Reģions: Vācija

Besitzsteuern - Hebesatzrecht auf Einkommen- und Körperschaftsteuer

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Deutschen Bundestag
13 Atbalstošs 13 iekš Vācija

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  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16:15

Pet 2-17-08-611-048586Besitzsteuern
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent regt an, dass der Bund und die Länder und ggf. die Gemeinden ein
eigenständiges Hebesatzrecht auf die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer
erhalten sollten.
Zur Begründung wird ausgeführt, dass mit dieser Maßnahme die Finanzautonomie
des Bundes, der Länder und der Gemeinden gestärkt werde. Jede
Gebietskörperschaft könnte dann eigenständig über die Höhe der Einkommensteuer
und der Körperschaftsteuer seines Anteils selbst entscheiden. Gleichzeitig steige die
Transparenz für die Bürger und Unternehmen dahingehend, dass deutlich werde,
welche Ebene des Staates welchen Bedarf an Einnahmen habe und wie dieser durch
Steuern, Abgaben oder auch Kredite gedeckt werde.
Weiterhin wird ausgeführt, ein Hebesatzrecht sei dem deutschen Steuerrecht nicht
fremd und werde bereits jetzt erfolgreich bei der Gewerbeertragsteuer angewendet.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die mit der Petition eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe ist auf der Internet-Seite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 13 Mitzeichnungen sowie 14 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss ruft in Erinnerung, dass das Bundesministerium der
Finanzen (BMF) zu Beginn der 17. Wahlperiode eine Gemeindefinanzkommission
eingesetzt hat. Aufgabe dieser Kommission war es u. a. zu prüfen, wie die
bestehende Gewerbesteuer durch eine andere kommunale Steuerquelle zu ersetzen
ist. In diesem Zusammenhang sind auch Modelle erörtert worden, welche vorsahen,
kommunale Hebesatzrechte auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu
schaffen. Eine Umsetzung dieser Überlegungen hätte auch Auswirkungen auf die
dem Bund und den Ländern zustehenden Anteile an der Einkommen- und
Körperschaftsteuer gehabt. Insoweit wären entsprechende Anpassungen erforderlich
gewesen.
Letztlich ist die Umsetzung dieser Überlegungen insbesondere am Widerstand der
Kommunen gescheitert. Es muss sich zeigen, inwieweit in der 18. Wahlperiode des
Deutschen Bundestages ein neuer Anlauf in Richtung einer Neuordnung,
insbesondere der Kommunalsteuern, unternommen wird. In diesem Rahmen könnte
dann auf die Arbeiten der Gemeindefinanzkommission zurückgegriffen werden.
Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht stellen,
im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


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