Sport

Bitte um Differenzierung im Bereich Sport: Pilates- und Mikro-Studios sind keine Groß-Sportstätten

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Bundestags
3.358 Unterstützende 3.345 in Deutschland

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

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Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 08.12.2021
  4. Dialog
  5. Gescheitert

28.10.2020, 22:45

Text geändert von "Die Gesamtfläche eines Pilates- und Mikro-Studios ist deutlich geringer (durchschnittlich ca. 1000m2)" auf "Die Gesamtfläche eines Pilates- und Mikro-Studios ist deutlich geringer (durchschnittlich ca. 300m2)".
Grund: die 1000m2 bezogen sich auf die Fläche von Fitnessstudios. Da den Verfassenden dies als missverständlich angemerkt wurde, haben wir es angepasst und direkt für Mikrostudios verfasst.


Neue Begründung: Aktuell werden Pilates- und Mikrostudios behandelt, wie größere Fitness-Studios und Sportstätten.
So mussten diese beim sog. "Corona Lock-Down" zwischen März und Mai bzw. Juni 2020 ebenfalls komplett schließen.
Es besteht keine Vergleichbarkeit zu großen Fitnessstudios.
Insbesondere aus folgenden Gründen:
1. Die Gesamtfläche eines Pilates- und Mikro-Studios ist deutlich geringer (ca. 1000m2). (durchschnittlich ca. 300m2). In der Regel umfassen Gruppen i.d.R. max. 8 Teilnehmer*innen. Auch ist die Gesamt-Studiofrequentierung viel geringer.
2. Terminvereinbarung zwingend: Zudem kommen Kunden nur auf Termin. Es gibt keine freien Trainingszeiten oder sogenannte "Drop-in"-Kurse, an denen die Kunden nach Belieben teilnehmen. Somit ist ein Koordinieren der Studiobesuche minutengenau möglich und ein Zusammentreffen der Kunden beim Terminwechsel auf ein Minimum reduziert.
3. Kein freies Training: Kunden trainieren in diesen Studios i.d.R. unter Anleitung eines zertifizierten Trainers. Ein freies Training, sowohl inhaltlich als auch räumlich, wie es in Fitnessstudios üblich ist, gibt es in Pilates- und Mikrostudios in der Regel nicht.
4. Kein Platzwechsel: Das Bewegungsprogramm erfolgt auf einer festgelegten Fläche. Diese ist pro Person und Kursformat entweder auf die Größe einer Gymnastikmatte (60x180cm) begrenzt oder durch den Gebrauch des Reformers (Pilates Gerät, 63x236cm).
5. Alle bekannten und geforderten Hygienemaßnahmen können problemlos eingehalten werden. Lüften und der Einsatz von Luftfilteranlagen ist aufgrund der geringeren Raumgrößen und Gesamtflächen optimal realisierbar. Somit kann während der Kleingruppen- und Personal Trainings die Ansteckung mit Covid-19 drastisch minimiert werden.
6. Bislang sind keine Infektionsgeschehnisse aus derartigen Studios dokumentiert.
7. Das VG München (AZ M26 E20.2170) hat in seinem Beschluss vom 28.05.2020 bereits den therapeutischen Wert der Dienstleistung bescheinigt und u.a. auf die Grundrechtsverletzung gem. Art 3. Abs. 1 Grundgesetz hingewiesen. Hauptpunkt der Streitsache war die Zulässigkeit von Sportangeboten für Kleingruppen unter Auflagen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.056 (1.055 in Deutschland)


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