Région: Allemagne

Bergbau - Einleitung einer Initiative zur Vermeidung von Folgeschäden/-kosten durch Presswasser-Chemikalien-Förderung bei Anwendung der Fracking-Methode

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
83 Soutien 83 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

83 Soutien 83 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

11/09/2017 à 13:03

Pet 2-18-18-750-030156

Bergbau


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.02.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition der Landesvolksvertretung von Niedersachsen zuzuleiten, soweit die
Landeszuständigkeit gegeben ist,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition wird eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für
Gesundheit, des Umweltbundesamtes und des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie zur Vermeidung von gesundheitlichen Folge- und Spätfolgeschäden, die
nach der Presswasser-Chemikalien-Förderung bei Anwendung der Fracking-
Methode enstehen können, angeregt.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, seit Jahren sei
ein Anstieg der Neuerkrankungen von hämatologischen Krebsfällen im Landkreis
Rotenburg/Wümme zu verzeichnen. In dieser Region lägen 20 Erdgasförderstätten,
in denen bis 2011 unter Einsatz von Chemikalien mit hohen Quecksilber-Benzol-
Anteilen, die im Zusammenhang mit Zigaretten als krebserregend gelten, gefrackt
worden sei.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Sie wurde durch 85 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen
8 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst grundlegend fest, dass nach seiner Kenntnis
in der Vergangenheit bei der herkömmlichen Erdgasförderung in Niedersachsen
vereinzelt Schadstoffe freigesetzt worden sind. Aufgrund potentieller
Gefährdungsquellen wie z. B. Benzol oder Quecksilber im Lagerstättenwasser oder
an den Installationen kann ein Zusammenhang der Krebsneuerkrankungen mit der
herkömmlichen Erdgasförderung nicht ausgeschlossen werden. Der Ausschuss
macht darauf aufmerksam, dass in diesem Fall das Problem jedoch nicht auf
regulatorischer Ebene läge, sondern in der Genehmigungs- und
Überwachungspraxis der Landesbehörden. Der Umgang mit Quecksilber, z. B. bei
Reinigung und Inspektionen der Anlagen, ist aber bereits vor Jahren geändert
worden, so dass nach aktueller Praxis ein direkter Kontakt verhindert wird. Für einen
Zusammenhang mit der Fracking-Technologie liegen dagegen keine Anzeichen vor,
da die genannten Risikoquellen nicht durch Fracking geschaffen werden. Auch die
Studien des Umweltbundesamtes legen kein erhöhtes Krebsrisiko durch Fracking
nahe.
Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass die Aufklärung der Ursachen von
statistisch auffällig hohen Zahlen von Krebserkrankungen in bestimmten Regionen in
der regionalen Zuständigkeit der jeweiligen Landesbehörden liegen. In dem vom
Petenten geschilderten Sachverhalt sind dies die zuständigen Behörden des Landes
Niedersachsen. Nach weiterer Kenntnis des Petitionsausschusses liegen der
Landesregierung Niedersachsen keine Hinweise auf einen Zusammenhang mit dem
Einsatz der Fracking-Technologie und den beobachteten Krebserkrankungen vor.
Unabhängig davon betont der Petitionsausschuss, dass Stellen des Bundes bei der
Aufklärung von auffällig hohen Zahlen von Krebserkrankungen möglicherweise eine
gewisse Unterstützung leisten können. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte
vor diesem Hintergrund das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) beim Robert-
Koch-Institut - zuständig für bundesweite Krebsdaten - um Stellungnahme gebeten.
Nach dessen fachlicher Einschätzung ist bei Hinweisen auf mehrere gleichartige
Erkrankungshäufungen, bei denen ähnliche Ursachen wie in diesem Fall in
Niedersachsen vermutet werden, die Durchführung einer systematischen
Untersuchung in Betracht zu zie hen. Eine Fokussierung auf das Land
Niedersachsen erscheint insofern sinnvoll, zumal in den letzten Jahren etwa 95%
des deutschen Erdgases in Niedersachsen gefördert wurde und die erforderlichen
Daten nur vor Ort erhoben werden können. Der Petitionsausschuss hebt hervor,

