Region: Tyskland
Succes

Betriebliche Altersversorgung - Erhöhung der Rente zur Verhinderung von Altersarmut

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
92 Støttende 92 i Tyskland

Petitionen blev opfyldt

92 Støttende 92 i Tyskland

Petitionen blev opfyldt

  1. Startede 2016
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Succes

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

30.11.2019 03.22

Petitionsausschuss

Pet 3-18-11-8001-033360
86424 Dinkelscherben
Betriebliche Altersversorgung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird eine Erhöhung der Rente zur Verhinderung von Altersarmut
gefordert, notfalls auch durch Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge, statt eine
schleichende Privatisierung der Altersversorgung durch eine allen Arbeitgebern
aufgezwungene Betriebsrente.
Zur Begründung führt der Petent im Wesentlichen aus, dass die geplante Absenkung des
Rentenniveaus zu massiver Altersarmut führen werde. Dieses Problem könne nicht durch
eine allen Arbeitgebern aufgezwungene betriebliche Altersversorgung gelöst werden, die
nur zu mehr Bürokratie führe, wirtschaftlich ineffektiv sei und Haftungsrisiken berge.
Vielmehr sei das Rentenniveau zu erhöhen bzw. in einer angemessenen Höhe
beizubehalten. Die gesetzliche Rente müsse so gestaltet sein, dass sie die
Grundversorgung der Versicherten gewährleisten könne. Auf die weiteren Ausführungen
in der Petition wird verwiesen.
Es handelt sich um eine Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition schlossen sich 92
Mitzeichnende an und es gingen 56 Diskussionsbeiträge ein.
Der Ausschuss hat zu der Petition gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages eine Stellungnahme des Ausschusses für Arbeit und Soziales des
Deutschen Bundestages eingeholt, dem der „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze
(Betriebsrentenstärkungsgesetz)“ (Bundestags-Drucksache 18/11286) sowie der Anträge
Petitionsausschuss

der Fraktion DIE LINKE. „Gesetzliche Rente stabilisieren – Gute Rente für alle sichern“
(Bundestags-Drucksache 18/11402) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Für
eine faire und nachhaltige betriebliche Altersversorgung und ein stabiles
Drei-Säulen-System“ (Bundestags-Drucksache 18/10384) zur Beratung vorlagen und der
hierzu am 27. März 2017 eine öffentliche Anhörung durchführte.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der 18. Deutsche Bundestag in seiner 237.
Sitzung am 1. Juni 2017 den Gesetzentwurf auf Bundestags-Drucksache 18/11286 in der
Fassung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses Arbeit und Soziales
(Bundestags-Drucksache 18/12612) angenommen und die oben aufgeführten Anträge der
Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt hat
(vgl. Plenarprotokoll 18/237).
Das Gesetz vom 17. August 2017 (BGBl. 2017 Teil I Nr. 58) ist am 1. Januar 2018 in Kraft
getreten. Alle erwähnten Drucksachen und das Plenarprotokoll der Plenardebatte können
über das Internet unter www.bundestag.de eingesehen werden.
Der Petitionsausschuss hat aufgrund des Wahlperiodenwechsels die Bundesregierung
erneut gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. Das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung sieht unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte
wie folgt aus:
Die Altersvorsorge in der Bundesrepublik Deutschland basiert auf einem Modell mit drei
Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und der privaten
Altersversorgung. Die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt
dabei die wichtigste Säule. Daneben bedarf es aber angesichts des demografischen
Wandels der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge, um ein den Lebensstandard
sicherndes Einkommen im Alter zu haben. Nach Auffassung des Petitionsausschusses
spielt im Rahmen der zusätzlichen Altersvorsorge die betriebliche Altersversorgung eine
herausragende Rolle. Denn sie bietet alle Voraussetzungen, wenn es darum geht, für die
Beschäftigten eine passgenaue und sichere zusätzliche Altersvorsorge zu organisieren.
Genau da hat der Deutsche Bundestag in der vergangenen Wahlperiode angesetzt und das
Betriebsrentenstärkungsgesetz erlassen, mit dem die arbeitsrechtlichen, insbesondere
auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung
weiter optimiert und flexibilisiert werden. Entgegen der Auffassung des Petenten
Petitionsausschuss

