Besoldung, Versorgung; Besoldungsanpassung

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
8.412 Støttende 8.412 i Slesvig-Holsten

Dialog afsluttet

8.412 Støttende 8.412 i Slesvig-Holsten

Dialog afsluttet

  1. Startede 2013
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Schleswig-Holsteinischen Landtages ,

videresendelse

25.01.2016 17.23

11.06.2013Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition, die von 8.412 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern sowie mit 135 weiteren Online-Petitionen unterstützt wird, auf der Grundlage der vom Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte sowie einer Stellungnahme des Finanzministeriums mehrfach beraten.Der Petitionsausschuss zeigt sich angesichts der sehr großen Anzahl der Mitzeichnungen zum vorliegenden Petitionsverfahren tief beeindruckt. Die öffentliche Petition wird erst seit kurzem angeboten. Die außerordentliche Beteiligung durch die Mitzeichnerinnen und Mitzeichner zeigt, dass das Instrument, mit dem der Ausschuss die Bürgerbeteiligung stärken möchte, angenommen wird. Soweit mit der Petition beanstandet wird, dass die ursprünglich vorgesehene gesetzliche Regelung zur Besoldungsanpassung weit über die Laufzeit des Tarifabschlusses hinausgeht, hat sich die Petition im Sinne des Hauptpetenten erledigt. Die Landesregierung hat zwischenzeitlich einen überarbeiteten Entwurf zum Besoldungs- und Versorgungsgesetz (Drucksache 18/816) vorgelegt. Der Gesetzentwurf umfasst nur noch die Besoldungsanpassungen für die Jahre 2013 und 2014 und bleibt somit innerhalb des Geltungszeitraumes des Tarifabschlusses für die Angestellten. Hinsichtlich der mit der öffentlichen Petition darüber hinaus vorgetragenen Anliegen ist der Petitionsausschuss in der Sache vermittelnd tätig geworden. Angesichts der zahlreichen Mitzeichnungen, die dazu führten, dass das Quorum von 2000 Mitzeichnungen in kürzester Zeit erfüllt war, hat der Petitionsausschuss eine Anhörung des Hauptpetenten beschlossen und ihm Gelegenheit gegeben, sein Anliegen noch einmal persönlich vorzutragen. Um einen Austausch der Argumente zu ermöglichen, hat der Petitionsausschuss außerdem den Ministerpräsidenten zu der Anhörung eingeladen. Nach dem Ergebnis der Anhörung haben sich sowohl auf der Seite des Hauptpetenten als auch auf der Seite der Landesregierung neue Gesichtspunkte ergeben.Damit diese Argumente mit angemessener Relevanz in das Gesetzgebungsverfahren zur Besoldungsanpassung einfließen können, beschließt der Petitionsausschuss, die öffentliche Petition sowie das Protokoll zur Anhörung des Hauptpetenten und des Ministerpräsidenten dem Finanz-ausschuss und dem Innen- und Rechtsausschuss als Arbeitsmaterial mit der Bitte um Berücksichtigung bei den Beratungen zuzuleiten. Auf diesem Wege gelangen das Anliegen des Hauptpetenten und die weiteren von ihm, aber auch die seitens des Ministerpräsidenten vorgetragenen Gesichtspunkte über den Petitionsausschuss als „Schnittstelle“ zwischen Bürger und Parlament in den parlamentarischen Raum, um in das Gesetzgebungsverfahren einfließen zu können. Die fachliche Entscheidung im laufenden Gesetzgebungsverfahren obliegt den Fachausschüssen, sodass der Petitionsausschuss von einer Empfehlung an den Landtag Abstand nimmt. Mit der Anpassung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Laufzeit an die des Tarifabschlusses für Angestellte bis Ende 2014 wurde einem mit der öffentlichen Petition vorgetragenen Kernanliegen Rechnung getragen. Die Petition hat sich insoweit bereits teilweise im Sinne des Hauptpetenten erledigt. Der Ausschuss schließt seine Beratung damit ab.


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