Sociala frågor

bürgerfreundliche Verwaltung in den Jobcentern im Kreis Warendorf

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Landrat Dr. Olaf Gericke
455 Stödjande

Mottagaren av petitionen svarade inte.

455 Stödjande

Mottagaren av petitionen svarade inte.

  1. Startad 2014
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Misslyckade

2014-09-01 11:40

Liebe Mitstreiter und Petitionsunterzeichner,

wir haben leider die 1000 Unterschriften nicht geschafft. Aber das der Kreis Warendorf auf die knapp 500 Unterschriften überhaupt gar nicht reagiert zeigt doch deutlich, das man dieser Angelegenheit gar kein Wert schenkt und somit nicht einmal eine Antwort nötig hat.

Das ist bedauerlich aber das zeigt auch wie es mit den selbständigen Versuch in dieser Optionskommune steht.

In Ahlen I läuft in der Leistungsabteilung zur Zeit das totale Chaos...
Der Teamleiter ist nur noch damit beschäftigt Beschwerden und Korrekturen der Mitarbeiter vorzunehmen. Dazu kommt ein hoher Krankenstand und Springer aus Bielefeld die einspringen müssen. Da überleben dann auch "schlechte Mitarbeiter".

Dennoch möchte ich mich bei allen Unterzeichnern bedanken und verweise für alle noch nicht angemeldeten auf Facebook verweisen.

www.facebook.com/groups/HlfeWAF/

Vielen Dank

Timo Humpert


2014-03-17 00:23

Update
Neue Begründung: Das Blatt zur Einverständniserklärung zur Datenerhebung sehen die Beistände (§ 13 SGB X) im Kreis Warendorf gar nicht. Es ist Aufgabe der Amtsleitung die Mitarbeiter entsprechend zu schulen und dafür anzuweisen.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz in NRW sieht das so:
Die Verordnung zur Erhebung von Daten nach § 51b des SGB II legt fest welche Daten der zuständige der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende erheben darf. Das Anfertigen von Kopien vorgelegter Nachweise ist dann unzulässig, wenn dadurch personenbezogene Daten erfasst werden. (z.b Personalausweisnummer, Geburtsort, Größe, Augenfarbe, Versichertennummer, oder Krankenkasse) deren Erhebung nicht durch die o.g Verordnung für notwendig erklärt wird...

Und genau das passiert hier.Warum erfolgt also keine UMSETZUNG seit Herbst 2012?

Die Amtsleitung äußert sich im Oktober 2012 dazu wie folgt:

"Aufgrund der hohen Personalfluktuation und um den wegen der hohen Zahl der Hilfesuchenden außerordentlich starken Verwaltungsaufwand zu minimieren, wurden bislang Kopien des Personalsweises, der Krankenkassekarte, des Sozialversicherungsausweises und des Fahrzeugscheins während der Vorsprache gefertigt und anschließend zur Akte genommen. Nur so konnten die Gespräche zügig geführt und sich ausreicheichend Zeit für Fragen oder Probleme der Antragsteller genommen werden. eine Anfertigung von Merken hätte zu einen unverhältnißmäßigen Verwaltungsaufwand geführt. Beschwerden zu dieser Verwaltungspraxis gab es bis dato keine.

Zukündtig werden Kopien nur bei vorheriger Einwilligung der Antragsteller zur Akte genommen. Wenn der Hilfesuchende wiederspricht, wird der zuständige Leistungssachbearbeiter entweder einen Vermerk anfertigen und diesen zur Akte nehmen oder eine entsprechende Kennzeichnung in den Antragsunterlagen vornehmen."

Daher:

Verbesserung der Bürgerrechte im Kreis Warendorf
Jede Person kann von "Heut auf Morgen" aus unterschiedlichen Gründen erwerbslos werden.
Jede Person verdient es respektvoll und würdevoll behandelt zu werden
Jede Person hat ein Recht auf Datenschutz, auch bei Bezug von Arbeitslosengeld dürfen Menschenrechte nicht ausser Kraft gesetzt werden.

Die Bürgerfreundlichkeit ist in vielen Gemeinden schon gegeben, jedoch bei den Jobcentern noch nicht angekommen. Hier besteht Verbesserungsbedarf.

Unterstützen Sie uns aktiv bei der
Durchsetzung unserer Bürgerrechte nach dem
Grundgesetz.

