Região: Alemanha

Betriebsverfassung - Nutzung von Videokonferenzen für Betriebs-/Personalräte durch das BetrVG vorsehen

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
43 Apoiador 43 em Alemanha

A petição foi terminada.

43 Apoiador 43 em Alemanha

A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

11/09/2017 13:04

Pet 4-18-11-8010-030006

Betriebsverfassung


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.05.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als
Material zu überweisen, soweit es um die Zulässigkeit von Videokonferenzen
geht,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass das Betriebsverfassungsgesetz die Anpassung
zur Nutzung von Videokonferenzen für Betriebs- und Personalräte vorsieht. Aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit sollen Präsenzsitzungen nur noch in außerordentlichen
Fällen möglich sein.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, das Betriebsverfassungsgesetz
(BetrVG) habe bei seiner Inkraftsetzungsetzung im Jahre 1952 die Möglichkeit einer
Videokonferenz noch nicht gekannt. § 30 des Gesetzes bestimme, dass die Sitzungen
nicht öffentlich seien. Mit der Begründung, dass es technische Möglichkeiten gebe,
unbefugt an den Videokonferenzen teilzunehmen, würden Videokonferenzen faktisch
ausgeschlossen.
Viele Betriebs- und Personalräte seien mittlerweile im gesamten Bundesgebiet,
europaweit oder sogar weltweit ansässig und müssten zusammen agieren. Dies
mache es schwierig, Konferenzen durchzuführen. Auch seien die Sitzungen mit sehr
hohen Kosten verbunden. Daher sollten Präsenzsitzungen nur noch in
außerordentlichen Fällen möglich sein. Die Digitalisierung sollte auch hier Einzug
halten.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 43 Mitzeichnern unterstützt,
und es gingen 13 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilte in einer Stellungnahme
mit, dass im Rahmen des Dialogprozesses Arbeiten 4.0, der mit Sozialpartnern,
Verbänden, Unternehmen, Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit geführt
werde, auch die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeit der Betriebsräte
betrachtet würden. Es sei beabsichtigt, im Rahmen des Prozesses zum Weißbuch
Arbeiten 4.0, auch die entsprechenden Handlungsoptionen zu erörtern.
Der Petitionsausschuss hält die Petition für geeignet, soweit es um die Möglichkeit des
Einsatzes von Videokonferenzen geht, diese mit in die Diskussionen einzubringen, die
im Rahmen des Dialogprozesses „Arbeiten 4.0“ mit Sozialpartnern, Verbänden,
Unternehmen, Gewerkschaften, Wissenschaft und interessierte Öffentlichkeit geführt
werden. Die Forderung des Petenten, dass Präsenzsitzungen aus wirtschaftlichen
Gründen nur noch in außerordentlichen Fällen möglich sein sollen, teilt der
Petitionsausschuss nicht. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition der
Bundesregierung – dem BMAS – als Material zu überweisen, soweit es um die
Zulässigkeit von Videokonferenzen geht, damit sie bei zukünftiger Gesetzgebung
(Verordnungserlass, anderen Initiativen oder Untersuchungen) in die Überlegungen
einbezogen wird, den Fraktionen zur Kenntnis zu geben, um sie auf das Anliegen der
Petition besonders aufmerksam zu machen, und das Petitionsverfahren im Übrigen
abzuschließen.

Begründung (PDF)


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