Region: Berlin
Miljø

Berliner Fischereiverordnung - Rettet die Kapitalen!

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Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
298 Støttende 139 inn Berlin

Mottaker av kampanjen svarte ikke.

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  1. Startet 2020
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn 17.08.2021
  4. Dialog
  5. Mislyktes

09.11.2023, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


08.11.2021, 17:57

Liebe Unterstützende,

das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen 7503/18 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


03.11.2021, 12:38

vis dokumentet

Liebe Unterstützende,

das Abgeordnetenhaus hat das Anliegen der Petition geprüft. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Er folgte damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. Die Stellungnahme des Petitionsausschusses finden Sie im Anhang.

Beste Grüße
das openPetition Team


17.08.2021, 17:44


openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Berlin eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition


30.09.2020, 16:13

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


29.09.2020, 14:54

1. Die geforderte Studie wurde mit einem Link hinzugefügt.


Neues Zeichnungsende: 25.12.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 49 (20 in Berlin)


29.09.2020, 14:53

1. Die geforderte Studie wurde mit einem Link hinzugefügt.


Neuer Petitionstext: Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Petition wollte ich zur geplanten Novellierung der Berliner Fischereiverordnung ein Vorschlag unterbreiten . Leider musste ich feststellen, das ein Entnahmegebot für alle maßigen Fische in Betracht gezogen wird. Das ist für mich im Rahmen der Erhaltung der Population diverser Fischarten schwer nachzuvollziehen. Ich appelliere vielmehr für die Einführung des sogenannten Küchenfensters, wie es die Stadt Hamburg in ihrer Fischereiverordnung umgesetzt hat. Da gerade große Fische erheblich für die Reproduktion einen wesentlichen Faktor darstellen, ist es wenig sinnvoll diese zu entnehmen. Ich beziehe mich damit auf durchgeführte Studien, die das belegen, wie zum Beispiel von Herrn Prof. Dr. Robert Arlinghaus von der Humboldt-Universität zu Berlin und dem Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB).
www.hu-berlin.de/de/pr/nachrichten/archiv/nr1312/pm_131216_00
www.agrar.hu-berlin.de/de/institut/departments/dntw/jp_bfm/publ_html/gwinn-et-al-2013
1. Den besonders fruchtbaren, großen Fischen kommt eine wichtige Rolle für die Reproduktion zu, je höher die insgesamt abgegebene Menge von Eiern ist, desto höher ist auch die Anzahl der potentiellen Jungfische.
2. Insbesondere ist das der Fall, wenn durch hohe Überfischung wenige Großfische in den Gewässern vorhanden sind.
3. Der Fischereidruck durch ca. 100.000 Angler/innen und die Fischereibetriebe ist für die Berliner Gewässer ein nicht zu unterschätzender Faktor, der die Bestände durch die geplante Neuverordnung noch drastischer dezimieren wird.
Mein Vorschlag wäre, das sich das Land Berlin an der Hamburger Lösung orientiert. In den sozialen Medien herrscht auch ein großes Unverständnis unter den Anglern, für die wenig Bestands schonende Überarbeitung der geplanten Verordnung. Diese sollten in ihrer Anzahl nicht unterschätzt werden, und werden Fehlentscheidungen wahrscheinlich bei den nächsten Berlin Wahlen nicht so schnell vergessen, wenn sie in ihren Rechten zur Selbstbestimmung in Bezug der Verwertung ihrer Fänge dermaßen eingeschränkt werden.
Was ebenfalls sehr schade ist, das in der Überarbeitung auch keine übergreifende Schonzeit bedacht wird. Die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg profitieren sehr davon!
Das ist ein wichtiger Aspekt für die Tourismus-Branche, gerade in Corona-Zeiten, wo die Menschen ihren Urlaub vorwiegend in der Heimat verbringen sollen, wäre durch die Möglichkeit einer ganzjährigen Nutzung der Spinnangel eine gewisses Potenzial auszuschöpfen.
Den Fischbeständen würde das kein nachhaltigen Schaden bringen, sofern auch das sogenannte Küchenfenster berücksichtigt werden würde. Durch selektive Köderwahl ist auch der Beifang sehr gut auszuschließen. Zudem wird dadurch auch weniger Futter ins Wasser eingetragen, wenn in der Zeit von Januar bis Mai überwiegend mit Mais, Teig, Boilies und ähnlichen Mitteln geangelt wird, weil die Nutzung von Kunstködern verboten ist.
In meiner 20-jährigen Erfahrung als Angler, der bevorzugt Flussbarsche für den Verzehr fängt, welche in Berlin keine Schonzeit haben, konnte ich durch die passende Köderwahl (3-6 cm) den Beifang von Hecht und Zander nahezu ausschließen. Dafür musste ich allerdings in der Schonzeit immer nach Brandenburg oder Mecklenburg Vorpommern ausweichen. Ich bitte Sie daher, meine Aussagen in der Entscheidung zur neuen Fischereiverordnung zu bedenken und ich spreche hier für eine große Anzahl von Anglern, die sich nicht nur durch Landesverbände in der Politik vertreten lassen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und der Teilnahme an der Petition.
Mit freundlichen Grüßen
Aaron Hildebrand

