Region: Tyskland
Trafik og transport

Blitzerwarner müssen wieder zugelassen werden als Gefahrenwarner zur Vermeidung von Unfällen

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
56 Støttende 56 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

56 Støttende 56 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2020
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt den 16-10-2020
  4. Dialog
  5. Afsluttet

27.07.2021 11.56

Vis dokumentet

Liebe Unterstützende,

der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Grundlage für diese Entscheidung war die Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Sie finden das Schreiben sowie die Kopie der Stellungnahme im Anhang.

Beste Grüße
das openPetition Team


26.11.2020 12.16

Liebe Unterstützende,

das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 1-19-12-9213-039457 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


16.10.2020 13.57


openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition


24.05.2020 23.09

Anpassung des Textes da ein Teil der Leser nur die Funktion 1 - Warnung vor einer Geschwindigkeitsmessung sehen


Neuer Petitionstext: Gemäß § 23 Absatz 1c der StVO ist die Nutzung von Radar-, Blitzer Apps seit dem 28. April 2020 untersagt.
untersagt. Die Verwendung von Apps auf Smartphones und Navigationsgeräten, die auf Blitzer aufmerksam machen, wurde u.a. verboten. Das gilt auch für Radarwarner. Die Geldbuße dafür beträgt 75 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.
Diese Gesetz muss dringend korrigiert werden. Die parallele Funktion als Gefahrenwarner rettet leben. Die ursprüngliche Funktion als Radarwarner kann weiterhin untersagt werden, es geht um die Funktion als Gefahrenwarner.
Diese
**Diese sogenannten Radarwarner oder Blitzerwarner Apps warnen nicht nur vor Geschwindigkeitsmessungen sondern auch vor Gefahrenstellen, haben aber zwei grundlegende Funktionen**
Funktion 1 ist von Meldung Geschwindigkeitskontrollen und
**Funktion 2 die Meldung von Gefahrenstellen**,
wie Gegenstände beziehungsweise **Objekte **Gegenstände auf der Fahrbahn**, **Geisterfahrer**, **Stauende** etc.
Blitzer
(Abgefallene Fahrradträger, umgekippte Anhänger, kaputte LKW Reifen etc. - wenn man Pech hat sieht man das viel zu spät)
**Durch das generelle Verbot wurden leider beide Funktionen untersagt**
Verbot des Radarwarners kann man verstehen, aber das ein Verbot der Gefahrenmeldung halte ich für falsch. Schließlich kann dieses System Unfälle vermeiden.
Diese Gesetz muss deshalb dringend korrigiert werden. Die zweite Funktion rettet leben. Die ursprüngliche Funktion 1 als Radarwarner kann weiterhin untersagt werden.
Apps dieser Art ermöglichen ein soziales Netzwerk mit zeitnahen Meldungen von Risiken. Diese unterscheidet sie wesentlich von statischen Meldungen die über die Polizei oder andere Wege zeitverzögert eingehen.
Wie funktioniert ein soziales Netzwerk?
Jeder kann eine Meldung absetzen, die sofort alle anderen einsehen können.
Die Meldung kann direkt durch den Beifahrer oder leicht zeitverzögert durch den Fahrer bei einem Halt durchgeführt werden. Auch andere ablenkungsfreie Eingaben sind bereits technisch realisierbar.
Die Meldungen erfolgen unverzüglich in der Nähe der Gefahrenstelle, realisiert typischerweise über das vorhandene GPS (Global Positioning System).
Ich vermute das diese **lebensrettende Funktion** übersehen wurde. Deshalb fordere ich die Anpassung dieses Gesetzes.
Um eine Verwechslung mit den bisherigen Blitzerwarnern auszuschließen schlage ich die Änderung der Bezeichnung in **Gefahrenwarner** vor.


Neue Begründung: **Bitte helft Leben zu retten**
Es muss nicht erst Tote geben. Keiner möchte in einen abgefallen Fahrradanhänger, auf der Straße liegende Gegenstände oder in ein Stauende fahren. Unverzügliche zeitnahe Erfassung und Meldung auf einer sozialen Plattform retten Leben.
Es wurde immer nur die Funktion als Blitzerwarner gesehen, der Gefahrenwarner die Warnung vor realen Gefahren wurde übersehen. Bitte helft diese Gesetz anzupassen bevor wieder ein Unfall passiert.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 13 (13 in Deutschland)


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