Region: Germany

Bestattungswesen - Einführung einer gesezlichen Bestattungsvorsorge

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
217 supporters 217 in Germany

The petition is denied.

217 supporters 217 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2013
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11/18/2015, 16:13

Pet 1-17-06-225-049479Bestattungswesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll die Einführung einer gesetzlichen Bestattungsvorsorge erreicht
werden.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, die vorgeschlagene
Einführung einer gesetzlichen Bestattungsvorsorge solle mit der gesetzlichen
Rentenversicherung gekoppelt werden und der Sicherstellung einer individuellen und
menschenwürdigen Bestattung dienen. Eine gesetzliche Bestattungsvorsorge solle
die Finanzierung der Bestattung absichern, da die Angehörigen eines Verstorbenen
oftmals nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügten. Vielmehr würden häufig
die Sozialämter zur Übernahme der Bestattung angewiesen und dann – oft gegen
den Willen des Verstorbenen – die günstigste Variante wählen. Zur Sicherstellung
einer würdigen Bestattung, die auch nach dem Willen des Verstorbenen ausgestaltet
werden könne, solle jeder Bundesbürger in den Vorsorgetopf einzahlen. Eine
Auszahlung an die Angehörigen solle es bei dem Modell nicht geben; die Bezahlung
werde über die Vorsorgekasse für Bestattungswesen getätigt. Auf diese Weise
würden sowohl die Angehörigen des Verstorbenen als auch die Sozial- und
Ordnungsämter der Kommunen entlastet.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 217 Mitzeichnungen und 59 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss begrüßt das mit der Eingabe zum Ausdruck gebrachte
Engagement hinsichtlich der Sicherstellung einer individuellen und
menschenwürdigen Bestattung. Jedoch weist er darauf hin, dass das
Bestattungswesen Länderangelegenheit ist und diesbezüglich keine Zuständigkeit
des Deutschen Bundestages besteht.
Soweit die mit der Petition erhobene Forderung nach Einführung einer gesetzlichen
Bestattungsvorsorge für alle Bundesbürger so interpretiert wird, dass diese unter
dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung platziert werden sollte, stellt der
Ausschuss Folgendes fest:
In der Petition selbst wird keiner der bestehenden Sozialversicherungszweige als
Dach für eine mögliche gesetzliche Sterbevorsorge angegeben. Für eine eventuelle
Ansiedlung der geforderten Bestattungsvorsorge unter dem Dach der gesetzlichen
Rentenversicherung ist ein sachlicher Anknüpfungspunkt nicht erkennbar.
Der Ausschuss merkt an, dass die gesetzliche Rentenversicherung ein
vorleistungsbezogenes Alterssicherungssystem mit Lohnersatzfunktion darstellt. Die
Höhe einer Rente richtet sich nach der Dauer des Versicherungslebens und nach der
Höhe der versicherten Entgelte. Von der Solidargemeinschaft werden die Risiken des
Alters, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes abgesichert, von denen die
Versicherten unterschiedlich nach ihren individuellen Lebensrisiken betroffen sind.
Nach dem in § 23 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) gesetzlich
geregelten Leistungskatalog erbringt die Rentenversicherung folgende Leistungen:
Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und andere
Leistungen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der
Erwerbsfähigkeit einschließlich wirtschaftlicher Hilfen,
Renten wegen Alters, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und
Knappschaftsausgleichsleistung,
Renten wegen Todes,
Witwen- und Witwerrentenabfindungen sowie Beitragserstattungen,
Zuschüsse zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung sowie

Leistungen für Kindererziehung.
Durch seine Beiträge erwirbt der einzelne Versicherte für die von der Versicherung
kraft Gesetzes abgedeckten Risiken nicht nur grundsätzlich individuelle
Leistungsanwartschaften, sondern er trägt auch in gleichem Maß zur finanziellen
Deckung der von der Solidargemeinschaft insgesamt zu tragenden
Versicherungsrisiken bei (Umlageverfahren). Das bedeutet, dass alle eingangs
genannten Leistungen in einem bestimmten Zeitraum aus den Beitragseinnahmen
sowie den Zuschüssen des Bundes für denselben Zeitraum finanziert werden.
Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass eine Erweiterung des
Leistungskataloges der gesetzlichen Rentenversicherung auf weitere Personen
zwangsläufig mit zusätzlichen Kosten für die Solidargemeinschaft verbunden wäre.
Im Übrigen könnten auch die Bestattungsleistungen nicht nach individuellen
Wünschen, sondern nur in einem von den Vorleistungen gedeckten Umfang erbracht
werden. Ebenfalls zu klären wäre die Frage, wie eine gesetzliche Sterbevorsorge
diejenigen Personen erfassen sollte, die nicht zum versicherten Personenkreis der
gesetzlichen Rentenversicherung gehören, weil sie keine versicherungspflichtigen
Einkünfte erzielen oder weil sie aus anderen Gründen von der
Rentenversicherungspflicht befreit sind. Dies gilt aktuell noch für die meisten
Selbständigen, aber auch für Angehörige bestimmter Berufsgruppen, die in
berufsständischen Versorgungswerken für Alter und Erwerbsminderung abgesichert
sind.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss die mit der Petition erhobene
Forderung im Ergebnis nicht zu unterstützen.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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