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 49 (20 in Berlin)


29.09.2020, 14:12

1. Das Datum der Laufzeit um eine größere Anzahl von Unterschriften zu generieren.

2. Ein geforderter Link zum Nachweis der Studie von Prof. Dr. Arlinghaus wurde zugefügt.


Neuer Petitionstext: Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Petition wollte ich zur geplanten Novellierung der Berliner Fischereiverordnung ein Vorschlag unterbreiten . Leider musste ich feststellen, das ein Entnahmegebot für alle maßigen Fische in Betracht gezogen wird. Das ist für mich im Rahmen der Erhaltung der Population diverser Fischarten schwer nachzuvollziehen. Ich appelliere vielmehr für die Einführung des sogenannten Küchenfensters, wie es die Stadt Hamburg in ihrer Fischereiverordnung umgesetzt hat. Da gerade große Fische erheblich für die Reproduktion einen wesentlichen Faktor darstellen, ist es wenig sinnvoll diese zu entnehmen. Ich beziehe mich damit auf durchgeführte Studien, die das belegen, wie zum Beispiel von Herrn Prof. Dr. Robert Arlinghaus von der Humboldt-Universität zu Berlin und dem Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB).
www.hu-berlin.de/de/pr/nachrichten/archiv/nr1312/pm_131216_00
1. Den besonders fruchtbaren, großen Fischen kommt eine wichtige Rolle für die Reproduktion zu, je höher die insgesamt abgegebene Menge von Eiern ist, desto höher ist auch die Anzahl der potentiellen Jungfische.
2. Insbesondere ist das der Fall, wenn durch hohe Überfischung wenige Großfische in den Gewässern vorhanden sind.
3. Der Fischereidruck durch ca. 100.000 Angler/innen und die Fischereibetriebe ist für die Berliner Gewässer ein nicht zu unterschätzender Faktor, der die Bestände durch die geplante Neuverordnung noch drastischer dezimieren wird.
Mein Vorschlag wäre, das sich das Land Berlin an der Hamburger Lösung orientiert. In den sozialen Medien herrscht auch ein großes Unverständnis unter den Anglern, für die wenig Bestands schonende Überarbeitung der geplanten Verordnung. Diese sollten in ihrer Anzahl nicht unterschätzt werden, und werden Fehlentscheidungen wahrscheinlich bei den nächsten Berlin Wahlen nicht so schnell vergessen, wenn sie in ihren Rechten zur Selbstbestimmung in Bezug der Verwertung ihrer Fänge dermaßen eingeschränkt werden.
Was ebenfalls sehr schade ist, das in der Überarbeitung auch keine übergreifende Schonzeit bedacht wird. Die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg profitieren sehr davon!
Das ist ein wichtiger Aspekt für die Tourismus-Branche, gerade in Corona-Zeiten, wo die Menschen ihren Urlaub vorwiegend in der Heimat verbringen sollen, wäre durch die Möglichkeit einer ganzjährigen Nutzung der Spinnangel eine gewisses Potenzial auszuschöpfen.
Den Fischbeständen würde das kein nachhaltigen Schaden bringen, sofern auch das sogenannte Küchenfenster berücksichtigt werden würde. Durch selektive Köderwahl ist auch der Beifang sehr gut auszuschließen. Zudem wird dadurch auch weniger Futter ins Wasser eingetragen, wenn in der Zeit von Januar bis Mai überwiegend mit Mais, Teig, Boilies und ähnlichen Mitteln geangelt wird, weil die Nutzung von Kunstködern verboten ist.
In meiner 20-jährigen Erfahrung als Angler, der bevorzugt Flussbarsche für den Verzehr fängt, welche in Berlin keine Schonzeit haben, konnte ich durch die passende Köderwahl (3-6 cm) den Beifang von Hecht und Zander nahezu ausschließen. Dafür musste ich allerdings in der Schonzeit immer nach Brandenburg oder Mecklenburg Vorpommern ausweichen. Ich bitte Sie daher, meine Aussagen in der Entscheidung zur neuen Fischereiverordnung zu bedenken und ich spreche hier für eine große Anzahl von Anglern, die sich nicht nur durch Landesverbände in der Politik vertreten lassen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und der Teilnahme an der Petition.
Mit freundlichen Grüßen
Aaron Hildebrand


Neues Zeichnungsende: 25.11.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 49 (20 in Berlin)


28.09.2020, 15:54

Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.

Bitte geben Sie quellen (Links) für folgende Aussagen an:

" Ich beziehe mich damit auf durchgeführte Studien, die das belegen, wie zum Beispiel von Herrn Prof. Dr. Robert Arlinghaus von der Humboldt-Universität zu Berlin und dem Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB)."


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