Binnenschifffahrt - Weseranpassung

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
251 Ondersteunend 251 in Duitsland

De petitie is afgesloten

251 Ondersteunend 251 in Duitsland

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2012
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

29-08-2017 16:54

Pet 1-17-12-950-037840Binnenschifffahrt
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.04.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur – als Material zu überweisen, soweit es um die sorgfältige
Revision des Planfeststellungsbeschlusses zur Vertiefung von Unter- und
Außenweser geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Der Petent wendet sich gegen die Vertiefung von Unter- und Außenweser.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, die Vertiefung sei wirtschaftlich
nicht notwendig. Sie nutze allein der Großindustrie. Die Fahrrinnenvertiefung erhöhe
die Wahrscheinlichkeit von Sturmfluten und Uferabbrüchen. Der Verzicht auf die
Weseranpassung sei auch notwendig, um den für ländliche Räume lebenswichtigen
Erhalt von Arbeitsplätzen in Landwirtschaft und Tourismus sicherzustellen. Zu
beachten sei zudem das ökologische Gleichgewicht, insbesondere bei sich
verändernden Klimabedingungen. Dieses Gleichgewicht werde gefährdet. Es seien
zumindest verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Uferbereiche und
Sommerdeiche zu treffen, um Grundstücksverluste der Anlieger zu verhindern. Der
Ablauf des Planfeststellungsverfahrens und der Planfeststellungsbeschluss werden
kritisiert; die von Seiten der Petenten vorgetragenen Argumente und Einwände
gegen die Weservertiefung habe man nicht hinreichend berücksichtigt.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der öffentlichen Petition liegen dem Petitionsausschuss 251 Mitzeichnungen
sowie 52 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass nicht
auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung angeführter Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, die „Vertiefung der Unterweser“ wurde in den
Bundesverkehrswegeplan 2003 aufgenommen. Damit wurde gesetzgeberisch die
Entscheidung für das Vorhaben getroffen. Das Projekt ist Bestandteil des nationalen
Hafenkonzeptes. Der Ausschuss hält die Verzahnung der verschiedenen
Verkehrsträger für richtig. Das Projekt dient der weiteren Verlagerung des
Güterverkehrs von der Straße auf (Schiene und) Wasserstraßen.
Das Bundeskabinett hat 2004 nach Zustimmung der Bundesländer Niedersachsen
und Bremen die Vertiefung der Außenweser beschlossen. Die Entscheidung, das
Wasser- und Schifffahrtsamt Bremerhaven mit der Planung zu beauftragen, ist im
Rahmen der für solche Projekte vorgesehenen Entscheidungswege getroffen
worden.
Bezüglich der mit der Eingabe vorgetragenen Kritik am Planfeststellungsverfahren
stellt der Ausschuss fest, eine Überprüfung des Beschlusses gemäß § 50 Absatz 1
Nr. 6 Verwaltungsgerichtsordnung obliegt allein dem Bundesverwaltungsgericht.
Dem Gericht steht ein umfangreiches Instrumentarium, insbesondere in Form der
Beweisaufnahme, zur Verfügung, um die vorgetragenen Sach- und Rechtsfragen
rechtsverbindlich zu klären. Es ist aufgrund der in Artikel 97 Grundgesetz
festgeschriebenen Unabhängigkeit der Richter nicht Aufgabe des
Petitionsausschusses, in Gerichtsverfahren einzugreifen oder Beschlüsse zu werten.
Mit der Petition wird die Klage einer Naturschutzorganisation gegen das Vorhaben
unterstützt. Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion des Bundes hatte erklärt, mit der
Vollziehung auf das für 2013 erwartete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu
warten. Die mündliche Verhandlung fand im Mai 2013 statt. Es ergingen zwei
Beschlüsse. Mit einem Beschluss wurden dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur
Vorabentscheidung vorgelegt. Der zweite Beschluss ist ein Hinweisbeschluss, mit
dem das Bundesverwaltungsgericht eine Reihe „beachtlicher Fehler“ des
Planfeststellungsbeschlusses feststellt.
Der Ausschuss erwartet von den zuständigen Stellen die sorgfältige Prüfung der
Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichtes.

Der Ausschuss macht auf den „Integrierten Bewirtschaftungsplan“ aufmerksam.
Dieser wurde im Juni 2012 für die Unterweser vereinbart, um die Interessen von
Naturschutz, Schifffahrt und Landwirtschaft besser aufeinander abzustimmen. Der
fachübergreifende Plan dient als Leitlinie staatlichen Handelns. Er sieht u. a. die
Schaffung neuer Auenwälder und den Rückbau von Steinaufschüttungen vor.
Der Ausschuss weist darauf hin, die Frage der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen
von Planfeststellungsverfahren war Gegenstand verschiedener parlamentarischer
Initiativen und Beratungen im 17. Deutschen Bundestag (vgl. u. a. Plenarprotokoll
17/181; Bundestags-Drucksachen 17/9666 sowie 17/9887, Frage 147; die
Dokumente können unter www.bundestag.de eingesehen werden). Ferner ist
hinzuweisen auf das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) veröffentlichte „Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung“. Das Dokument
kann auf der Internetseite des BMVI heruntergeladen werden. Es stellt die bei der
Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor vorgeschriebenen
Beteiligungsschritte vor und erläutert sie. Das dort genannte Gesetz zur
Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von
Planfeststellungsverfahren wurde am 31. Mai 2013 verkündet.
Der Petitionsausschuss begrüßt die darüber hinaus gehende Zielsetzung der
Bundesregierung, die Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung weiter
auszubauen. Der Ausschuss hält es für den richtigen Weg, Sachverstand und
Meinung der Bevölkerung zu suchen und über digitale Beteiligungsplattformen zur
konstruktiven und frühzeitigen Einflussnahme einzuladen. Es entsteht ein
potenzieller Mehrwert, wenn Betroffene ihre Perspektive zur Verfügung stellen und
diese in die Planungen einfließen können. Besonders bei umweltpolitisch relevanten
Entscheidungsprozessen sollte die Öffentlichkeitsbeteiligung gestärkt werden, ohne
die zügige Umsetzung von Planungsvorhaben zu gefährden. Die Akzeptanz von
Verkehrsinfrastrukturprojekten hängt ab von sorgfältiger Planung, Transparenz und
guten Beteiligungsmöglichkeiten.
Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss, die Petition der Bundesregierung – dem
BMVI – als Material zu überweisen, soweit es um die sorgfältige Revision des
Planfeststellungsbeschlusses zur Vertiefung von Unter- und Außenweser geht. Im
Übrigen empfiehlt er, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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