Región: Alemania

Binnenschifffahrt - Einrichtung von Speedbootzonen auf Binnenwasserstraßen

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
20 Apoyo 20 En. Alemania

No se aceptó la petición.

20 Apoyo 20 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 16:10

Pet 1-18-12-950-005938

Binnenschifffahrt
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, auf besonderen Zonen der Binnenschifffahrtstraßen
mit Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen fahren zu können oder ausgewiesene
Wasserski- und Wassermotorradstrecken dafür freizugeben.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 20 Mitzeichnungen und 47 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, Anhänger des
motorisierten Wassersports würden sich gerne schnell auf dem Wasser bewegen.
Ihre Sportboote könnten Geschwindigkeiten von etwas 50 bis 80 km/h erreichen,
aber auf Binnenschifffahrtstraßen seien nur 10 bis 25 km/h erlaubt. Dadurch könne
diese Sportart auf den meisten deutschen Binnenrevieren nicht legal ausgeübt
werden. Daher wichen manche Sportbootfahrer ins europäische Ausland aus oder
gäben die Sportart auf. Für Wassermotorräder und Wasserskiläufer gebe es
hingegen Strecken, auf denen die Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgehoben
seien. Die hier geltende Ausnahmeregelung könnte auf normale Sportboote
ausgedehnt werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge auf
den großen Wasserstraßen Rhein, Donau und Elbe bereits fahren dürfen, da hier
keine Geschwindigkeitsbegrenzungen bestehen. Auch auf der Mosel können
Kleinfahrzeuge, wozu die in der Petition angesprochenen Sportboote gehören, auf
freien Flussstrecken bereits mit einer Geschwindigkeit von bis zu 60 km/h verkehren,
wenn die Wasserfläche in Fahrtrichtung frei von anderen Benutzern der
Wasserstraße ist.
Die Einrichtung von besonderen Zonen für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge auf den
übrigen Wasserstraßen ist nach Einschätzung des Ausschusses allerdings kritisch zu
bewerten. Vielfach grenzen Naturschutzgebiete, Europäische Vogelschutzgebiete
oder Flora-Fauna-Habitat-Gebiete an die Bundeswasserstraßen an oder beziehen
diese ein, so dass die Ausweisung von neuen Hochgeschwindigkeitszügen bereits
aus Gründen des Umweltschutzes wenig zweckentsprechend ist.
Daher ist es kaum noch möglich, weitere Wasserskistrecken oder
Wassermotorradstrecken auszuweisen oder bestehende zu verändern. Eine
generelle Freigabe der ausgewiesenen Wasserski- und Wassermotorradstrecken für
das Befahren mit Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen, wie es mit der Petition gefordert
wird, kommt daher nicht in Betracht. Der Verweis auf die Niederlande greift hier nicht,
weil dort in der Regel andere örtliche Gegebenheiten vorliegen.
Für die Bundeswasserstraßen wäre in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Wasserski-
oder Wassermotorradstrecke als Hochgeschwindigkeitsstrecke geeignet ist. Bei der
Freigabe solcher Strecken wären verschiedene Randbedingungen zu
berücksichtigen. So spielt unter anderem die Länge einer Strecke eine wesentliche
Rolle. Diese variiert von 300 m bis zu über 5.000 m. Gerade auf den kurzen Strecken
macht der Einsatz von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen wenig Sinn, weil diese in
kürzester Zeit durchfahren würden und es infolge der dann notwendigen häufigen
Fahrtrichtungswechsel zu gefährlichen Verkehrssituationen kommen könnte.
Ein weiterer entscheidender Faktor, auf den der Petitionsausschuss aufmerksam
macht, ist die örtliche Lage einer Wasserski- oder Wassermotorradstrecke. Es muss
beispielsweise berücksichtigt werden, inwieweit das Ufer oder bestehende
Ingenieurbauwerke eines besonderen Schutzes vor Sog und Wellenschlag bedürfen.
Die Lage in oder an einer Biegung der Wasserstraße könnte wegen der damit ggf.

verbundenen schlechten Wahrnehmbarkeit der Verhältnisse auf der Strecke durch
den übrigen Verkehr ebenso gegen eine Ausweisung als
Hochgeschwindigkeitsstrecke sprechen, wie die Lage in der Nähe einer Schleuse
wegen der dort vorherrschenden besonderen Verkehrssituationen. Auch der Abstand
zu angrenzender Wohnbebauung müsste beachtet werden, weil sich die Lärm- und
Abgasemissionen durch die zusätzlichen Nutzer erhöhen würden.
Ein weiterer Punkt, der zu berücksichtigen wäre, ist die Häufigkeit der Nutzung einer
Strecke durch Wasserskiläufer bzw. Wassermotorradfahrer. Sofern eine Strecke
stark beansprucht wird, könnte es bei der zusätzlichen Ausweisung als
Hochgeschwindigkeitsstrecke nicht nur zu einer Überlastung kommen; auch
mögliche Gefahrensituationen bei dem Nebeneinander von Wasserskiläufern bzw.
Wassermotorradfahrern und Hochgeschwindigkeitssportbooten wären abzuwägen.
Dies betrifft insbesondere die Wassermotorradstrecken, weil das Verhalten der
Wassermotorradfahrer im Rahmen des Figurenfahrens in der Regel nicht
vorausschauend eingeschätzt werden kann.
Abschließend weist der Ausschuss daraufhin, dass die Generaldirektion
Wasserstraßen und Schifffahrt und das örtlich zuständige Wasser- und
Schifffahrtsamt über Wasserski- oder Wassermotorradstrecken, die als geeignet
Hochgeschwindigkeitsstrecke angesehen werden, entscheiden.
Vor dem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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