Region: Niemcy

Bildungswesen - Übertragung der Bildungshoheit auf den Bund

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
273 Wspierający 273 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

273 Wspierający 273 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2014
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:05

Pet 3-18-30-2232-012837

Bildungswesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.10.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung

Der Petent fordert eine Übertragung der Bildungshoheit auf den Bund und eine
Verbesserung der Bildung zur langfristigen Senkung der Sozialausgaben bei
gleichzeitiger Erhöhung der Steuereinnahmen.
Das Thema Bildung gehöre ganz oben auf die Tagesordnung. Wenn man sich die
Effizienz des deutschen Bildungssystems anschaue, werde einem schnell klar, dass
dieses zunehmend Sozialleistungsempfänger statt Leistungsträger hervorbringe. Die
Zukunft werde verspielt. Eine gute auf Bundesebene angesiedelte Bildungspolitik wäre
aus folgenden Gründen vorteilhaft: Mehr und besser gut ausgebildete Menschen
brächten dem Staat Steuereinnahmen. Gleichzeitig würden die Sozialausgaben
verringert und die Kriminalität zurückgehen. Extremistischen Kräften würde der Boden
entzogen, da gut ausgebildete Kinder und Menschen weniger beeinflussbar seien. Die
Bundesländer müssten deshalb die Bildungshoheit abgeben. Man müsse erkennen,
wo der Föderalismus gut und wo dieser eher kontraproduktiv sei. Auf die weiteren
Ausführungen des Petenten in der Eingabe wird verwiesen.
Es handelt sich um eine Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition
schlossen sich 273 Mitzeichnende an und es gingen 32 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Nach § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages ist der Petitionsausschuss verpflichtet, eine Stellungnahme
des Fachausschusses einzuholen, wenn die Petition einen Gegenstand der Beratung
in diesem Fachausschuss betrifft. In der laufenden Wahlperiode wurde die Petition
dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem

Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 91b)“ (Bundestags-Drucksache 18/2710) sowie zu den
Anträgen der Fraktionen DIE LINKE. „Kooperationsverbot abschaffen
– Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz verankern“ (Bundestags-
Drucksache 18/588) und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Kooperationsverbot
kippen – Zusammenarbeit von Bund und Ländern für bessere Bildung und
Wissenschaft ermöglichen“ (Bundestags-Drucksache 18/2747) zugeleitet. Der
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat die Beratung
über den oben genannten Gesetzentwurf und die Anträge am 5. November 2014
abgeschlossen und dem Petitionsausschuss eine Stellungnahme übersandt. Das
Plenum des Deutschen Bundestages ist der Empfehlung des Ausschusses für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung gefolgt und hat den Gesetzentwurf der
Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 18/2710) in seiner Sitzung am
13 November 2014 angenommen sowie die Anträge der Fraktionen DIE LINKE. und
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mehrheitlich abgelehnt (vgl. Plenarprotokoll 18/66).
Der Forderung des Petenten, die Bildungshoheit auf den Bund zu übertragen, wurde
im Gesetzgebungsverfahren nicht Rechnung getragen. Alle erwähnten Drucksachen
und das Plenarprotokoll der Plenardebatte können über das Internet unter
www.bundestag.de eingesehen werden. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
lässt sich unter Berücksichtigung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Föderalismus steht in Deutschland in einer Jahrhunderte langen Tradition. Er
wurde in seiner heutigen Ausprägung zur Stärkung der Gewaltenteilung in bewusster
Abkehr vom Zentralstaat geschaffen. Nach dem im Grundgesetz verankerten
Bundesstaatsprinzip (Art. 20 Abs.1 GG) besitzen sowohl der Gesamtstaat als auch die
Gliedstaaten, d.h. die Länder, Staatsqualität. Folglich ist die Ausübung der staatlichen
Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben in der Bundesrepublik
Deutschland zunächst Sache der Länder, soweit das Grundgesetz keine andere
Regelung trifft oder zulässt. Dabei unterliegt das Bundesstaatsprinzip als wesentliches
Staatsstrukturprinzip im Grundgesetz der sogenannten „Ewigkeitsgarantie“ des Art. 79
Abs. 3 GG und ist infolgedessen einer Verfassungsänderung entzogen.
Föderalismus basiert auf der Überzeugung, dass möglichst viel Verantwortung vor Ort
sein sollte und Entscheidungen dort getroffen werden, wo unmittelbarer Sachverstand
und Bürgernähe sind. Die föderalen Prinzipien sind Vielfalt, Kreativität und Wettbewerb
um die besten Lösungen. Auch das Bildungs- und Wissenschaftssystem in der

