Região: Deutschland

Betrug, Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt: Ich fordere einen Untersuchungsausschuß!.

Requerente não público
A petição é dirigida a
Schleswig-Holsteinischer Landtag Petitionsausschuss
6 Apoiador

O peticionário não entregou a petição.

6 Apoiador

O peticionário não entregou a petição.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

12/10/2018 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


22/08/2013 12:43

Das Drittel meiner Petition war verschwunden. Ich habe es wieder eingesetzt.
Neuer Petitionstext: Als Radio Schleswig-Holstein (RSH) 1986 auf Sendung ging, habe ich innerhalb eines Jahres Werbeaufträge mit einem Gesamtvolumen von ca. 20 Millionen D-Mark vermittelt, die von RSH gesendet und von meinen Kunden auch bezahlt wurden.

Lt. Vertrag standen mir für die Vermittlung dieser Werbeaufträge Provisionen in unterschiedlicher Höhe zu, je nachdem, ob ich einen Auftrag direkt vermittelte oder eine Werbeagentur beteiligt war. Von allem hat RSH jedoch nur 1/6 der Provisionen gezahlt.

Nach vielen vergeblichen Versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen, war ich letztlich gezwungen, vor Gericht zu ziehen. Daraus entwickelte sich ein Rechtsstreit, der über 18 Jahre lang andauerte. Kernpunkt: Obwohl nach dem Deutschen Handelsvertretergesetz Belege anerkannt werden MÜSSEN, lehnte die Gerichte durch alle Instanzen hindurch meine vorgelegten Beweise für meine Tätigkeit ab - bis zum 'Bundesgerichtshof. .

Bereits im Sommer 1992 hatte ich durch eine Indiskretion des Beiratsvorsitzenden von RSH
erfahren müssen, daß die Geschäftsführung des Senders MIT DEN ZUSTÄNDIGEN RICHTERN des Oberlandesgerichts in Schleswig eine geheime Absprache getroffen hatte, meinen Fall an das Landgericht Kiel zurückzuverweisen. Mir wurde unter der Hand mitgeteilt, "daß ich meine, mir zustehenden Provisionen niemals erhalten würde."

Anfangs habe ich dies nicht geglaubt. Mit der Rückverweisung an das LG Kiel ließen sich die Schleswiger OLG-Richter bis November 1995, also mehr als drei Jahre, Zeit. Und erst weitere acht (!) Jahre später erkannten die OLG-Richter keinen einzigen meiner vorgelegten
Belege an. Die Bundesgerichtshof-Richter ließen eine Revision nicht zu, obwohl das OLG-Urteil nach Prüfung mehrerer Juristen REVISIONSWÜRDIG war.

Die OLG-Richter haben ihre Rechtsbeugung im November 1995 nicht nur zugegeben. Ich wurde vor Gericht regelrecht ausgelacht, als ich ankündigte. gegen sie vorzugehen.

Recht hatten sie. Seit 1995 versuche ich nun, bei den Zuständigen Unterstützung zu bekommen, aber alle in Frage kommenden Juristen und Politiker - der Präsident des Schleswiger OLG, der Justizminister des Landes Schleswig-Holstein sowie mehrere Bundesjustizminister erklärten sich entweder für nicht-zuständig oder verwiesen auf die richterliche Unabhängigkeit, die im Handelsvertreterrecht jedoch eingeschränkt ist, WEIL BELEGE ANERKANNT WERDEN MÜSSEN.

Das Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein erklärte: "Es besteht kein Handlungsbedarf."

Der zustänidge Staatsanwalt schrieb: "Rechtsbeugung ist nicht ermittlungswürdig."

Es ist ungut und eines Rechtsstaates unwürdig, wenn ein Berufsstand - im Besonderen Richter - offensichtliche Straftaten begehen kann, ohne dabei befürchten zu müssen, dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Der Eingabenausschuß des Landes Schleswig-Holstein ließ mich wissen: "Sie müssen akzeptieren, daß Sie als Deutsche in Deutschland keine Rechte haben."

2010 erfuhr ich zufällig, wie ich auch noch um mein nicht unbeträchliches Erbe hier in Hamburg gebracht wurde, für das ich seit 1963 testamentarisch eingesetzt worden war. Da der neu "Erbe" neue "Erbe", nicht verwandt und nicht verschwägert, auf meine Schreiben nicht antwortete, setzte ich nach Vorwarnung mein Schreiben ins Internet. Der "Erbe" regierte nun mit einer Strafanzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung.

