Region: Tyskland

Bergbau - Verbot der Cyanidlaugung bei der Goldgewinnung in Deutschland

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
223 Stödjande 223 i Tyskland

Petitionen är avslutad

223 Stödjande 223 i Tyskland

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2012
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2015-11-18 16:07

Pet 1-17-09-750-044237

Bergbau
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit ein europaweites
Vorgehen gegen den Einsatz von Cyanid notwendig ist,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen. Begründung

Mit der Petition wird ein Verbot der Cyanidlaugung, einem Verfahren zur
Goldgewinnung, gefordert.
Zu der Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 223 Mitzeichnungen und
14 Diskussionsbeiträge vor.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die
Cyanidlaugung im Edelmetallbergbau hochgradig toxisch sei und nicht rückstandslos
zu entsorgende Müllberge in Sonderdeponiequalität verursache. Nach Unfällen führe
Cyanid zu sehr großen und schwer reparablen Umweltschäden, die das Leben von
Menschen und Tieren sowie die Natur unmittelbar gefährdeten. Aufgrund des
momentan hohen Goldpreises gebe es seitens einiger Bergbaubetriebe, wie man
den Goldabbau in Deutschland wieder aufnehmen könne. Die Cyanidlaugung sei die
hierfür der gängige Stand der Technik.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten und zur Vermeidung von Wiederholungen wird
auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage
fest, dass Gold in der Natur entsprechend seiner Entstehung in unterschiedlichen
Formen vorkommt, z. B. in magmatischen und sedimentären Gesteinen. Die
Aufbereitung von Gold ist vom Lagerstättentyp abhängig. Die Gewinnung aus Seifen
erfolgt mechanisch und daher ohne Einsatz von Cyaniden. Für goldhaltige Erze wird
jedoch üblicherweise die Cyanidlaugung eingesetzt. Der Ausschuss verweist auf den
dazu vorliegenden, umfangreichen international gültigen Industriestandard, der unter
www.cyanidecode.org eingesehen werden kann.
Ferner bestätigt der Ausschuss, dass in Deutschland ein Potenzial für die
Goldgewinnung besteht. Goldvorkommen gibt es u. a. bei Oberviechtach im
Oberpfälzer Wald und bei Goldkronach-Brandholz im Fichtelgebirge. Zudem ist
Seifengold aus verschiedenen deutschen Flüssen bekannt. Soweit mit der Eingabe
die Befürchtung geäußert wird, in Deutschland könnte das Verfahren der
Cyanidlaugung zur Goldgewinnung aus Erzen eingesetzt werden, weist der
Petitionsausschuss darauf hin, dass in Deutschland sichergestellt wird, dass
Rohstoffe umweltgerecht gewonnen werden können. Für Aufsuchungs- und
Gewinnungsbetriebe sowie für Betriebe zur Aufbereitung von Gold besteht eine
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und damit Planfeststellungspflicht nach
§ 52 Abs. 2a Bundesberggesetz und § 1 Nr. 4a Verordnung über die
Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau). Der
Petitionsausschuss macht jedoch darauf aufmerksam, dass derzeit in Deutschland
keine Anlagen zur Cyanidlaugung in Betrieb oder in Planung sind, da die bisherigen
Explorationsergebnisse bis auf die Seifengoldgewinnung noch zu keiner
kommerziellen Gewinnung geführt haben.
Des Weiteren könnte ein nationales Verbot der Cyanidlaugung international keine
Wirkung entfalten. Auf europäischer Ebene wurde vom EU-Parlament (EP) unter
Berücksichtigung verschiedener EU-Richtlinien von der Europäischen Kommission
(COM) gefordert, ein vollständiges Verbot des Cyanid-Einsatzes im Bergbau in der
EU bis Ende 2011 in die Wege zu leiten (Entschließung vom 5. Mai 2010 zu einem
generellen Verbot des Cyanideinsatzes in der Bergbautechnik in der Europäischen
Union (ABl. EU Nr. C 081 vom 15. März 2011, S. 0074-0077). In der Entschließung
wurde u. a. argumentiert, dass die grenzüberschreitenden Auswirkungen von
Zyanid-Unfällen – vor allem was die Verseuchung großer Einzugsgebiete und
Grundwasserressourcen angeht – deutlich werden ließen, wie notwendig ein
Vorgehen der EU gegen die ernsthafte Gefährdung der Umwelt durch den Einsatz

von Zyanid im Bergbau sei. Dem Petitionsausschuss ist nicht bekannt, dass die
Entschließung des EP bisher von der COM entsprechend aufgegriffen worden ist.
Das Initiativrecht zur Unterbreitung von Legislativvorschlägen liegt hier grundsätzlich
bei der COM.
Der Ausschuss ergänzt, dass die Bundesregierung, das zuständige
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), ihm mitgeteilt habe, dass die
vom EP in den Erwägungsgründen der Entschließung zitierte „2002 in Deutschland
erlassene Verordnung zum Verbot von Zyanidlauge im Bergbau“, dem BMWi nicht
bekannt ist.
Ebenfalls auf europäischer Ebene hat die amtierende zuständige Generaldirektion
Umwelt bei entsprechenden Anfragen auf die bestehenden rechtlichen
Rahmenreglungen hinsichtlich der Nutzung von Cyanid im Bergbau
(z. B. 2006/21/EC an the management of waste from extractive industries; OJ L 102,
11.4.2006, p. 15. und auf die Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines
Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik
sowie 2008/32/EG) verwiesen, die sie für ausreichend betrachtet. Außerdem wird
derzeit das Referenzdokument über beste verfügbare Techniken in der
Bewirtschaftung von taubem Gestein und Bergematerial aus bergbaulichen
Tätigkeiten überarbeitet. Zukünftige Zielsetzungen und Vorhaben der EU-KOM/GD
Umwelt sind derzeit nicht bekannt.
Abschließend hält der Ausschuss fest, dass der Kernforderung der Petition in
Deutschland durch die dargestellte Rechtslage entsprochen wird. Da jedoch erst drei
der 28 EU-Mitgliedstaaten bis Mai 2013 entsprechende Verbotsregelungen für den
Cyanid-Einsatz verabschiedet haben, ist aus Sicht des Ausschusses ein
europaweites Vorgehen des EP notwendig, um eine einheitliche europäische
Verbotsregelung der Cyanidlaugung zu erreichen.
Im Ergebnis der parlamentarischen Prüfung empfiehlt der Petitionsausschuss daher,
die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit ein europaweites
Vorgehen gegen den Einsatz von Cyanid notwendig ist, und das Petitionsverfahren
im Übrigen abzuschließen.Begründung (pdf)


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