AKTIONSGRUPPE BEI FACEBOOK:

www.facebook.com/groups/418231468290731/

OFFIZIELLE SEITE BEI FACEBOOK ZUR SELBSTHILFE:

www.facebook.com/pages/Hilfe-f%C3%BCr-finanziell-Schwache-Kreis-Warendorf/693450537365187

Die Zeitungsartikel:

Peitition:

www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreiswarendorf/ennigerloh/Petition-soll-Buergerrechte-im-Jobcenter-wahren-d1b530b1-3536-4432-8755-febff5ba473a-ds

Jobcenter Umzug von Ennigerloh nach Oelde.

www.directupload.net/file/d/3563/xk9qlo3v_jpg.htm

Ca. 635 Leistungsempfänger aus Ennigerloh müssen nun für Fahrtkosten von ca 6.90 EUR nach Oelde reisen zur Arbeitsvermittlung. Die meisten dürfen kaum mobil sein. Die Kosten werden wieder ersetzt. Die eingerichteten Sprechzeiten Mo+Do von 14-16:00 Uhr nach Vereinbarung reichen wohl kaum für 635 Leute aus.

Artikel 1 Grundgesetz:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie
zu achten und zu schützen ist Verpflichtung
aller staatlichen Gewalt.

Hartz IV kann jeden treffen!


2014-03-17 00:21

Ergänzungen
Neuer Petitionstext: Der Kreis Warendorf ist im SGB II seit 01.01.2012 eine Optionskommune.

(de.wikipedia.org/wiki/Optionsmodell)


Die Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld 2 (SGB II) sowie weitere Bürger stellen im Kreis Warendorf fest:

- mangelnde Erreichbarkeit zur Abgabe von Unterlagen

Bitten nach persönlichen Abgabeterminen werden kurz beantwortet mit: "Bitte werfen Sie Ihre Unterlagen in den Briefkasten".
In der Gemeinde Ennigerloh gib es kein Empfang um sich den Erhalt der Unterlagen bestätigen zu lassen. Es gibt nur ein Briefkasten.

Das Problem des Ansprechpartners "Briefkasten" gibt es aber schon länger!

Umso mehr wundert es, dass dies bisher von keiner Partei aufgegriffen und thematisiert wurde!

www.warendorf.de/rathaus/rat-politik/buergerinformationssystem.html

Stichwort bürgerfreundliche Verwaltung

Stichpunkte:

- erweiterte Öffnungszeiten

- Schaffung eines zentralen Bürgerbüros

- Etablierung eines zentralen Beschwerdemanagements

- Einführung des Rats- und Bürgerinformationssystems

- Vertrauens- und respektvoller Verwaltung innerhalb des Jobcenters

Dies alles auf der Rechtsgrundlage der Verwaltungsvorschriften und Informationsfreiheitgesetzes (IFG) in NRW!

E-Mails werden meist gar nicht beantwortet und eine telefonische Erreichbarkeit ist ebenfalls nur sehr schlecht vorhanden.

Auf der Internetseite des Jobcenters werden folgende Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Kreis deklariert die es jedoch in der Wirklichkeit gar nicht gibt:

AHLEN: Öffnungszeiten Empfang (Leistungsgewährung):
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Empfang (Vermittlung und Fallmanagement):
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten des Hauses:
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 Uhr - 14.00 Uhr

BECKUM: Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 14:00 Uhr

WARENDORF: Öffnungszeiten des Hauses:
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 14:00 Uhr

Die realen Öffnungszeiten ohne Termin in Beckum sind: Mo,Mi. und Freitag 8.30 bis 10 Uhr.
In Warendorf gibt es an drei Vormittagen offene Sprechstunden (nur Leistungsgewährung) von 8.30-10.00 Uhr.
In Ahlen immer von 8.30-9.30 Uhr.

Bürger in Ennigerloh, Everswinkel, Drensteinfurt, Sendenhorst, Sassenberg, Telgte, Ostbevern, Wadersloh und Oelde haben keine offene Sprechzeiten

Die Einhaltung des Sozialdatenschutzes ist nur gewährleistet wenn die Leistungsempfänger Ihre sensiblen Unterlagen (z.b Kontoauszüge) persönlich zur Einsicht abgeben können. Eine Speicherung und Erhebung dessen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig. Höchste Gerichte bestätigen dies.

