmut über die verzögerte
Bearbeitung der Beihilfeanträge durch die zuständigen Beihilfestellen und vermag
das Anliegen daher nachzuvollziehen. Bereits aus den hergebrachten Grundsätzen
des Berufsbeamtentums im Sinne des Artikels 33 Abs. 5 des Grundgesetzes ergibt
sich die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die auch die Verpflichtung zu ergänzenden
Fürsorgeleistungen, wie der Beihilfe, umfasst. Daher hat der Dienstherr seinen
Beamtinnen und Beamten sowie deren Familien die notwendigen und
angemessenen Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, bei Maßnahmen
der Früherkennung von Krankheiten und bei Schutzimpfungen in einem festgelegten
Umfang zu erstatten. Der Ausschuss stellt fest, dass aufgrund einer verzögerten
Bearbeitung von Beihilfeanträgen finanzielle Belastungen durch die
Vorauszahlungen der betroffenen Versorgungsempfänger entstehen können.
Die Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen, insbesondere der Bundeswehr und der
Bundespolizei, waren sowohl in der vergangenen als auch in der laufenden
Legislaturperiode Gegenstand verschiedener parlamentarischer Fragen in den
Gremien des Deutschen Bundestages (vgl. u. a. Drucksachen 17/14577; 17/14661,
17/14744 und 18/342). Die Dokumente können unter www.bundestag.de eingesehen
werden.
Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage stellt der Petitionsausschuss
fest, dass die Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten für die
Versorgungsempfänger der Bundeswehr am 1. Juli 2013 auf das Bundesamt für
zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV), eine Dienststelle im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) übergegangen ist.
Der Petitionsausschuss begrüßt daher, dass das Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) sich trotz dieser Aufgabenverlagerung schon aus
Fürsorgegründen weiterhin in der Pflicht sieht, intensiv an der Verringerung der
Bearbeitungszeiten mitzuwirken. Bereits vor der Aufgabenverlagerung wurden
verschiedene Maßnahmen, wie die Gewinnung und Einarbeitung von neuem
Personal, Mehrarbeit, Erhöhung der Arbeitszeit bei Teilzeitkräften und die
gegenseitige Unterstützung der Beihilfestellen, seitens des BMVg ergriffen.
In diesem Zusammenhang betont der Petitionsausschuss, dass auch gemeinsam mit
dem fachlich zuständigen BMF weitere Maßnahmen zur Reduzierung der
Bearbeitungszeiten umgesetzt werden konnten. So werden beispielsweise seit

August 2013 bei Beihilfeanträgen mit Aufwendungen zwischen 1.000 und 2.500 Euro
Abschlagszahlungen in Höhe von 75 Prozent des Rechnungsbetrages auf die zu
erwartende Beihilfe gewährt und Standardbeträge mit einer Antragssumme unterhalb
von 1.000 Euro in einem beschleunigten risikoorientierten Prüfverfahren bearbeitet.
Beihilfeanträge mit Aufwendungen von über 2.500 Euro werden zudem weiterhin
vorrangig bearbeitet.
Im Hinblick auf die mit der Petition kritisierte vorrangige Bearbeitung von Anträgen
von mindestens 1.000 Euro macht der Ausschuss auf Folgendes aufmerksam:
Hierbei handelte es sich um eine zeitlich befristete und aus Fürsorgegründen
getroffene Maßnahme. Diese Priorisierung trug zur Entlastung derjenigen
Beihilfeberechtigten bei, die in besonderem Maße durch hohe und regelmäßige
Krankheitskosten belastet waren. Der Petitionsausschuss verkennt allerdings nicht,
dass diese Maßnahme negative Folgen für Beihilfeberechtigte haben konnte, deren
Anträge Aufwendungen unter 1.000 Euro betrafen und deren Bearbeitung sich
dadurch verzögerte. Die Regelung ist jedoch inzwischen nicht mehr gültig.
Die vor der Aufgabenverlagerung getroffenen personellen Verstärkungsmaßnahmen
werden überdies in vollem Umfang fortgeführt und dort, wo es möglich ist, weiter
intensiviert. Neben verschiedenen temporären Personalverstärkungsmaßnahmen
werden zur dauerhaften Konsolidierung und Sicherstellung der regulären
Bearbeitungszeiten zusätzlich weitere Mitarbeiter langfristig zur Verfügung gestellt.
Der Petitionsausschuss begrüßt das Engagement der Bundesregierung, mithilfe
dieser Maßnahmen den Bearbeitungsrückstau zügig abzubauen, um wieder die
üblichen Bearbeitungszeiten erreichen zu können. Der Ausschuss macht darauf
aufmerksam, dass seit Oktober 2013 nunmehr durchgängig eine maximale
Bearbeitungszeit von 15 Werktagen eingehalten werden kann, wobei die
Bearbeitungsdauer der ehemaligen Wehrbereichsverwaltung West durchschnittlich
sogar unter 15 Werktagen liegt. Dieser Wert soll in Kürze auch für
Versorgungsempfänger der ehemaligen Wehrbereichsverwaltung Süd erreicht und
gehalten werden. Das Zusammenwirken aller aufgezeigten Maßnahmen und
Instrumente konnte mithin eine Reduzierung der Arbeitszeiten bewirken. Der
Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich, dass diese positive Entwicklung fortlaufend
von der Bundesregierung überprüft wird, um bei Bedarf weitere geeignete
Maßnahmen ergreifen zu können.
Der gesetzlichen Festlegung einer Bearbeitungsfrist für Beihilfeanträge bedarf es
angesichts der verschiedenen aufgezeigten personellen und strukturellen

Veränderungen nach Auffassung des Petitionsausschusses hingegen nicht. Die
Bundesbeihilfeverordnung verzichtet im Rahmen der Entbürokratisierung der
Verwaltung weitgehend auf bindende Form- und Bearbeitungsvorschriften. Damit
haben die obersten Bundesbehörden die Möglichkeit, das Bearbeitungsverfahren
innerhalb ihrer Ressortzuständigkeit auch für ihren nachgeordneten Bereich an die
jeweiligen Erfordernisse angepasst zu organisieren. Der Ausschuss betont jedoch,
dass die Verwaltung grundsätzlich dazu verpflichtet ist, über Anträge so rasch zu
entscheiden, wie es ihr ohne Nachteil für die gebotene Gründlichkeit möglich ist.
Auch weitere Festlegungen hinsichtlich der Bearbeitungszeit, einer etwaigen
Zumutbarkeitsgrenze für die finanzielle Belastung der Beihilfeberechtigten oder zu
einer bevorzugten Erledigung bestimmter Beihilfeanträge sieht das Beihilferecht nicht
vor. Entsprechende Anträge sind grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges
zu bearbeiten. Um jedoch nach Möglichkeit zu vermeiden, dass Beihilfeberechtigte
die zum Teil sehr hohen Krankheitsaufwendungen, beispielsweise im Falle eines
Krankenhausaufenthaltes, vorfinanzieren müssen, kann ein Abschlag auf die
voraussichtlich zustehende Beihilfe beantragt werden.
Im Ergebnis seiner parlamentarischen Prüfung vermag sich der Petitionsausschuss
nicht für die mit der Petition geforderte rechtliche Vorgabe zur maximalen
Bearbeitungszeit von Beihilfeanträgen auszusprechen. Er hält die durchgeführten
verschiedenen strukturellen und personellen Maßnahmen angesichts der bereits
erzielten Verkürzung der Bearbeitungsdauer für ausreichend und sachgerecht.
Der Ausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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