Vor dem Amtsgericht wurde klar herausgearbeitet, daß er der "Erbe" die Erblasserin nicht näher gekannt hat. Ca. eineinhalb Jahre vor ihrem Tod, Aber als sie 84 Jahre alt, schwerkrank und und seit Jahren altersverwirrt war, fing er an, sie mit Besuchen zu überhäufen bis sie ein neues Testament unterschrieb, welches von seinem jahrzehntelangen Hausnotar beurkundet wurde. Freimütig erklärte er der "Erbe" vor Gericht, er habe seine Besuche bei der Erblasserin nach Testamentsbeurkundung eingestellt.

Ein halbes Jahr später, einen Tag vor ihrem Tod, habe er sie die Erblasserin im Krankenhaus besucht und festgestellt, ihr Portemonnaie und Personalausweis seien gestohlen worden. Da er als Fremder keinen Zugang zu den persönlichen Sachen

Daß der Erblasserin bekommen hätte, gab er "Erbe" sich nachweislich im Krankenhaus fälschlicherweise als NEFFE aus und konnte so die Sachen Verwandter, nämlich als Neffe, ausgegeben hatte, um an die persönlichen Sachen der Erblasserin durchsuchen. Dies ranzukommen und sie durchsuchen zu können, spielte vor Gericht keine Rolle. Wichtig war nur, daß ich dieses ins Internet gesetzt hatte, und ich wurde zu 80 Tagessätzen Strafe verurteilt.
Wichtig war nur, daß ich dieses ins Internet gestellt hatte und so wurde ich zu 80 Tagessätzen Strafe verurteilt.

Ich ging in Berufung und erlebte nun vor dem Landgericht Hamburg wieder diese seltsame
Übereinstimmung zwischen Richter und "Erbe". Jedes Vorbringen "Erbe" genau wie zwischen Richtern und RSH. Der "Erbe" verkehrt übrigens in den gleichen Kreisen wie der Beiratsvorsitzende von RSH.

Jede noch so fadenscheinige Aussage der Gegenseite wurde ohne Nachfrage seitens der Richtern Richterin und Staatsanwalt geschluckt, aber die Richterin reagierte äußerst aggressiv auf alles, was ich sagte.

In einer Pause fragte mein Anwalt den Staatsanwalt, ob er das Verfahren einstellen könne, woraufhin der Staatsanwalt antwortete, das ging nicht, "weil ihm drei Vorgesetzte im Nacken sitzen, die wollen, daß ich verurteilt werde." Genau so geschah es dann auch.

WARUM WOLLEN DREI VORGESETZTE DES STAATSANWALTES, DASS ICH VERURTEILT WERDE?

Daraufhin wandte ich mich i woraufh


21/08/2013 13:51

Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, das etwas unklar war und habe dies korrigiert.
Neue Begründung: Zumeist dauert es viele Jahre, seine berechtigten Forderungen einzuklagen. Meistens enden solche Zivilprozesse jedoch mit einem Vergleich, weil die Richter keine Lust haben, einen Urteil zu schreiben. Der Anwalt ist mit einem Vergleich zufrieden, weil er eine Extragebühr bekommt,´der Gelackmeierte ist meist der Kläger. Nichts anderes habe ich in meinem Leben erlebt. In den letzten 20 Jahren habe ich nicht wenige Justizgeschädigte kennengelernt. Selbst wenn sie wußten, daß sie von Richtern betrogen worden waren, war es nicht möglich gewesen, gegen einen Richter vorzugehen, weil seitens der Kontrollorgane immer auf die richterliche Unabhängigkeit verwiesen.wird. Da es sich hier aber um einen Provisionsprozeß nach Handelsvertreterrecht handelt, in dem die richterliche Unabhängigkeit eingeschränkt ist, weil Belege/Beweise anerkannt werden MÜSSEN, gibt es hier die Möglichkeit, gegen kriminelle Richter vorzugehen.

Ich bitte um Ihre Unterstützung.

Viele hochqualifizierte Kräfte haben resigniert und sind ausgewandert, weil sie es nicht ertragen konnten, immer wieder um die Früchte ihrer Arbeit betrogen zu werden und dann keinerlei rechtstaatliche Unterstützung durch die Justiz zu bekommen.

In diesem Fall handelt es sich um einen Provisionsprozeß. Lt. deutschem Handelsvertreter-gesetz müssen Belege anerkannt werden. Da gibt es keine richterliche Freiheit, nach der eele-meele-muh der eine Beleg anerkannt wird und der andere nicht. Oder gar keiner.

