Betriebliche Altersversorgung - Festschreibung von Garantien und Mindestleistungen in der betrieblichen Altersvorsorge

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
49 Unterstützende 49 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

49 Unterstützende 49 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

30.03.2019, 03:24

Pet 3-18-11-8001-048088 Betriebliche Altersversorgung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent fordert eine Novellierung des Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen
Altersvorsorge mit dem Ziel, dass in der betrieblichen Altersvorsorge weiterhin
Mindestleistungen bzw. Garantien festzuschreiben sind.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Ziel des
Betriebsrentenstärkungsgesetzes die Ausweitung der betrieblichen Altersvorsorge sei.
Damit sich mehr Arbeitgeber für die betriebliche Altersvorsorge ihrer Beschäftigten
offen zeigten, müssten sie diese Rentenleistungen nun nicht mehr zusichern, sondern
nur noch einen unverbindlichen Zielwert angeben. Mit dem Wegfall von
Mindestleistungen bzw. Garantien würde die betriebliche Altersvorsoge jedoch zu
einem Lottospiel, da eine verlässliche finanzielle Planung für das Alter vor dem
Hintergrund sinkender gesetzlicher Rentenleistungen mehr möglich sei. Hiergegen
werde sich gewendet. Auf die weiteren Ausführungen in der Petition wird verwiesen.

Es handelt sich um eine Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition
schlossen sich 49 Mitunterzeichner an und es gingen 11 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni 2017 das Gesetz zur Stärkung der
betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze
(Betriebsrentenstärkungsgesetz) beschlossen. Betriebsrenten seien noch nicht
ausreichend verbreitet, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung
(Bundestags-Drucksache 18/11286). Besonders in kleinen Unternehmen und bei
Beschäftigten mit niedrigem Einkommen bestünden Lücken. Deshalb seien weitere
Anstrengungen und auch neue Wege notwendig, um eine möglichst weite Verbreitung
der betrieblichen Altersversorgung und damit verbunden ein höheres
Versorgungsniveau der Beschäftigten durch kapitalgedeckte Zusatzrenten zu
erreichen. Dies soll durch das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene
Betriebsrentenstärkungsgesetz erreicht werden, indem neben den arbeitsrechtlichen,
insbesondere auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen
Altersversorgung weiter optimiert und flexibilisiert werden. So wird im
Einkommensteuergesetz ein neues steuerliches Fördermodell speziell für
Geringverdiener eingeführt. Außerdem werden die steuerfreien
Zahlungsmöglichkeiten an Betriebsrenteneinrichtungen angehoben. Auch bleibt in der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung künftig ein Teil der freiwillig
aufgebauten Zusatzrenten anrechnungsfrei. Damit wird ein Signal gesetzt, dass sich
freiwillige Altersvorsorge in jedem Fall lohnt, auch und besonders für Geringverdiener.