Der Kreis Warendorf verlangt bei der Antragstellung folgende EIGENE ZUSATZFORMULARE die es so bundesweit nicht gibt bei der Bundesagentur für Arbeit und nur bei bestimmten anderen Kommunen angewendet werden.

www.directupload.net/file/d/3563/yl45m2mm_pdf.htm (Antragsbegründung)

www.directupload.net/file/d/3563/66lxl4m4_pdf.htm (Einverstäniserklärung zur Datenerhebung)

www.directupload.net/file/d/3563/emck8zvh_pdf.htm (Hinweise zu Mitwirkkungspflichten)

Die Antragsbegründung gibt es hier seit 2005.

Punkt 1. Wovon ein Antragsteller in der Zeit vor der Antragstellung seinen Lebensunterhalt sichergestellt hat, kann das Jobcenter auf Grundlage des Gesetzes doch nicht interessieren und ist für die Prüfung der aktuellen Bedürftigkeit ohne jede Bedeutung, was im Übrigen selbst das Bundesverfassungsgericht so sieht (Beschluss vom 02.05.2005, 1 BvR 569/05).

Der Anspruch beruht auf § 7 SGB II. Hauptantrag+Kontoauszug sind völlig ausreichend.
Die Bundesregierung sieht diese Antragsbegründung ebenfalls kritisch und sieht dies nur bei bestimmten Antragstellern für erforderlich (Bundsdrucksache liegt vor) Der Kreis Warendorf verlangt dies PAUSCHAL IMMER.

Dazu auch: www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-alg-ii-antragsbegruendung-rechtswidrig-90016006.php

Das Hinweis und Merkblatt enthält EINSEITIG NUR DIE PFLICHTEN des Leistungsempfängers. Dort wird mit 5000 EUR Bußgeld zur weiteren Einschüchterung gedroht.
Es ist der willkürliche Versuch von Anfang an Hilfebedürftige von einer Antragstellung abzuhalten. Neue Begründung: Das Blatt zur Einverständniserklärung sehen die Beistände (§ 13 SGB X) im Kreis Warendorf gar nicht. Es ist Aufgabe der Amtsleitung die Mitarbeiter entsprechend zu schulen und dafür anzuweisen.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz in NRW sieht das so:
Die Verordnung zur Erhebung von Daten nach § 51b des SGB II legt fest welche Daten der zuständige der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende erheben darf. Das Anfertigen von Kopien vorgelegter Nachweise ist dann unzulässig, wenn dadurch personenbezogene Daten erfasst werden. (z.b Personalausweisnummer, Geburtsort, Größe, Augenfarbe, Versichertennummer, oder Krankenkasse) deren Erhebung nicht durch die o.g Verordnung für notwendig erklärt wird...

Und genau das passiert hier.Warum erfolgt also keine UMSETZUNG seit Herbst 2012?

Die Amtsleitung äußert sich im Oktober 2012 dazu wie folgt:

"Aufgrund der hohen Personalfluktuation und um den wegen der hohen Zahl der Hilfesuchenden außerordentlich starken Verwaltungsaufwand zu minimieren, wurden bislang Kopien des Personalsweises, der Krankenkassekarte, des Sozialversicherungsausweises und des Fahrzeugscheins während der Vorsprache gefertigt und anschließend zur Akte genommen. Nur so konnten die Gespräche zügig geführt und sich ausreicheichend Zeit für Fragen oder Probleme der Antragsteller genommen werden. eine Anfertigung von Merken hätte zu einen unverhältnißmäßigen Verwaltungsaufwand geführt. Beschwerden zu dieser Verwaltungspraxis gab es bis dato keine.

Zukündtig werden Kopien nur bei vorheriger Einwilligung der Antragsteller zur Akte genommen. Wenn der Hilfesuchende wiederspricht, wird der zuständige Leistungssachbearbeiter entweder einen Vermerk anfertigen und diesen zur Akte nehmen oder eine entsprechende Kennzeichnung in den Antragsunterlagen vornehmen."

Daher:

Verbesserung der Bürgerrechte im Kreis Warendorf
Jede Person kann von "Heut auf Morgen" aus unterschiedlichen Gründen erwerbslos werden.
Jede Person verdient es respektvoll und würdevoll behandelt zu werden
Jede Person hat ein Recht auf Datenschutz, auch bei Bezug von Arbeitslosengeld dürfen Menschenrechte nicht ausser Kraft gesetzt werden.

Die Bürgerfreundlichkeit ist in vielen Gemeinden schon gegeben, jedoch bei den Jobcentern noch nicht angekommen. Hier besteht Verbesserungsbedarf.

Unterstützen Sie uns aktiv bei der
Durchsetzung unserer Bürgerrechte nach dem
Grundgesetz.

