Région: Allemagne

Bildungswesen - Rangliste für Berufs- und Studienabschlüsse

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
223 Soutien 223 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

223 Soutien 223 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2012
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

29/08/2017 à 16:51

Pet 3-17-30-2232-034010Bildungswesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass der an Hochschulen absolvierte Bachelor-
Abschluss innerhalb des Deutschen Qualifikationsrahmens auf eine höhere Stufe
und damit ein höheres Bildungsniveau gesetzt wird als der Meister-Abschluss.
Dies könnte dadurch erreicht werden, dass die innerhalb des Deutschen
Qualifikationsrahmens (DQR) geschaffenen acht Stufen genauer differenziert und in
zehn Stufen aufgeteilt würden. Der Bachelor könnte dann der Stufe sieben und der
Abschluss als Handwerks-Meister der Stufe sechs zugeordnet werden. Des Weiteren
wird argumentiert, dass für die Zulassung zum Bachelor-Studium der Abschluss als
Meister Voraussetzung sei. Zudem sei fraglich, weshalb ein Meister ein Studium
aufnehmen sollte, wenn er nach dessen Absolvierung das gleiche Bildungsniveau
besäße wie vorher. Eine solche Einstufung trage nicht zur Behebung des
Fachkräftemangels bei. Auch sei zu bedenken, dass ein Bachelor-Studium mit
dreieinhalb Jahren Studienzeit viel länger dauere als der Abschluss zum Handwerks-
Meister, der in der Regel nach eineinhalb Jahren erreicht werden könne.
Zu diesem Anliegen haben den Petitionsausschuss weitere Eingaben gleichen
Inhalts erreicht, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um
Verständnis, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen
eingegangen werden kann.
Es handelt sich um eine auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages
veröffentlichte Petition, die innerhalb der vierwöchigen Mitzeichnungsfrist von

223 Unterstützern mitgezeichnet wurde und die zu 73 Diskussionsbeiträgen geführt
hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Im Oktober 2006 haben sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) und die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) darauf verständigt,
gemeinsam einen Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zu entwickeln. Die
Erarbeitung des DQR erfolgte in einem mehrjährigen Prozess im Arbeitskreis DQR,
dem neben Akteuren aus der Allgemeinbildung, der Hochschulbildung, der
beruflichen Aus- und Weiterbildung, Vertreter der Sozialpartner und
Wirtschaftsorganisationen sowie weitere Experten aus Wissenschaft und Praxis
angehören. Dieser Arbeitskreis hat im Jahr 2009 einen ersten Entwurf vorlegt, der
nach einer umfangreichen Erprobungsphase und Evaluierung im März 2011 zur
Verabschiedung des DQR geführt hat.
Mit dem DQR wird erstmals ein umfassendes, bildungsbereichsübergreifendes Profil
der in Deutschland erworbenen Kompetenzen vorgelegt. Dazu beschreibt der DQR
auf acht Niveaus fachliche und personale Kompetenzen, an denen sich die
Einordnung von Qualifikationen orientiert, die im deutschen Bildungssystem in den
Bereichen Schule, Berufliche Bildung, Hochschulbildung und Weiterbildung erworben
wurden. Der DQR setzt damit auf nationaler Ebene den Europäischen
Qualifikationsrahmen (EQR) um. Dadurch wird die Vergleichbarkeit von
Kompetenzen und Qualifikationen nicht nur im deutschen Bildungssystem
verbessert, sondern auch zwischen den Bildungssystemen Europas und die Mobilität
in Europa wird zudem gefördert.
Die acht Niveaus des DQR beschreiben jeweils die Kompetenzen, die für die
Erlangung einer Qualifikation erforderlich sind. Dies bilden jedoch nicht individuelle
Lern- und Berufsbiografien ab. Der Kompetenzbegriff, der im Zentrum des DQR
steht, bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen, Kenntnisse und
Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und
sich durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Kompetenz
wird in diesem Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden.
Dementsprechend unterscheidet der DQR zwei Kompetenzkategorien:
„Fachkompetenz“, unterteilt in „Wissen“ und „Fertigkeiten“, und „Personale

Kompetenz“, unterteilt in „Sozialkompetenz und Selbständigkeit“ („Vier-Säulen-
Struktur“). Dementsprechend werden die Qualifikationen jede für sich analysiert und
den einzelnen Niveaus zugeordnet. Dabei stehen die Lernergebnisse im
Vordergrund und nicht – wie der Begründung Petition zu entnehmen ist – die Dauer
des Bildungsgangs. Es ist daher durchaus möglich, über mehrere Qualifikationen zu
verfügen, die auf demselben DQR-Niveau verortet sind, ohne dass sie aufeinander
aufbauen.
Die Zuordnungen zum DQR erfolgen darüber hinaus mit der Maßgabe, dass jedes
Qualifikationsniveau grundsätzlich auf verschiedenen Wegen, zum Beispiel im
Rahmen von akademischen oder beruflichen Bildungsgängen erreichbar sein kann.
Obwohl Bachelor und Meister unterschiedliche Kompetenzprofile aufweisen und sich
auch hinsichtlich der Aufgabenprofile unterscheiden, ist die Werthaltigkeit der beiden
Qualifikationen vergleichbar und daher auf demselben Niveau anzusiedeln. Im
Rahmen der umfangreichen Zuordnungen wurde im Konsens festgestellt, dass die
Meister-Qualifikationen gleichwertig mit dem Bachelor auf Niveau sechs des DQR zu
verorten sei. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass es beim DQR um
Vergleichbarkeit und nicht um Gleichstellung der Qualifikationen geht. Die Zuordnung
einer Qualifikation zu einem DQR-Niveau berechtigt nicht automatisch zum Zugang
zur nächsthöheren Stufe, denn der DQR lässt das nationale System der
Zugangsberechtigten unberührt.
Der Petitionsausschuss teilt nach den vorangegangenen Ausführungen die in der
Petition vertretene Auffassung nicht, wonach der Bachelor-Abschluss im DQR höher
zuzuordnen sei als der Meister-Abschluss. Er sieht deshalb keine Notwendigkeit, das
Anliegen der Petition zu unterstützen und empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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