Darüber hinaus wird eine neue Form der Betriebsrente eingeführt. Auf der Grundlage
von Tarifverträgen sind jetzt auch Betriebsrenten ohne jahrzehntelange Haftung des
Arbeitgebers und ohne Garantieleistungen durch die Versorgungseinrichtungen
möglich. Das bedeutet, dass die Tarifpartner auf tariflicher Grundlage reine
Beitragszusagen vereinbaren können. Soweit der Petent befürchtet, dass damit die
Betriebsrenten zu Lasten der Beschäftigten organisiert werden, wird dies durch den
Petitionsausschuss nicht geteilt. Denn vorteilhaft ist die Bindung der neuen Form der
Betriebsrente ohne Garantien an die Tarifverträge. Es ist somit die Angelegenheit der
Gewerkschaften und der Arbeitgebervereinigungen, die Vor- und Nachteile von
Garantien jeweils zu analysieren und eine fundierte Entscheidung zu fällen. Es kann
davon ausgegangen werden, dass sowohl die Gewerkschaften keine Tarifverträge
zum Nachteil ihrer Mitglieder abschließen und auch die Arbeitgeber ein unmittelbares
Interesse an gut funktionierenden gemeinsamen Betriebsrentensystemen haben. Vor
diesem Hintergrund sind der mit der Petition vorgetragenen Kritik auch die möglichen
Nachteile von Garantien bei der Betriebsrente entgegenzuhalten. Dazu gehört vor
allem, dass vornehmlich in niedrig rentierliche sichere Anlagen investiert werden muss,
damit die zugesagten Mindestleistungen auf Dauer auch erfüllt werden können. Dies
führt gerade in Zeiten niedriger Zinsen dazu, dass kaum Kapitalerträge erwirtschaftet
werden können. In der Folge ist die Chance auf eine höhere Betriebsrente geringer.
Grundsätzlich ist hervorzuheben, dass auch nach Abschluss des Tarifvertrages die
Sozialpartner in der Verantwortung bleiben. Sie müssen sich an der Durchführung und
Steuerung der neuen Betriebsrenten beteiligen. Auch wird diese neue Betriebsrente
durch finanzaufsichtsrechtliche Regelungen flankiert, die staatlicherseits von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungssaufsicht (BaFin) überwacht werden. Im
Rahmen der neuen Betriebsrente müssen von den Versorgungseinrichtungen
ausdrücklich kollektive Sicherungspuffer gebildet werden, die in schlechten Zeiten
dafür sorgen sollen, dass die Renten nicht gekürzt werden müssen. Insoweit bedeutet
die Betriebsrente ohne Garantien keineswegs, dass keine Sicherheit gegeben ist. Ein
möglichst hohes Maß an Sicherheit kann sich nach wie vor durch eine konservative
Kapitalanlagepolitik, die Festlegung von Sicherungspuffern, die noch über die
gesetzlichen Mindestvorgaben hinausgehen oder durch die Festlegung eines
zusätzlichen Sicherungsbeitrags durch den Arbeitgeber im Tarifvertrag ergeben.
Insoweit liegt es in der Hand der Sozialpartner, in dem Spektrum „hoher Sicherheit“
und „hohen Ertragschancen“ sachgerechte Entscheidungen zu treffen und dies
möglichst zum Vorteil der Beschäftigten.

Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass unabhängig hiervon künftig
selbstverständlich weiterhin Betriebsrenten mit Garantien möglich sind. Das bisherige
System bleibt in vollem Umfang bestehen und wird auch staatlicherseits gefördert. Bei
der neuen Betriebsrente ohne Garantie handelt es sich lediglich um einen neuen Weg,
wie Betriebsrenten auf tariflicher Grundlage organisiert werden können.

Insgesamt zielt die neue Betriebsrente ohne Garantien in erster Linie auf eine stärkere
Finanzierung durch den Arbeitgeber ab. So gibt es den neuen steuerlichen Zuschuss
für Geringverdiener nur bei einem Arbeitgeberbeitrag. Vereinbaren die Sozialpartner
im Rahmen der neuen Betriebsrente eine Finanzierung über Entgeltumwandlung, also
durch die Beschäftigten selbst, dann müssen sich Arbeitgeber mit einem
15-Prozent-Zuschuss daran beteiligen.

Der Petitionsausschuss begrüßt die Zielrichtung des
Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Aus seiner Sicht trägt die neue gesetzliche
Regelung zur Stärkung des in Deutschland bestehenden 3-Säulen-Modells der
Alterssicherung bei, zu der neben der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente eben
auch die betriebliche und die private Altersvorsorge gehören. Dabei hat die im
Umlageverfahren finanzierte gesetzliche Rentenversicherung ihre Stärken in der
hohen Sicherheit und den Leistungen des sozialen Ausgleichs. Sie wird auch in
Zukunft den mit Abstand größten Anteil zur Lebensstandardsicherung in Deutschland
beitragen. Die kapitalgedeckte betriebliche und auch die private Altersvorsorge können
sich dagegen die Renditemöglichkeiten der nationalen und internationalen
Kapitalmärkte erschließen. Hierdurch wird eine Risikodiversifikation des
Alterssicherungssystems erreicht. Dies trägt zur Zukunftsfestigkeit des
Alterssicherungssystems bei und ist gerade vor dem Hintergrund der demografischen
Herausforderungen, vor denen Deutschland, steht von besonderer Bedeutung.

Der Petitionsausschuss teilt nach dem Ergebnis seiner parlamentarischen Prüfung
nicht die vom Petenten vorgetragene Kritik. Vielmehr bietet die neue Form der
Betriebsrente künftig die Chance, dass mehr Beschäftigte als zuvor von einer guten,
vor allem kostengünstigen und passgenauen betrieblichen Zusatzrente profitieren
können. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Petitionsausschuss nicht das
gesetzgeberische Anliegen des Petenten und empfiehlt, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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