Région: Allemagne

Beiträge und Verfahren - Sachgerechte Verwendung der Versichertenbeiträge/Maßnahmen für die Weiterbildung

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
41 Soutien 41 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

41 Soutien 41 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

30/03/2019 à 03:23

Pet 4-18-11-8190-041291 Beiträge und Verfahren

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge der
Versicherten sachgerecht verwendet und Maßnahmen für die Weiterbildung wieder
verstärkt auch für Menschen über 50 Jahren ermöglicht werden.

Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Fördermaßnahmen der
Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Jahren von 2011 bis 2015 um 27 Prozent
reduziert worden seien und man mit den zur Verfügung stehenden Mitteln
stattdessen Rücklagen bilde. Eine Weiterbildung gerade für Menschen über fünfzig
werde nur sehr selten bewilligt.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Eingabe
verwiesen.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 70 Mitzeichnern
unterstützt, und es gingen 41 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Thematik darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:

Festzuhalten ist, dass Weiterbildungsmaßnahmen von der BA bewilligt werden,
sofern die Voraussetzungen für die Bewilligung vorliegen. Dies wird in jedem
Einzelfall geprüft und gilt auch für Menschen über 50 Jahren. Eine prinzipielle
Benachteiligung dieser Altersgruppe ist daher durch die Arbeitsverwaltung nicht
gegeben. Gleichzeitig weist der Petent richtigerweise auf die Problematik der
erschwerten Arbeitsmarktchancen für Arbeitslose über 50 Jahre hin. Die im
Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für 19. Wahlperiode festgelegten
Überlegungen zum Sozialen Arbeitsmarkt greifen unter anderem dieses Thema auf.

Die Aussage, dass in den Jahren 2011 bis 2015 die tatsächlichen Förderausgaben
für Eingliederungstitel des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) um 27 Prozent
zurückgegangen sind, trifft zu. In diesem Bereich sind die Ausgaben steuerfinanziert
und werden überwiegend aus dem Bundeshaushalt geleistet.

Bei den genannten Rücklagen der BA handelt es sich in der Tat um Beiträge der
Versicherten, die gesetzeskonform aus den Überschüssen der Einnahmen über die
Ausgaben nach § 366 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) getätigt werden
müssen. Diese stellen sicher, dass die BA in Zeiten einer Wirtschaftskrise auf
möglicherweise erhöhte Ausgaben bei z. B. Kurzarbeitergeld reagieren kann, ohne
Liquiditätshilfen des Bundes zu benötigen.

Nach alledem empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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