dass das ZfKD - wenn gewünscht - eine beratende Funktion bei der Durchführung
und Auswertung möglicher Studien übernehmen könnte.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass unabhängig davon, dass für einen
Zusammenhang zwischen dem Einsatz der Fracking-Technologie und den erhöhten
Leukämie- und Lymphom-Werten in der Samtgemeinde Bothel und der Stadt
Rotenburg keine Anhaltspunkte vorliegen, der Deutsche Bundestag am 24. bzw.
30. Juni 2016 das Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher
Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der
Fracking-Technologie sowie das Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung
auf den Bohrlochbergbau und Kavernen beschlossen hat. Diese gesetzlichen
Neuregelungen werden am 11. Februar 2017 in Kraft treten bzw. sind am 12. August
2016 in Kraft getreten. Sie sehen vor, dass das unkonventionelle Fracking in
Deutschland bis auf weiteres verboten wird. Um beim unkonventionellen Fracking
bestehende Kenntnislücken zu schließen, sollen höchstens vier
Erprobungsmaßnahmen im Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein
ermöglicht werden. Diese müssen von den Bergbehörden im Einvernehmen mit den
Wasserbehörden erlaubt werden. Zusätzlich müssen die Erprobungsmaßnahmen
von den jeweiligen Landesregierungen befürwortet werden. Dabei muss die
Landesregierung die Anforderungen aus den geologischen Besonderheiten des
betroffenen Gebiets mit sonstigen öffentlichen Interessen abwägen. Schließlich
müssen die Erprobungsvorhaben wissenschaftlich begleitet werden. Ihre Ergebnisse
müssen einer Expertenkommission, die dem Deutschen Bundestag untersteht,
berichtet werden. Weitergehende Kompetenzen dieses Gremiums gibt es nicht.
Der Petitionsausschuss begrüßt, dass über dieses Verbot für das unkonventionelle
Fracking hinausgehend strenge Vorgaben für das konventionelle Fracking
vorgesehen sind. Es bestehen generelle Fracking-Verbote in Schutzgebieten. Dazu
zählen Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Einzugsgebiete von Seen
und Talsperren, Einzugsgebiete für die öffentliche Trinkwasserversorgung und von
Brunnen, aus denen Wasser für Lebensmittel/Getränke entnommen wird, sowie
Einzugsgebiete sonstiger Heilquellen, Nationalparks und Naturschutzgebiete.
Darüber hinaus gibt es ein Verbot des Einsatzes von Stoffen, die das Trinkwasser
gefährden können. Die umfassende Transparenz im Hinblick auf die eingesetzten
Stoffe beim Fracking soll in sogenannten Stoffregistern hergestellt werden. Überdies
besteht ein Vetorecht für die Wasserbehörden zu allen Maßnahmen der

Bergbehörden zum Fracking sowie zur Versenkung des Lagerstättenwassers, sofern
schädliche Gewässerveränderungen zu erwarten sind.
Schließlich werden in der Allgemeinen Bundesbergverordnung und in der
Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
zusätzliche Anforderungen an Fracking-Vorhaben gestellt: Es wird eine
obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung für Fracking-Vorhaben zur Förderung
von Erdgas, Erdöl und Erdwärme und Entsorgung von Lagerstättenwasser
eingeführt. Dabei ist der Stand der Technik einzuhalten. Schließlich sind diverse
Regelungen zur Überwachung von Methanemissionen, Bohrlochintegrität und
Seismizität vorgesehen, ebenso zum Umgang mit Lagerstättenwasser und
Rückflüssen und ein Verbot zur Versenkung von Rückflüssen. Überdies wird im
Bundesberggesetz und in der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung zudem eine
Beweislastumkehr für Bergschäden durch den Bohrlochbergbau (einschließlich
Fracking-Maßnahmen) und für Kavernen angeordnet.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes
Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher,
die Petition der Landesvolksvertretung von Niedersachsen zuzuleiten, soweit die
Landeszuständigkeit gegeben ist, und das Petitionsverfahren im Übrigen
abzuschließen.

Begründung (PDF)


Contribuer à renforcer la participation citoyenne. Nous souhaitons faire entendre vos préoccupations tout en restant indépendants.

Promouvoir maintenant