Bundesrepublik Deutschland ist geprägt vom bundesstaatlichen Prinzip. In die
Zuständigkeit der Länder fällt nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes die
Gesetzgebung und Verwaltung für den überwiegenden Teil des Bildungswesens.
Damit umfasst die Gesetzgebungsbefugnis der Länder im Bereich des
Bildungswesens den Schulbereich, den Hochschulbereich, die Erwachsenenbildung
und die allgemeine Weiterbildung. Zwar geht das Grundgesetz in Art. 30 GG i.V.m.
Art. 83, 104a Abs. 1 GG grundsätzlich von einer Aufgaben- und Ausgabentrennung
zwischen Bund und Ländern und von einem Verbot der Mischverwaltung und
- finanzierung aus. Ein generelles „Kooperationsverbot“ im Bildungsbereich ist aber
nicht vorgesehen. Vielmehr sind Bund und Länder auch im Bildungsbereich auf eine
umfangreiche Kooperation angewiesen und praktizieren diese in einem erheblichen
Maße durch gemeinsame Beschlüsse und Zielvereinbarungen.
Seine gestaltende Rolle im Bildungsbereich nimmt der Bund im Rahmen seiner
Zuständigkeit nach dem Grundgesetz vielseitig wahr. So haben die Regierungschefs
von Bund und Ländern auf dem Bildungsgipfel in Dresden mit der
Qualifizierungsinitiative für Deutschland „Aufstieg durch Bildung“ über alle
Bildungsbereiche hinweg von der frühkindlichen Bildung bis zur Hochschule ein
umfassendes Programm zur Stärkung von Bildung und Ausbildung vereinbart. Die
Beschlüsse von Dresden enthalten in allen Bildungsbereichen konkrete Maßnahmen.
So engagiert sich der Bund vom Kita-Bereich über die Sprachförderung, die MINT-
Förderung (Förderung in Naturwissenschaft und Technik), die Berufsorientierung an
Schulen, die kulturelle Bildung bis hin zu den Hochschulen und der
Erwachsenenbildung. Mit den drei großen Wissenschaftspakten, dem Hochschulpakt,
der Exzellenzinitiative und dem Pakt für Forschung und Innovation, ist es in den
vergangenen Jahren gelungen, das deutsche Wissenschafts- und Forschungssystem
nachhaltig zu stärken und seine Leistungsfähigkeit auszubauen.
Eine solche gemeinsame Vereinbarung von Bund und Ländern mit einem
Maßnahmenkatalog über alle Bildungsbereiche hinweg wurde zum ersten Mal
getroffen und verdeutlicht den hohen Stellenwert, den die Bildungspolitik in der
Bundesrepublik Deutschland einnimmt. Über die Umsetzung der in der
Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung“ vereinbarten Maßnahmen wird
jährlich ein gemeinsam von der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Gemeinsamen
Wissenschaftskonferenz (GWK) erarbeiteter Fortschrittsbericht vorgelegt.
In diesem Zusammenhang hebt der Petitionsausschuss hervor, dass mit dem am
1. Januar 2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel

91b) die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine erweiterte Kooperation
von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich geschaffen wurde. Die Änderung
ermöglicht, dass der Bund Hochschulen, einzelne Hochschulinstitute oder
Institutsverbünde auch langfristig fördern kann, während eine Förderung bisher nur
über befristete Programme wie den Hochschulpakt 2020 oder die Exzellenzinitiative
möglich war. Gleichzeitig kann der Bund langfristig auch neue Maßnahmen entwickeln,
z.B. mit Blick auf Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Darüber hinaus
können Bund und Länder die Kooperation von Hochschulen und außeruniversitären
Einrichtungen wesentlich einfacher und effizienter unterstützen. Durch die
Grundgesetzänderung werden im Wissenschaftsbereich die
Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern im Rahmen einer
Gemeinschaftsaufgabe erweitert. Die föderale Grundordnung wird hierdurch nicht
berührt. Wie bisher verbleibt die Zuständigkeit für das Hochschulwesen ebenso wie für
das Bildungswesen bei den Ländern.
Soweit der Petent in seiner Eingabe den hohen Stellenwert der Bildung betont, schließt
sich der Petitionsausschuss dieser Auffassung an. Er hebt hervor, dass Bildung und
Qualifizierung der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und Integration jeder und
jedes Einzelnen sind. Zugleich sind sie die beste Vorsorge gegen den
Fachkräftemangel und Grundvoraussetzung für den zukünftigen Erfolg Deutschlands
im internationalen Wettbewerb. Investitionen in Bildung vermeiden fiskalische
Belastungen durch Sozialleistungen und tragen durch zusätzliche Erwerbseinkommen
zu einem höheren Steueraufkommen bei. Zu diesem Ergebnis kommt auch das
Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in einer aktuellen
Untersuchung.
Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich die Zusammenarbeit von Bund und
Ländern dahingehend, Bildungspolitik als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu
verstehen, die einer engen Partnerschaft aller verantwortlichen Entscheidungsträger
entlang der gesamten Bildungskette bedarf.
Unabhängig hiervon stellt der Petitionsausschuss fest, dass um die
Gesetzgebungskompetenz im Bildungsbereich ausschließlich dem Bund zu
übertragen es der Zustimmung der Länder zu einer Grundgesetzänderung bedarf.
Hierfür wird derzeit weder eine Notwendigkeit noch eine Mehrheit gesehen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten nach einer auf Bundesebene

angesiedelten Bildungspolitik durch die vielfältigen Kooperationen im Bildungsbereich,
die zwischen Bund und Land praktiziert werden, teilweise entsprochen worden ist.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung –
dem Bundesministerium für Bildung und Forschung – als Material zu überweisen und
den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich
abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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