Rajon : Gjermania

Biotechnologie - Gentechnik - Gentechnische Veränderung von Tieren und Pflanzen

Kërkuesi jo publik
Peticioni drejtohet tek
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
234 Mbështetëse 234 në Gjermania

Peticioni nuk u përmbush

234 Mbështetëse 234 në Gjermania

Peticioni nuk u përmbush

  1. Filluar 2018
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  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

12.10.2019, 04:27

Pet 3-19-10-21280-004415 Biotechnologie – Gentechnik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass gentechnisch veränderte Pflanzen – auch zu
Forschungszwecken – nicht im Freiland angebaut werden dürfen und dass
gentechnisch veränderte Tiere und Pflanzen auch nicht eingeführt und zu
Nahrungs- und Futtermitteln verarbeitet werden dürfen.

Er führt zur Begründung aus, dass die mittel- und langfristigen Auswirkungen nicht
abgeschätzt werden könnten und dass Deutschland ebenso wie beim Atomausstieg
eine Vorbildfunktion zum Ausstieg aus der Gentechnik übernehmen solle.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 234 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat die Bundesregierung gebeten, zu
dem Anliegen Stellung zu nehmen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte unter
Berücksichtigung der von der Bundesregierung dargestellten Aspekte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:

Das EU-Recht, das nationalem Recht vorgeht, sieht vor, dass eine Zulassung
gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel sowie gentechnisch veränderter
Tiere zur Einfuhr und eine Zulassung zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen
auch unter dem Gesichtspunkt des Vorsorgeprinzips von der Europäischen
Kommission unter Beteiligung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten nur für
Produkte erteilt wird, die keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von
Mensch und Tier sowie auf das Tierwohl und die Umwelt haben. Dies bedeutet, dass
eine alleinige Zuständigkeit Deutschlands hier nicht mehr gegeben ist.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist die im Rahmen des
Zulassungsverfahrens für die Risikobewertung zuständige Stelle. Sie gibt ihre
Stellungnahme dazu ab, ob das Produkt den Anforderungen an das Inverkehrbringen
entspricht, nach entsprechender wissenschaftlicher Überprüfung. Sollten sich ein
gentechnisch verändertes Lebensmittel- oder Futtermittel oder der Anbau
gentechnisch veränderter Pflanzen als schädlich erweisen, wird keine Zulassung
erteilt.

Für die Haltung oder die Einfuhr gentechnisch veränderter Tiere zur Erzeugung von
Lebens- und Futtermitteln, deren Verbot in der Petition ebenfalls gefordert wurde,
liegen bisher keine Anträge vor. Nach den Ausführungen der Bundesregierung ist mit
derartigen Anfragen bis auf Weiteres nicht zu rechnen. Die Bundesregierung hat
darauf hingewiesen, dass für solche Zulassungen im Wesentlichen die gleichen
strengen Anforderungen gelten würden wie für Pflanzen. Die Einfuhr gentechnisch
veränderter Tiere zu Forschungszwecken ist dagegen ohne Genehmigung zulässig.
Hierbei ist allerdings darauf zu achten, dass für die Tiere eine entsprechende Anlage
zur Verfügung steht, so dass die Tiere nicht in die Umwelt gelangen. Der
Petitionsausschuss stellt fest, dass hier das Grundrecht der Forschungsfreiheit nach
Art. 13 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 5 Abs. 3
Grundgesetz greift, so dass auch aus diesem Grund ein Verbot ausscheidet.

Der ebenfalls angesprochene Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist in
Deutschland zurzeit nicht erlaubt. Nach der im Jahr 2015 vom Europäischen
Parlament und dem Rat der Europäischen Union erlassenen OPT out-Richtlinie (EU)
2015/412 haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch
veränderten Pflanzen in ihrem Hoheitsgebiet unter bestimmten Voraussetzungen zu
beschränken oder zu untersagen. Das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) hat am 30. September 2015 nach einer vorherigen Abfrage bei
den Bundesländern die Antragsteller für sechs gentechnisch veränderte Maislinien
dazu aufgefordert, das deutsche Hoheitsgebiet vom Anbau gentechnisch veränderter
Pflanzen auszunehmen. Die antragstellenden Unternehmen haben die Aufforderung
innerhalb der vorgegebenen 30-Tages-Frist akzeptiert, so dass der kommerzielle
Anbau dieser Maislinien in Deutschland nicht möglich ist. Für weitere gentechnisch
veränderte Pflanzen gibt es in der EU derzeit keine Anbauzulassungsanträge. Es ist
bis auf weiteres auch nicht damit zu rechnen, dass solche gestellt werden.

Der Anbau zu Forschungszwecken ist von dem Anbauverbot in Deutschland vor allem
im Hinblick auf das Grundrecht der Forschungsfreiheit ausdrücklich ausgenommen.
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass derzeit in Deutschland jedoch kein Anbau zu
Forschungszwecken mehr stattfindet. Wegen der Widerstände verschiedener
Umweltverbände und des Risikos von Feldzerstörungen durch Umweltaktivisten
hätten große deutsche Firmen, die auf die grüne Gentechnik setzen, ihren
Forschungsanbau in das Ausland verlagert. Anträge auf Genehmigung eines Anbaus
zu Forschungszwecken seien jedoch weiterhin möglich.

Soweit der Import gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel angesprochen
wurde, weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass in der EU Importzulassungen für
gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel seit über 20 Jahren erteilt werden.
Derzeit gibt es rund 60 Importzulassungen für gentechnisch veränderte Lebens- und
Futtermittel. Zum Beispiel ist der größte Teil der jährlichen EU-Sojaimporte
gentechnisch verändert. Erkenntnisse über nachteilige Auswirkungen dieser Importe
liegen nicht vor.

Von wissenschaftlicher Seite wird immer wieder darauf hingewiesen, dass man bei
aller Skepsis über die Eigenschaften der heute verfügbaren gentechnisch veränderten
landwirtschaftlichen Nutzpflanzen nicht ausschließen sollte, dass auch in der
Landwirtschaft wichtige Produkte mit Hilfe der Gentechnik entwickelt werden können,
wie das z.B. bereits im Bereich der Medizin erfolgt ist. Mittlerweile werden rund ein
Drittel aller Arzneimittel gentechnisch hergestellt. Der Einsatz von gentechnisch
veränderten Mikroorganismen ist z.B. bei der Erzeugung von Vitaminen, Aromen, dem
Süßstoff Aspartam, dem Geschmacksverstärker Glutamat sowie Enzymen, die bei der
Herstellung und Verarbeitung von Käse, Backwaren, Saft und anderem verwendet
werden, verbreitet. Die Bundesregierung hat auch dargelegt, dass ein großes
Zukunftspotential der Gentechnik im Umweltschutz gesehen wird. Hier hat die
Bundesregierung z.B. auf die Energieeinsparung durch neuartige
Waschmittelenzyme, die Bindung von CO² sowie die Entwicklung von Biosensoren
hingewiesen.

Experten sehen auch Chancen in der grünen Gentechnik, wie z.B. im Aufbau von
Resistenzen gegen Schädlinge und Krankheiten. Dies hätte einen geringeren Einsatz
von Pflanzenschutzmitteln zur Folge.

Der Petitionsausschuss hält die gesetzlichen Regelungen insgesamt für sachgerecht.
Er empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen überwiegend
nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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