AKTIONSGRUPPE BEI FACEBOOK:

www.facebook.com/groups/418231468290731/

OFFIZIELLE SEITE BEI FACEBOOK ZUR SELBSTHILFE:

www.facebook.com/pages/Hilfe-f%C3%BCr-finanziell-Schwache-Kreis-Warendorf/693450537365187

Die Zeitungsartikel:

Peitition:

www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreiswarendorf/ennigerloh/Petition-soll-Buergerrechte-im-Jobcenter-wahren-d1b530b1-3536-4432-8755-febff5ba473a-ds

Jobcenter Umzug von Ennigerloh nach Oelde.

www.directupload.net/file/d/3563/xk9qlo3v_jpg.htm

Ca. 635 Leistungsempfänger aus Ennigerloh müssen nun für Fahrtkosten von ca 6.90 EUR nach Oelde reisen zur Arbeitsvermittlung. Die meisten dürfen kaum mobil sein. Die Kosten werden wieder ersetzt. Die eingerichteten Sprechzeiten Mo+Do von 14-16:00 Uhr nach Vereinbarung reichen wohl kaum für 635 Leute aus.

Artikel 1 Grundgesetz:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie
zu achten und zu schützen ist Verpflichtung
aller staatlichen Gewalt.

Hartz IV kann jeden treffen!


2014-03-17 00:09

Ergänzungen
Neuer Petitionstext: Der Kreis Warendorf ist im SGB II seit 01.01.2012 eine Optionskommune.

(de.wikipedia.org/wiki/Optionsmodell)


Die Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld 2 (SGB II) sowie weitere Bürger stellen im Kreis Warendorf fest:

- mangelnde Erreichbarkeit zur Abgabe von Unterlagen

Bitten nach persönlichen Abgabeterminen werden kurz beantwortet mit: "Bitte werfen Sie Ihre Unterlagen in den Briefkasten".
In der Gemeinde Ennigerloh gib es kein Empfang um sich den Erhalt der Unterlagen bestätigen zu lassen. Es gibt nur ein Briefkasten.

Das Problem des Ansprechpartners "Briefkasten" gibt es aber schon länger!

Umso mehr wundert es, dass dies bisher von keiner Partei aufgegriffen und thematisiert wurde!

www.warendorf.de/rathaus/rat-politik/buergerinformationssystem.html

Stichwort bürgerfreundliche Verwaltung

Stichpunkte:

- erweiterte Öffnungszeiten

- Schaffung eines zentralen Bürgerbüros

- Etablierung eines zentralen Beschwerdemanagements

- Einführung des Rats- und Bürgerinformationssystems

- Vertrauens- und respektvoller Verwaltung innerhalb des Jobcenters

Dies alles auf der Rechtsgrundlage der Verwaltungsvorschriften und Informationsfreiheitgesetzes (IFG) in NRW!

E-Mails werden meist gar nicht beantwortet und eine telefonische Erreichbarkeit ist ebenfalls nur sehr schlecht vorhanden.

Auf der Internetseite des Jobcenters werden folgende Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Kreis deklariert die jedoch in der Wirklichkeit gar nicht gibt:

AHLEN: Öffnungszeiten Empfang (Leistungsgewährung):
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Empfang (Vermittlung und Fallmanagement):
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten des Hauses:
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 Uhr - 14.00 Uhr

BECKUM: Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 14:00 Uhr

WARENDORF: Öffnungszeiten des Hauses:
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 14:00 Uhr

Die realen Öffnungszeiten ohne Termin in Beckum sind: Mo,Mi. und Freitag 8.30 bis 10 Uhr.
In Warendorf gibt es an drei Vormittagen offene Sprechstunden (nur Leistungsgewährung) von 8.30-10.00 Uhr.
In Ahlen immer von 8.30-9.30 Uhr.

Bürger in Ennigerloh, Everswinkel, Drensteinfurt, Sendenhorst, Sassenberg, Telgte, Ostbevern, Wadersloh und Oelde haben keine offene Sprechzeiten

Die Einhaltung des Sozialdatenschutzes ist nur gewährleistet wenn die Leistungsempfänger Ihre sensiblen Unterlagen (z.b Kontoauszüge) persönlich zur Einsicht abgeben können. Eine Speicherung und Erhebung dessen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig. Höchste Gerichte bestätigen dies.