Durch die Krassheit, mit der sowohl die OLG- als auch die BGH-Richter entschieden, keinen einzigen Beleg anzuerkennen bzw. ein revisionswürdiges Urteil nicht zur Revision zuzulassen, haben wir die Möglichkeit, durch Aufklärung etwas imminent Wichtiges zu erreichen: Deutschen Richter muß beigebracht werden, daß auch sie den Gesetzen dieses Landes unterliegen und sie, falls sie straffällig werden, strafverfolgt werden. So wie jeder andere in diesem Land auch.


21/08/2013 13:48

Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, daß Etwas unklar war und habe dies korrigiert.
Neuer Titel: Betrug, Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt: Ich fordere einen Untersuchungsausschuß!. Neuer Petitionstext: Bei Sendebeginn habe ich Als Radio Schleswig-Holstein (RSH) 1986 auf Sendung ging, habe ich innerhalb eines Jahres Werbe-aufträge für Werbeaufträge mit einem Gesamtvolumen von ca. 20 Mio DM Millionen D-Mark vermittelt, die von RSH gesendet und von meinen Kunden auch bezahlt worden sind und wurden.

Lt. Vertrag standen mir für die Vermittlung dieser Werbeaufträge Provisionen in unterschiedlicher Höhe zu, je nachdem, ob ich lt. Vertrag Provisionen hätte erhalten müssen. einen Auftrag direkt vermittelte oder eine Werbeagentur beteiligt war. Von allem hat RSH hat jedoch nur ca. 1/6 der Provisionen gezahlt, für den großen Rest mußte gezahlt.

Nach vielen vergeblichen Versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen, war ich klagen: letztlich gezwungen, vor Gericht zu ziehen. Daraus entwickelte sich ein Rechtsstreit, der über 18 (achtzehn) Jahre lang. Rechtsbeugende Richter, sowohl am OLG-Schleswig als auch beim Bundes-gerichtshof, haben KEINEN EINZIGEN Beleg anerkannt, obwohl lang andauerte. Kernpunkt: Obwohl nach deutschem Handels-vertretergesetz dem Deutschen Handelsvertretergesetz Belege anerkannt werden MÜSSEN. MÜSSEN, lehnte die Gerichte durch alle Instanzen hindurch meine vorgelegten Beweise für meine Tätigkeit ab - bis zum 'Bundesgerichtshof. .

Bereits im Sommer 1992 wußte hatte ich von einem Freund, der wiederum bester Freund mit dem durch eine Indiskretion des Beiratsvorsitzenden von RSH war,
erfahren müssen, daß mit den Richtern abgesprochen war, den Prozeß die Geschäftsführung des Senders MIT DEN ZUSTÄNDIGEN RICHTERN des Oberlandesgerichts in Schleswig eine geheime Absprache getroffen hatte, meinen Fall an das Landgericht Kiel zurückzuverweisen und daß zurückzuverweisen. Mir wurde unter der Hand mitgeteilt, "daß ich meine meine, mir zustehenden Provisionen niemals erhalten sollte. Anfänglich würde."

Anfangs habe ich dies nicht geglaubt. Mit der Rückverweisung an das LG Kiel ließen sich die Schleswiger OLG-Richter bis November 1995, also mehr als drei Jahre, Zeit. Weitere Und erst weitere acht (!) Jahre später erkannten die OLG-Richter keinen einzigen Beleg meiner vorgelegten
Belege an. Die BGH-Richter Bundesgerichtshof-Richter ließen die eine Revision nicht zu, obwohl das OLG-Urteil revisionswürdig nach Prüfung mehrerer Juristen REVISIONSWÜRDIG war.

Die OLG-Richter haben ihre Rechtsbeugung im November 1995 nicht nur zugegeben, sondern mich auch zugegeben. Ich wurde vor Gericht regelrecht ausgelacht, als ich ankündigte, ankündigte. gegen sie vorzugehen.

Recht hatten sie. Seit 1995 versuche ich nun, bei den Zuständigen Unterstützung zu bekommen, aber alle Zuständigen wie OLG-SHO-Präsident, in Frage kommenden Juristen und Politiker - der Präsident des Schleswiger OLG, der Justizminister des Landes SHO und des Bundes in Folge Schleswig-Holstein sowie mehrere Bundesjustizminister erklärten sich entweder für nicht-zuständig oder verwiesen auf die richterliche Unabhängigkeit, die im Handelsvertreterrecht jedoch eingeschränkt ist, WEIL BELEGE ANERKANNT WERDEN MÜSSEN.

