Rajon : Gjermania

Bildungswesen - Erhebung einer Bildungsabgabe von 10 € pro Monat

Kërkuesi jo publik
Peticioni drejtohet tek
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
11 Mbështetëse 11 në Gjermania

Peticioni nuk u përmbush

11 Mbështetëse 11 në Gjermania

Peticioni nuk u përmbush

  1. Filluar 2017
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

12.10.2019, 04:24

Pet 3-18-30-2232-044419 Bildungswesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent regt an, dass in der Bundesrepublik Deutschland ein webbasiertes, frei
zugängliches, außerschulisches Bildungssystem eingeführt wird. Eine
öffentlich-rechtliche bundeseinheitliche Bildungsanstalt soll über eine monatliche
Bildungsabgabe in Höhe von 10 Euro pro Haushalt finanziert werden.

Der Petent führt im Wesentlichen aus, dass ein webbasiertes Selbstlernangebot die
Qualität der Ausbildung von Facharbeitern und Hochschulabsolventen steigern könne.
Ähnlich wie die Rundfunkgebühr solle eine Bildungsabgabe von 10 Euro monatlich
erhoben werden, mit der durch eine bundeseinheitliche öffentlich-rechtliche
Bildungsanstalt Autoren bezahlt werden, die ihre Lehrinhalte mithilfe einer General
Public License (GPL) online zum Selbststudium freigeben. Deutsche sollen so,
unabhängig von ihrem Schulabschluss, Zugriff auf Lehr- und Lerninhalte aller
Bildungsanstalten haben. Für Prüfungen oder Zeugnisse könne eine zusätzliche
Gebühr erhoben werden. Durch den freien Zugriff auf das Wissen werde die Bildung
in Deutschland wesentlich verbessert und Arbeitsplätze dauerhaft gesichert. Auf die
weiteren Ausführungen des Petenten in der Petition wird verwiesen.

Es handelt sich um eine Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition schlossen sich 11
Mitzeichnende an und es gingen 70 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
In den vergangenen Jahren ließ sich eine zunehmende Anzahl von
Online-Bildungsangeboten verzeichnen. Sowohl Universitäten und Hochschulen, als
auch Unternehmen und Privatpersonen bieten Wissen und Lehrinhalte kostenlos auf
Internetplattformen einer unbegrenzten Zahl an Nutzern an. Der Petent geht auf diese
Entwicklung ein, indem er die Institutionalisierung dieser Angebote und ein
entsprechendes Finanzierungsmodell vorschlägt. Die Idee, Bildungsinhalte kostenlos
und niedrigschwellig einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, unterstützt der
Petitionsausschuss. Ein solcher Zugang kann das Bildungssystem stärken, das
allgemeine Bildungsniveau erhöhen und damit Arbeitsplatzaussichten verbessern.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der Petitionsausschuss, dass zahlreiche
Hochschulen im In- und Ausland bereits sogenannte Massive Open Online Courses
(MOOCs) anbieten. Es handelt sich um umfangreiche virtuelle Lehrveranstaltungen,
die von Interessierten aus der ganzen Welt genutzt werden können. Die Kursinhalte
stehen zwar offen zur Verfügung, sind aber nicht Open Source, sondern
urheberrechtlich Eigentum der anbietenden Einrichtung. Sie werden durch Gebühren,
die für Prüfungen und Teilnahmenachweise anfallen, finanziert. Die
Bildungseinrichtungen stehen im Wettbewerb untereinander auf Grundlage ihres
bisher erworbenen Renommees und der Qualität der Bildungsinhalte. Spezielle
Online-Plattformen sammeln MOOCs und führen Kurse verschiedener Anbieter
zusammen, so dass ein sehr breites und gut sortiertes Angebot entsteht. Der Deutsche
Bildungsserver (www.bildungsserver.de) beispielsweise strukturiert das breit
gefächerte Angebot und ermöglicht so die zielgerichtete Suche nach bestimmten
Inhalten. Ergänzt wird dies durch eine zunehmende Dichte an Lern- und Erklärvideos,
die von Unternehmen und Privatpersonen ebenfalls kostenlos angeboten werden und
teilweise einen sehr hohen Anspruch erfüllen.

Der Petitionsausschuss weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die
Gestaltung des Bildungssystems aufgrund der grundgesetzlich geregelten
Verantwortlichkeiten in weiten Teilen in der Zuständigkeit der Länder liegt. Dies gilt
insbesondere für die Bereiche der schulischen und hochschulischen Bildung. Das
Bundesministerium für Bildung und Forschung hat dennoch im Rahmen seiner
verfassungsrechtlichen Möglichkeiten in der Vergangenheit als Open Source
verfügbare Bildungsinhalte, sogenannte Open Educational Resources (OER), in
verschiedener Weise gefördert. Unter OER sind Bildungsmaterialien jeglicher Art und
in jedem Medium zu verstehen, die unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden.
Eine solche offene Lizenz ermöglicht den kostenlosen Zugang sowie die kostenlose
Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch Andere oder mit geringfügigen
Einschränkungen. Darüber hinaus hat das BMBF eine künftige Förderung in dem
Strategiepapier „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ angekündigt.
Auch die Ländervertreter der Kultusministerkonferenz haben sich in ihrer Strategie
„Bildung in der digitalen Welt“ auf eine Stärkung von OER verständigt.

Sofern der Petent die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen bundeseinheitlichen
Bildungsanstalt fordert, die über eine Bildungsabgabe finanziert werden soll, sieht der
Petitionsausschuss hierfür keine Notwendigkeit. In der Bundesrepublik besteht ein
flächendeckendes, zumeist kostenloses Bildungsangebot, dessen Qualität weltweit
anerkannt ist. Es zeichnet sich besonders durch die pädagogische, fachliche und
persönliche Betreuung aus, die für den Lernerfolg maßgeblich ist. Präsenz- und
Fernhochschulen bieten berufsbegleitende, staatlich anerkannte Studiengänge an, so
dass ein Studium auch neben der Erwerbstätigkeit möglich ist. Ergänzt wird dieses
Angebot – wie oben ausgeführt – durch zahlreiche digitale Angebote wie MOOCs und
OER. Diese bereits heute etablierte Vielfalt der Bildungsangebote und der
beabsichtigte Ausbau der Förderung von OER unterstreichen, dass es einer zentralen
Stelle – wie es der Petent fordert –, die zudem über eine monatliche Bildungsabgabe
finanziert wird, nicht bedarf, um frei zugängliche Online-Bildungsangebote zu
entwickeln, bereitzustellen oder zu finanzieren. Aus Sicht des Petitionsausschusses
wird dies weder zur Beseitigung eines wie immer auch möglichen Marktversagens
– etwa durch Monopolbildung – noch zum Schließen von Angebotslücken als
notwendig erachtet.

Auch wenn der Petitionsausschuss das Anliegen des Petenten, Bildungsinhalte frei
und niederschwellig zugänglich zu machen, unterstützt, sieht er keine Notwendigkeit
für ein Tätigwerden des Gesetzgebers. Daher empfiehlt der Ausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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