Der Kreis Warendorf verlangt bei der Antragstellung folgende EIGENE ZUSATZFORMULARE die es so bundesweit nicht gibt bei der Bundesagentur für Arbeit und nur bei bestimmten anderen Kommunen angewendet werden.

www.directupload.net/file/d/3563/yl45m2mm_pdf.htm (Antragsbegründung)

www.directupload.net/file/d/3563/66lxl4m4_pdf.htm (Einverstäniserklärung zur Datenerhebung)

www.directupload.net/file/d/3563/emck8zvh_pdf.htm (Hinweise zu Mitwirkkungspflichten)

Die Antragsbegründung gibt es hier seit 2005.

Punkt 1. Wovon ein Antragsteller in der Zeit vor der Antragstellung seinen Lebensunterhalt sichergestellt hat, kann das Jobcenter auf Grundlage des Gesetzes doch nicht interessieren und ist für die Prüfung der aktuellen Bedürftigkeit ohne jede Bedeutung, was im Übrigen selbst das Bundesverfassungsgericht so sieht (Beschluss vom 02.05.2005, 1 BvR 569/05).

Der Anspruch beruht auf § 7 SGB II. Hauptantrag+Kontoauszug sind völlig ausreichend.
Die Bundesregierung sieht diese Antragsbegründung ebenfalls kritisch und sieht dies nur bei bestimmten Antragstellern für erforderlich (Bundsdrucksache liegt vor) Der Kreis Warendorf verlangt dies PAUSCHAL IMMER.

Dazu auch: www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-alg-ii-antragsbegruendung-rechtswidrig-90016006.php

Das Hinweis und Merkblatt enthält EINSEITIG NUR DIE PFLICHTEN des Leistungsempfängers. Dort wird mit 5000 EUR Bußgeld zur weiteren Einschüchterung gedroht gedroht.
Es ist der willkürliche Versuch von Anfang an Hilfebedürftige von einer Antragstellung abzuhalten. Neue Begründung: Verbesserung der Bürgerrechte im Kreis Warendorf
Jede Person kann von "Heut auf Morgen" aus unterschiedlichen Gründen erwerbslos werden.
Jede Person verdient es respektvoll und würdevoll behandelt zu werden
Jede Person hat ein Recht auf Datenschutz, auch bei Bezug von Arbeitslosengeld dürfen Menschenrechte nicht ausser Kraft gesetzt werden.

Die Bürgerfreundlichkeit ist in vielen Gemeinden schon gegeben, jedoch bei den Jobcentern noch nicht angekommen. Hier besteht Verbesserungsbedarf.

Unterstützen Sie uns aktiv bei der
Durchsetzung unserer Bürgerrechte nach dem
Grundgesetz.

AKTIONSGRUPPE BEI FACEBOOK:

www.facebook.com/groups/418231468290731/

OFFIZIELLE SEITE BEI FACEBOOK ZUR SELBSTHILFE:

www.facebook.com/pages/Hilfe-f%C3%BCr-finanziell-Schwache-Kreis-Warendorf/693450537365187

Die Zeitungsartikel:

Peitition:

www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreiswarendorf/ennigerloh/Petition-soll-Buergerrechte-im-Jobcenter-wahren-d1b530b1-3536-4432-8755-febff5ba473a-ds

Jobcenter Umzug von Ennigerloh nach Oelde.

www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreiswarendorf/oelde/Oelder-Jobcenter-ist-umgezogen--d263e9c6-c4f8-4253-8e36-1ed23f782ef2-ds href="http://www.directupload.net/file/d/3563/xk9qlo3v_jpg.htm" rel="nofollow">www.directupload.net/file/d/3563/xk9qlo3v_jpg.htm

Ca. 635 Leistungsempfänger aus Ennigerloh müssen nun für Fahrtkosten von ca 6.90 EUR nach Oelde reisen zur Arbeitsvermittlung. Die meisten dürfen kaum mobil sein. Die Kosten werden wieder ersetzt. Die eingerichteten Sprechzeiten Mo+Do von 14-16:00 Uhr nach Vereinbarung reichen wohl kaum für 635 Leute aus.

Artikel 1 Grundgesetz:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie
zu achten und zu schützen ist Verpflichtung
aller staatlichen Gewalt.

Hartz IV kann jeden treffen!


2014-03-17 00:02

Ergänzungen
Neuer Petitionstext: Der Kreis Warendorf ist im SGB II seit 01.01.2012 eine Optionskommune.