Der im SHO-Justizministerium für Richter Zuständige erklärte mir in einem fünfstündigen Gespräch mantra-mäßig: Das Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein erklärte: "Es besteht kein Handlungsbedarf."

Der zustänidge Staatsanwalt schrieb mir: schrieb: "Rechtsbeugung ist nicht ermittlungswürdig."

Es ist ungut und eines Rechts-staates Rechtsstaates unwürdig, wenn ein Berufsstand, Richter, Berufsstand - im Besonderen Richter - offensichtliche Straftaten begehen kann kann, ohne dabei befürchten zu müssen, dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Der SHO Eingabenausschuß des Landes Schleswig-Holstein ließ mich wissen: "Sie müssen akzeptieren, daß Sie als Deutsche in Deutschland keine Rechte haben." Und antwortete auf keine weiteren Schreiben mehr.

Im Frühjahr habe ich mich an den Hamburger Eingabenausschuß gewandt, der meine Eingabe 213/13 abgelehnt hat mit der Begründung: "Ein Anliegen ist nicht erkennbar."

Betrug und Rechtsbeugung sind zweifelsfrei Straftaten. Strafvereitelung im Amt durch die für Rechtsbeugung Zuständigen auch. Also muß auch gegen die Beteiligten vorgegangen werden. Soviel Rechtsverständnis durch die Eingabenausschuß-Mitglieder muß sein. Ansonsten gehören sie da nicht hin.

Alle im Eingabenausschuß vertretenen Parteien SPD, CDU, GRÜNE; FDP und LINKE geben vor, sich für Rechtstaatlichkeit und Gerechtigkeit einzusetzen, schützen tatsächlich aber rechtsbeugende, d.h. kriminelle Richter und Strafvereitelung im Amt betreibende Zuständige durch ihre Untätigkeit.

Ich fordere deshalb, 2010 erfuhr ich zufällig, wie ich auch noch um mein nicht unbeträchliches Erbe hier in Hamburg gebracht wurde, für das ich seit 1963 testamentarisch eingesetzt worden war. Da der neu "Erbe" auf meine Schreiben nicht antwortete, setzte ich nach Vorwarnung mein Schreiben ins Internet. Der "Erbe" regierte nun mit einer Strafanzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung. Vor dem Amtsgericht wurde klar herausgearbeitet, daß er die Erblasserin nicht näher gekannt hat. Ca. eineinhalb Jahre vor ihrem Tod, als sie 84 Jahre alt, schwerkrank und seit Jahren altersverwirrt war, fing er an, sie mit Besuchen zu überhäufen bis sie ein neues Testament unterschrieb, welches von seinem jahrzehntelangen Hausnotar beurkundet wurde. Freimütig erklärte er vor Gericht, er habe seine Besuche bei der Erblasserin nach Testamentsbeurkundung eingestellt. Ein halbes Jahr später, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen Tag vor ihrem Tod, habe er sie im Krankenhaus besucht und herauszufinden, weshalb Rechtsbeugung festgestellt, ihr Portemonnaie und Strafvereitelung Personalausweis seien gestohlen worden. Da er als Fremder keinen Zugang zu den persönlichen Sachen der Erblasserin bekommen hätte, gab er sich nachweislich im Amt begangen Krankenhaus fälschlicherweise als NEFFE aus und auch acht von meinen neun Anwälten mich nicht nur im Stich ließen, sondern einige sogar Mandantenverrat begingen und/oder bedroht worden sein sollen.
konnte so die Sachen die persönlichen Sachen der Erblasserin durchsuchen. Dies spielte vor Gericht keine Rolle.
Wenn PolitikerInnen ihrem Wählerauftrag, zum Wohle der Menschen Wichtig war nur, daß ich dieses Landes ins Internet gestellt hatte und so wurde ich zu arbeiten, nachkommen wollen, müssen sie sich auch rechtstaatlich verhalten und durch einen Untersuchungsausschuß einen durch Filz und Korruption bestimmten und allein durch seine Dauer menschenrechtsverletzenden Prozeß aufklären und gegen kriminelle Richter vorgehen. 80 Tagessätzen Strafe verurteilt.

