Bürgerrechte

Briefbeförderung der Post verstößt gegen § 2 PUDLV - Bundesnetzagentur muss für Einhaltung sorgen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesnetzagentur & Petitionsausschuss des Bundestages
23 Unterstützende 23 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

23 Unterstützende 23 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

02.11.2017, 23:24

Rechtschreibung etc.


Neuer Petitionstext: Die Briefbeförderung der Deutschen Post AG verstößt regelmäßig gegen § 2 PUDLV.
1. Es Entgegen ihrer Verpflichtung wird regelmäßig nicht an allen Werktagen die Post ausgetragen
2. Die Auslieferungsfristen gemäß Nr. 2 des § 2 PUDLV werden regelmäßig nicht eingehalten.
Die Bundesnetzagentur als deutsche Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums muss iher Aufgabe nachkommen und dafür sorgen, dass die Deutsch Post AG ihren Dienst insgesamt ausreichend und angemessen erbrringt und die regelmäßigen Verstöße wie z.B. in Berlin gegen § 2 des PUDLV ein Ende haben.


Neue Begründung: Eine zuverlässige Briiefbeförderung Briefbeförderung der Deutschen Post AG ist ein Fundament eines funtionierenden Rechtsstaates auf die jeder Bürger vertrauen möchte. Das Bundeswirtschaftsministerium muss über die Bundesbehörde, der Bundesnetzagentur, dafür Sorge tragen, dass die ständigen Missstände in der Postbeförderung (regelmäßig keine Beförderung an allen Werktagen, falsche Briefe im Postkasten, nicht angekommene Post) ein Ende haben.
Es sind zunehmend Medienberichte über Missstände in der Postzustellung der DP AG zu lesen. Von der Politik ist nicht zu vernehmen, dass sie das als Problem erkennt und handeln will.
www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-deutsche-post-am-limit-100.html
www.tagesspiegel.de/berlin/deutsche-post-in-berlin-immer-mehr-probleme-bei-der-briefzustellung/20434124.html
Auch das trägt zur Politik- und Staatsverdrossenheit bei, wenn der Staat seine Kontrollpflichten nicht erfüllt und den Bürger mit den daraus entstandenen Problemen alleine lässt.



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