Reģions: Brandenburga
Civiltiesības

Erschließungsbeiträge für erschlossene (!) Straßen sind ungerecht- Abschaffung sofort !

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  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

22.07.2020 14:45

Und genau so wird es ohne Novellierung des Erschließungsbeitragsrechts (Übernahme in das Landesrecht u. Gleichsetzung mit Ausbaustraßen) weitergehen.

Rechtsstreit...Rechtsstreit...Verwaltungen beschäftigen ...sozialer Unfriede aller Orten

Und warum?
Durch Ungerechtigkeiten mittels Zweiklassensystem bei den Kategorien Ausbaustraße und Erschließungsstraße.

Dankeschön an die Anwohner der im Artikel genannten Straße und der MAZ, das Thema nimmt so immer mehr Fahrt auf.

B G
R. Skalla

MAZ“ Quellenangabe: Potsdamer Tageszeitung vom 22.07.2020, Seite 16

Streit um Ausbau des
Drosselweges geht weiter
Von Heinz Helwig
Anwohner will nachweisen, dass Anliegerstraße in Stahnsdorf bereits erschlossen ist – Gemeinde hält an Beitragskosten fest
Stahnsdorf. Im Stahnsdorfer Drosselweg regt sich weiterer Widerstand gegen die zu erwartenden Erschließungskosten, welche die rund 20 Anwohner für die Erneuerung ihrer Anliegerstraße zahlen sollen. Mit der Begründung einer dringenden Verkehrssicherheit lässt die Gemeinde den unbefestigten Teil der Straße zwischen der Bahnhof- und der Falkenstraße derzeit neu bauen. Dafür sollen die Anwohner später gegen ihren Willen zusammen rund 80 000 Euro mehr an Erschließungsbeiträgen zahlen, als ursprünglich kalkuliert. Die Gemeinde begründet den enormen Preisanstieg mit dem unbefriedigenden Ausgang einer Ausschreibung.

Nachdem sich Anwohner Axel Kaczenski schon öffentlich in der MAZ über die Missachtung des Bürgerwillens empört hat, will sein mittelbarer Nachbar Ralf Menke der Gemeinde nun nachweisen, dass der Drosselweg schon vor der Wende als bereits erschlossen gegolten hatte. In einem Brief an die Verwaltung argumentiert Menke mit der vorhandenen Straßenbeleuchtung sowie den alten Wasser- und Gasleitungen, die beim Aufbau des neuen Versorgungssystems bislang gefunden wurden.

Außerdem beruft sich der Rentner auf einen Absatz im aktuellen Baugesetzbuch, der sich mit den Besonderheiten in den neuen Bundesländern befasst. Demnach galt der teilweise schon bebaute Drosselweg mit vorhandener Wasserversorgung und Straßenbeleuchtung nach den damaligen Wegebaugepflogenheiten „auch ohne tragfähigen Untergrund als bereits fertiggestellt“. Somit sei von vornherein zu bezweifeln, ob das Erschließungsbeitragsrecht überhaupt für den Drosselweg angewendet werden kann.

Menke zitiert aus einem öffentlichen Bericht des brandenburgischen Innenministeriums, wonach unabhängig von der Frage nach der Rechtsverbindlichkeit der Beiträge bereits 165 Kommunen im Land keine Entgelte mehr von den Anliegern für Straßen fordern, die erstmalig hergestellt wurden. Der Stahnsdorfer wirft der Gemeinde vor, sich mit den „alternativlosen Zwangsgeldforderungen“ nach der Erschließungsbeitragssatzung selbst von verpflichtenden Ausgaben befreien zu wollen, um stattdessen die Kosten der Straßenerneuerung fast vollständig den Anliegern anlasten zu können.

Als fehlerhaft hat Frank Piper, Leiter des zuständigen Fachbereiches für Verkehrs- und Grünflächen in der Gemeindeverwaltung auf MAZ-Nachfrage die Argumentation Menkes zurückgewiesen. Die Verlegung von Gas-, Wasser-, Strom- und anderen Leitungen sage nichts über die erstmalige Herstellung einer Straße im Sinne des Erschließungsbeitragsrechtes aus, entgegnet Piper. Nach den Festlegungen im Baugesetzbuch sowie in der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Stahnsdorf seien nach aktueller Rechtsprechung für die Erneuerung des Drosselweges Erschließungsbeiträge von den Anwohnern zu fordern.


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