Seit 1992 Ich ging in Berufung und erlebte nun vor dem Landgericht Hamburg wieder diese seltsame
Übereinstimmung zwischen Richter und "Erbe". Jedes Vorbringen der Gegenseite wurde dieser Prozeß mit beispielloser Brutalität ohne Nachfrage seitens der Richter gegen mich geführt. Durch Richtern geschluckt, aber die mit diesem Prozeß verbundenen Aufregungen habe Richterin reagierte äußerst aggressiv auf alles, was ich mehrere Schlag-anfälle erlitten, meine Gesundheit, meine Eigentumswohnung, Existenz, mein soziales Umfeld, einfach Alles verloren.und verelende immer mehr, nur weil einige deutsche Richter anderes zu tun hatten als Recht zu sprechen und ich in achtzehn Jahren keinerlei rechtstaatliche Hilfe von den Zuständigen erhalten habe. sagte.

Abschließend noch Folgendes: Ich halte In einer Pause fragte mein Anwalt den Staatsanwalt, ob er das Verfahren einstellen könne, woraufhin der Staatsanwalt antwortete, das ging nicht, "weil ihm drei Vorgesetzte im Nacken sitzen, die wollen, daß ich verurteilt werde." Genau so geschah es für außerordentlich perfide, daß wir über unsere Steuern kriminellen Richtern Gehälter und später Pensionen zahlen, die ihren Souverän, uns, die Bürger und Bürgerinnen dieses Landes, schädigen und/oder ruinieren, weil sie, aus welchen Gründen auch immer, Rechtsbeugung begehen. Das gleiche gilt auch für die Strafvereitelung im Amt behenden Zuständigen. dann auch.

WARUM WOLLEN DREI VORGESETZTE DES STAATSANWALTES, DASS ICH VERURTEILT WERDE?

Daraufhin wandte ich mich i Neue Begründung: Ich keinen einzigen Selbständigen (Handwerker/Kaufleute, etc.), dem jemals seine Honorare/Rechnungen vollständig bezahlt wurden. Zieht man zwangsläufig vor Gericht, Zumeist dauert es viele Jahre, seine berechtigten Forderungen einzuklagen. Meistens enden solche Prozesse Zivilprozesse jedoch mit einem Vergleich, weil die Richter keine Lust haben, einen Urteil zu schreiben.Der schreiben. Der Anwalt ist mit einem Vergleich zufrieden, weil er eine Extragebühr bekommt,´der Gelackmeierte ist meist der Kläger. Nichts anderes habe ich in meinem Leben erlebt. In den letzten 20 Jahren habe ich extrem viele nicht wenige Justizgeschädigte kennengelernt und selbst kennengelernt. Selbst wenn sie wußten, daß sie von Richtern betrogen worden waren, war es nicht möglich gewesen, gegen einen Richter vorzugehen, weil seitens der Zuständigen Kontrollorgane immer auf die richterliche Unabhängigkeit verwiesen.wurde. verwiesen.wird. Da es sich hier aber um einen Provisionsprozeß nach Handelsvertreterrecht handelt, in dem die richterliche Unabhängigkeit eingeschränkt ist, weil Belege/Beweise anerkannt werden MÜSSEN, gibt es hier die Möglichkeit, gegen kriminelle Richter vorzugehen.

Ich bitte um Ihre Unterstützung.

Viele hochqualifizierte Kräfte haben resigniert und sind ausgewandert, weil sie es nicht ertragen konnten, immer wieder um die Früchte ihrer Arbeit betrogen zu werden und dann keinerlei rechtstaatliche Unterstützung durch die Justiz zu bekommen.

In diesem Fall handelt es sich um einen Provisionsprozeß. Lt. deutschem Handelsvertreter-gesetz müssen Belege anerkannt werden. Da gibt es keine richterliche Freiheit, nach der eele-meele-muh der eine Beleg anerkannt wird und der andere nicht. Oder gar keiner.

Durch die Krassheit, mit der sowohl die OLG- als auch die BGH-Richter entschieden, keinen einzigen Beleg anzuerkennen bzw. ein revisionswürdiges Urteil nicht zur Revision zuzulassen, haben wir die Möglichkeit, durch Aufklärung etwas imminent Wichtiges zu erreichen: Deutschen Richter muß beigebracht werden, daß auch sie den Gesetzen dieses Landes unterliegen und sie, falls sie straffällig werden, strafverfolgt werden. So wie jeder andere in diesem Land auch. Neuer Sammlungszeitraum: 3 Monate


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