Region: Niemcy

Biotechnologie und Sicherung genetischer Ressourcen - Wiederzulassung von Natriumhydrogencarbonat im biologischen Weinbau

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
104 Wspierający 104 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

104 Wspierający 104 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2013
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:10

Pet 3-18-10-7822-002962

Weinbau
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass das Pflanzenstärkungsmittel
Natriumhydrogencarbonat, ein Backpulver, im biologischen Weinbau wieder
zugelassen wird.
Er führt aus, dass die Substanz als Lebensmittel bzw. Futtermittel zugelassen sei. Es
handele sich um ein hervorragendes Pflanzenstärkungsmittel, das z. B. in
Backtriebmittel, Zahnpasta, Brausepulver u. ä. enthalten sei. Durch
Natriumhydrogencarbonat würden weder der Mensch noch die Natur beeinträchtigt.
Es müsse daher wieder zur Pflanzenstärkung zugelassen werden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 104 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen mitzuteilen. Die Prüfung des Petitionsausschusses
hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Pflanzenschutzmittel müssen in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des
Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die
Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen gelistet sein. Sofern
dies nicht der Fall ist, dürfen sie im ökologischen Landbau nicht angewendet werden.
Natriumhydrogencarbonat ist seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG)
Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln am 14. Juni
2011 und der infolge dieser Verordnung erforderlichen Anpassung der Definition zu

Pflanzenstärkungsmitteln im Pflanzenschutzgesetz nicht mehr als
Pflanzenstärkungsmittel einzustufen.
Nach Mitteilung der Bundesregierung ist Natriumhydrogencarbonat von der Wirkung
her mit Kaliumhydrogencarbonat vergleichbar, das bereits im Dezember 2009 auf
EU-Ebene als fungizider Wirkstoff genehmigt und damit in die EU-Positivliste
aufgenommen wurde. Diese Liste ist Voraussetzung für die nationale Zulassung
eines Pflanzenschutzmittels.
Das am 14. Februar 2012 in Kraft getretene neue Pflanzenschutzgesetz enthielt für
alte Pflanzenstärkungsmittel eine Übergangsfrist für das Inverkehrbringen bis zum
14. Februar 2013. Nach diesem Datum war es nur erlaubt, ein
Pflanzenstärkungsmittel in Verkehr zu bringen, wenn eine Listung beim Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erfolgt und die neuen
Bedingungen erfüllt waren. Natriumhydrogencarbonat entspricht nicht mehr der
Definition von Pflanzenstärkungsmitteln. Nach geltender Rechtslage wäre eine
Zulassung als Pflanzenschutzmittel erforderlich. Der Petitionsausschuss weist darauf
hin, dass in Deutschland ein Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff
Kaliumhydrogencarbonat zugelassen ist, jedoch nur für Äpfel, nicht jedoch für den
Wein. Um es für den Weinbau weiterhin verwenden zu können, wäre eine
Zulassungserweiterung erforderlich.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass es ausreichende Alternativen gibt und
empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.Begründung (pdf)


Pomóż nam wzmocnić uczestnictwo obywateli. Chcemy, aby twoja petycja przyciągnęła uwagę i pozostała niezależna.

Wesprzyj teraz