Terület: Németország

Bildungswesen - Forderung eines objektiven, allgemeinen, frei zugänglichen, gesellschaftlich anerkannten außerschulischen Bildungssystems

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
27 Támogató 27 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

27 Támogató 27 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2016
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2018. 08. 14. 4:25

Pet 3-18-30-2232-035818 Bildungswesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.04.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass für die Bundesrepublik Deutschland ein objektives,
allgemeines, frei zugängliches, gesellschaftlich anerkanntes außerschulisches
Bildungssystem mit einem modularen Aufbau geschaffen wird.

Der Petent führt im Wesentlichen aus, dass der Zugang zu dem Bildungssystem
webbasiert sein sollte. Die Lernmodule sollten deshalb entsprechend gestaltet sein.
Dabei seien eine weitgehend webbasierte Prüfungsabnahme und ein unkompliziertes
Nachweissystem für bereits absolvierte Bildungsleistungen bereit zu stellen. Im
Unterschied zur schulischen Bildung gewährleiste ein Modulsystem den freien und
flexiblen Einstieg in die persönliche Bildung. Auch würde das autodidaktische Lernen
unterstützt sowie die gezielte Weiterbildung. Auf die weiteren Ausführungen des
Petenten in der Petition wird verwiesen.

Es handelt sich um eine Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition
schlossen sich 37 Mitzeichnende an und es gingen 10 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Gestaltung des Bildungssystems
aufgrund der grundgesetzlich geregelten Verantwortlichkeiten in weiten Teilen in der
Zuständigkeit der Länder liegt; dies gilt insbesondere für die Bereiche der schulischen
und hochschulischen Bildung, der Erwachsenenbildung und der allgemeinen
Weiterbildung. Für den Bereich der beruflichen Ausbildung wird hervorgehoben, dass
mit dem in Deutschland etablierten und bewährten Bildungssystem – nicht zuletzt der
Dualen Ausbildung – Jugendlichen und jungen Erwachsenen sehr gute
Voraussetzungen für den Start ins Arbeitsleben sowie vielfältige Karrierechancen
eröffnet werden. Das Duale Ausbildungssystem mit seinen beiden Lernorten Schule
und Betrieb trägt entscheidend dazu bei, dass Deutschland die geringste
Jugendarbeitslosigkeit in der Europäischen Union vorweisen kann.

Sowohl in der beruflichen Aus- wie auch in der Weiterbildung werden bereits heute die
vielfältigen Möglichkeiten moderner Kommunikationstechnologien in hohem Maße
genutzt. Im Unterschied zum Vorschlag des Petenten, Kenntnisse, Fähigkeiten und
Fertigkeiten vollständig internetbasiert und ohne Einbindung in einen institutionellen
Kontext zu vermitteln und zu prüfen, sind im bestehenden System in aller Regel immer
auch Präsenz- respektive Praxisphasen im Lehr-Lern-Prozess sowie der unmittelbare
Kontakt zu pädagogischem bzw. fachkompetentem Personal vorgesehen. Nicht
zuletzt im Hinblick auf den Erfolg und die Anschlussfähigkeit der
Kompetenzentwicklung bietet eine solche Lernorganisation gegenüber dem vom
Petenten vorgeschlagenen System deutliche Vorteile.

Die Fokussierung auf digitale Bildung ist aus Sicht des Petitionsausschusses weder
geboten noch erforderlich, da der freie Zugang zu Bildung und die Vermittlung von
Bildungsinhalten vielseitig gestaltet werden kann und muss. Für bestimmte
Zielgruppen, zum Beispiel im Rahmen der Nachqualifizierung oder im Kontext der
Validierung beruflicher Kompetenzen, werden auch schon heute modulare
Selbstlerneinheiten eingesetzt und erprobt Die Etablierung eines vom Petenten
vorgeschlagenen vollständig internetbasierten – außerschulischen – Bildungssystems
wird aus den genannten Gründen vom Petitionsausschuss deshalb als nicht
zielführend angesehen.

Nach den vorangegangenen Ausführungen sieht der Petitionsausschuss keine
Möglichkeit, das Anliegen des Petenten zu unterstützen. Er empfiehlt deshalb, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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