verpflichtet das Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht die Arbeitgeber zu einer von ihnen
finanzierten Betriebsrente. Vielmehr sind die gesetzlich vorgesehenen Verbesserungen
auf freiwilliger Basis vorgesehen. So wird es Arbeitgebern und Gewerkschaften
ermöglicht, auf Basis von Tarifverträgen einfache, kostengünstige und möglichst
leistungsstarke neue Formen der Betriebsrente zu installieren (sog. Sozialpartnermodell).
Damit soll gerade in kleineren Betrieben auf freiwilliger Basis die Verbreitung von
Betriebsrenten verbessert werden. Bisher haben vor allem die Haftung der Arbeitgeber
und die daraus resultierende Komplexität der betrieblichen Altersversorgung viele kleine
Arbeitgeber abgeschreckt, eine Betriebsrente anzubieten. Auf diese Haftung kann man
jedoch nicht einfach verzichten, ohne dass die betriebliche Altersversorgung ihren Kern
verlöre. Denn betriebliche Altersversorgung – das sagt schon der Name – geht nicht ohne
Arbeitgeber. Mit dem Sozialpartnermodell wird der Konflikt aufgelöst: Der einzelne
Arbeitgeber wird enthaftet, ohne die Arbeitgeber aus der Verantwortung für die
Betriebsrente zu entlassen. Im Rahmen von Tarifverträgen haben Gewerkschaften und
Arbeitgeber nunmehr die Möglichkeit, solche Betriebsrenten ohne Haftung der
Arbeitgeber zu vereinbaren. Die Sozialpartner bestimmen zudem mit, ob die
Versorgungseinrichtung die Gelder mit höheren oder niedrigeren Ertragschancen bzw.
mit höherem oder niedrigerem Risiko anlegen soll. Die zwingende Anbindung der reinen
Beitragszusage an tarifvertragliche Vereinbarungen und die weitere zwingende
Beteiligung der Sozialpartner an deren Verwaltung stellt dabei sicher, dass die Interessen
der Beschäftigten ausreichend berücksichtigt werden. Den Tarifverträgen kommt zudem
unbestritten eine hohe Konvergenz- und Referenzwirkung zu – es wird in vielen
Arbeitsverträgen auf sie Bezug genommen. Diese Wirkungen werden im
Betriebsrentenstärkungsgesetz dadurch unterstützt, dass nicht tarifgebundene
Arbeitgeber und Beschäftigte die Anwendung der einschlägigen Tarifverträge zur
betrieblichen Altersversorgung ausdrücklich vereinbaren können. Gerade diese
letztgenannte Regelung, die Übernahmemöglichkeit des einschlägigen Tarifvertrages für
Nichttarifgebundene, ist ein Weg wie Beschäftigte ohne Tarifbindung Zugang zum
Sozialpartnermodell erhalten können.
Der Petitionsausschuss begrüßt die Zielrichtung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes.
Aus seiner Sicht trägt die neue gesetzliche Regelung zur Stärkung des in Deutschland
Petitionsausschuss

bestehenden 3-Säulen-Modells der Alterssicherung bei. Dabei hat die im
Umlageverfahren finanzierte gesetzliche Rentenversicherung ihre Stärken in der hohen
Sicherheit und in den Leistungen des sozialen Ausgleichs. Sie wird auch in Zukunft den
mit Abstand größten Anteil zur Lebensstandardsicherung in Deutschland beitragen. Mit
dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, das keine verpflichtende arbeitgeberfinanzierte
betriebliche Altersversorgung vorsieht, dürfte dem Anliegen des Petenten entsprochen
worden sein.
Unabhängig hiervon müssen nach Auffassung des Ausschusses künftig alle drei Säulen
der Alterssicherung in Blick genommen werden, um die Alterssicherung in Deutschland
nachhaltig und zukunftssicher auszugestalten. Soweit der Petent fordert, das
Rentenniveau zu erhöhen bzw. künftig ein angemessenes Rentenniveau zumindest
beizubehalten, weist der Ausschuss auf das Gesetz über Leistungsverbesserungen und
Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und
-Stabilisierungsgesetz) vom 28. November 2018 hin. Danach gilt in der allgemeinen
Rentenversicherung für den absehbaren Zeitraum bis zum Jahr 2025 eine doppelte
Haltelinie für das Sicherungsniveau vor Steuern und den Beitragssatz. Dies bedeutet, dass
bis zum Jahr 2025 das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken (Haltelinie I) und der
Beitragssatz zur Rentenversicherung nicht über 20 Prozent steigen darf (Haltelinie II).
Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass für die langfristige Fortentwicklung der
gesetzlichen Rentenversicherung die Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag"
eingesetzt wurde, die bis Anfang des Jahres 2020 Vorschläge für die Zeit nach dem Jahr
2025 vorlegen wird. Die Kommission wird sich mit den Herausforderungen der
nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und
der beiden weiteren Rentensäulen befassen. Nach den Vereinbarungen im
Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD soll dabei auch für die Zeit nach 2025 eine
doppelte Haltelinie angestrebt werden, die Beiträge und Niveau langfristig absichert.
Der Petitionsausschuss begrüßt die Regelungen des RV-Leistungsverbesserungs- und
-Stabilisierungsgesetzes sowie den Arbeitsauftrag der eingesetzten Rentenkommission
gerade im Hinblick auf die Ausführungen des Petenten, ein stabiles Rentenniveau für die
Versicherten zu sichern. Der Ausschuss vertritt die Auffassung, dass nur im
Zusammenspiel aller drei Säulen der Altersversorgung auch künftig im Alter der
Petitionsausschuss

Lebensstandard angemessen abgesichert sein wird. Der Petitionsausschuss verweist auf
die vorangegangenen Ausführungen, die die Aussagen des Petenten zu einer „allen
Arbeitgebern aufgezwungenen Betriebsrente“ widerlegen. Insoweit empfiehlt der
Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


Hjælp med til at styrke borgerdeltagelse. Vi ønsker at gøre dine bekymringer hørt, mens du forbliver uafhængig.

Donere nu