Regiji: Saška
Družina

Besuche engster Angehöriger in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen zulassen

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Land Sachsen, Staatsregierung
650 podpornik 337 v Saška

Pobudnik pobude ni oddal/izročil.

650 podpornik 337 v Saška

Pobudnik pobude ni oddal/izročil.

  1. Začelo 2020
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Neuspešen

20. 06. 2020 22:42

Es lag ein Rechtschreibfehler vor, den ich behoben habe. Bild geändert.

08.06. Neue Verordnung eingefügt.


Neues Zeichnungsende: 15.07.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 639 (331 in Sachsen)


08. 06. 2020 14:38

Es lag ein Rechtschreibfehler vor, den ich behoben habe. Bild geändert.

08.06. Neue Verordnung eingefügt.


Neuer Petitionstext: AKTUELL:
Laut der neuesten Corona-Schutz-Verordnung des Landes Sachsen vom 05.06.2020 §6 sind Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wieder erlaubt. Hier für sind von den Einrichtungen entsprechende Hygienekonzepte zu erstellen. Es gibt nach wie vor Einrichtungen, die eisern an der ursprünglichen, inzwischen absurden, Besuchsregelung 1h/Woche festhalten. Dies ist UMGEHEND und EXTREM DRINGEND zu ändern. Unsere Angehörigen in den jeweiligen Institutionen sind seit 10 Wochen isoliert und leiden unter der Einsamkeit, dem Fehlen menschlicher Nähe, der Unterstützung, die NUR ein enger Angehöriger geben kann. Dieses Verhalten MUSS ein Ende haben.
www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18716-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung#p6
Unter den inzwischen gegebenen Umständen ist das extrem restriktive Verhalten einzelner Einrichtungen nicht mehr gerechtfertigt. Schutz des Patienten? Selbstverständlich! Aber auch die Seele muß geschützt werden und darf nicht dem stoischen, verängstigten Verhalten einzelner zum Opfer fallen!
ORIGINAL TEXT:
Laut §10 Corona-Schutz-Verordnung des Landes Sachsen vom 30.04.2020 besteht ein Besuchsverbot in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen. Die formulierten Ausnahmen in §10 (4) gelten für Geburts-, Kinder-, Jugend- und Palliativstationen sowie in Hospizen und zur Sterbebegleitung naher Angehöriger.
Keine Ausnahme gilt für meinen Mann, der im Alter von 58 Jahren aus heiterem Himmel einen schweren Schlaganfall erlitt. Seit sechs Wochen darf ich ihn nicht besuchen. Dabei benötigt er für sein psychisches Wohlbefinden dringend meinen direkten Beistand. Der Schlaganfall hat uns beide in eine völlige Ausnahmesituation katapultiert und unser Leben aus den Fugen gehoben. Nun kommt zur Verzweiflung eine Ohnmacht hinzu, die kaum zu ertragen ist. Wie uns ergeht es einer Vielzahl von Patienten und ihren Angehörigen, die nach schweren, lebensverändernden Schicksalsschlägen voneinander ferngehalten werden. Dies ist ein unmenschlicher, würdeloser Zustand, der unverhältnismäßig und traumatisierend ist.
**§10 (4) der Corona-Schutz-Verordnung des Landes Sachsen vom 30.4.2020 soll um Ausnahmen für Patientinnen und Patienten erweitert werden, die von schweren, lebensverändernden Schicksalsschlägen wie Schlaganfällen oder Unfällen betroffen sind.**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 625 (321 in Sachsen)


24. 05. 2020 20:56

Das Besuchsrecht ist nach wie vor sehr eingeschränkt und wir kämpfen nach wie vor dafür, mehr Zugang zu unseren Angehörigen zu erlangen, die inzwischen wirklich extrem dringend unsere Nähe brauchen.

Nachfolgend auch die aktuelle Verordnung vom 12.05. (Parapragh 11)

www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18683#p11

Wir fordern medizinisch wie ethisch sinnvolle und rechtssichere Mindeststandards für Besuchsdauer und Häufigkeit bei schwerstkranken Langzeitrehapatienten.
Bereits in der MPK vom 6.5. wurde vereinbart, dass Besuchsregelungen nicht zu vollständiger Isolation führen dürfen. Aktuelle 60 Min/Woche oder ähnlich strukturierte Besuchszeiten, die keine wirkliche Zeit geben, dem Patienten Halt und die dreingend benötigte menschliche Nähe zu geben, müssen beendet werden. Derartige Regelungen kommen für wahrnehmungsbeeinträchtigte Patienten der Isolation weitestgehend gleich.
Auch Staatsminsiterin Petra Köpping sieht die Gefahr der Langzeitschäden bei Patienten und appeliert in ihrem Interview/Pressekonferenz vom XXXX, die 21-Tage-Regel zum Wohle der Patienten umzusetzen.

www.mdr.de/nachrichten/panorama/corona-virus-besuche-reha-kliniken-ausnahmeregelung-100.html

Zit.: "Für Katharina Weyland war Mittwoch der schönste Tag seit Wochen. Sie konnte erstmals wieder ihren Mann sehen, der sich nach einem schweren Schlaganfall in der Reha-Klinik Bavaria in Kreischa erholt. "Es geht ihm sicher, jetzt wo wir uns wiedersehen können, besser. Ich hab die Freude gesehen in seinen Augen. Und es tut dann wahnsinnig weh, wieder gehen zu müssen", erzählt sie. "Katharina Weyland war eine der ersten Besucherinnen in der Klinik seit Wochen. Doch viel Zeit konnte sie nicht mit ihrem Mann verbringen. Denn die Besuchszeit ist begrenzt. Nur eine Stunde saß die Dresdnerin in der Cafeteria der Klinik zusammen mit ihrem Mann.
Dass nur so kurze Besuche derzeit möglich sind, ist für sie sehr schmerzhaft: "Mein Mann versteht das zum Glück. Das macht es nicht besser. Aber er weiß immerhin, dass ich nicht komme, weil ich nicht darf und nicht, weil ich nicht will."

Zit.: Petra Köpping Sozialministerin Sachsen
Die Ministerin bittet die Klinikleitungen darum, diese Ausnahmeregelungen auch möglich zu machen: "Weil wir wissen, dass durchaus die Patienten aber auch die Angehörigen sehr an einer restriktiven Schließung einer Reha-Klinik leiden."


Neues Zeichnungsende: 28.06.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 605 (309 in Sachsen)


Pomagajte okrepiti sodelovanje državljanov. Želimo, da bi bili vaši pomisleki slišani in hkrati ostali neodvisni.

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