(de.wikipedia.org/wiki/Optionsmodell)


Die Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld 2 (SGB II) sowie weitere Bürger stellen im Kreis Warendorf fest:

- mangelnde Erreichbarkeit zur Abgabe von Unterlagen

Bitten nach persönlichen Abgabeterminen werden kurz beantwortet mit: "Bitte werfen Sie Ihre Unterlagen in den Briefkasten".
In der Gemeinde Ennigerloh gib es kein Empfang um sich den Erhalt der Unterlagen bestätigen zu lassen. Es gibt nur ein Briefkasten.

Das Problem des Ansprechpartners "Briefkasten" gibt es aber schon länger!

Umso mehr wundert es, dass dies bisher von keiner Partei aufgegriffen und thematisiert wurde!

www.warendorf.de/rathaus/rat-politik/buergerinformationssystem.html

Stichwort bürgerfreundliche Verwaltung

Stichpunkte:

- erweiterte Öffnungszeiten

- Schaffung eines zentralen Bürgerbüros

- Etablierung eines zentralen Beschwerdemanagements

- Einführung des Rats- und Bürgerinformationssystems

- Vertrauens- und respektvoller Verwaltung innerhalb des Jobcenters

Dies alles auf der Rechtsgrundlage der Verwaltungsvorschriften und Informationsfreiheitgesetzes (IFG) in NRW!

E-Mails werden meist gar nicht beantwortet und eine telefonische Erreichbarkeit ist ebenfalls nur sehr schlecht vorhanden.

Auf der Internetseite des Jobcenters werden folgende Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Kreis deklariert die jedoch in der Wirklichkeit gar nicht gibt:

AHLEN: Öffnungszeiten Empfang (Leistungsgewährung):
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Empfang (Vermittlung und Fallmanagement):
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten des Hauses:
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 Uhr - 14.00 Uhr

BECKUM: Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 14:00 Uhr

Ennigerloh, Everswinkel, Drensteinfurt, Sendenhorst, Sassenberg, Telgte, Ostbevern, Wadersloh und Oelde jeweils keine Öffnungszeiten angegeben

WARENDORF: Öffnungszeiten des Hauses:
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 14:00 Uhr

Die realen Öffnungszeiten ohne Termin in Beckum sind: Mo,Mi. und Freitag 8.30 bis 10 Uhr.
In Warendorf gibt es an drei Vormittagen offene Sprechstunden (nur Leistungsgewährung) von 8.30-10.00 Uhr.
In Ahlen immer von 8.30-9.30 Uhr.

Bürger in Ennigerloh, Everswinkel, Drensteinfurt, Sendenhorst, Sassenberg, Telgte, Ostbevern, Wadersloh und Oelde haben keine offene Sprechzeiten

Die Einhaltung des Sozialdatenschutzes ist nur gewährleistet wenn die Leistungsempfänger Ihre sensiblen Unterlagen (z.b Kontoauszüge) persönlich zur Einsicht abgeben können. Eine Speicherung und Erhebung dessen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig. Höchste Gerichte bestätigen dies.

Der Kreis Warendorf verlangt bei der Antragstellung folgende EIGENE ZUSATZFORMULARE die es so bundesweit nicht gibt bei der Bundesagentur für Arbeit und nur bei bestimmten anderen Kommunen angewendet werden.

www.directupload.net/file/d/3563/yl45m2mm_pdf.htm (Antragsbegründung)

www.directupload.net/file/d/3563/66lxl4m4_pdf.htm (Einverstäniserklärung zur Datenerhebung)

www.directupload.net/file/d/3563/emck8zvh_pdf.htm (Hinweise zu Mitwirkkungspflichten)

Die Antragsbegründung gibt es hier seit 2005.

Punkt 1. Wovon ein Antragsteller in der Zeit vor der Antragstellung seinen Lebensunterhalt sichergestellt hat, kann das Jobcenter auf Grundlage des Gesetzes doch nicht interessieren und ist für die Prüfung der aktuellen Bedürftigkeit ohne jede Bedeutung, was im Übrigen selbst das Bundesverfassungsgericht so sieht (Beschluss vom 02.05.2005, 1 BvR 569/05).

Der Anspruch beruht auf § 7 SGB II. Hauptantrag+Kontoauszug sind völlig ausreichend.
Die Bundesregierung sieht diese Antragsbegründung ebenfalls kritisch und sieht dies nur bei bestimmten Antragstellern für erforderlich (Bundsdrucksache liegt vor) Der Kreis Warendorf verlangt dies PAUSCHAL IMMER.

Dazu auch: www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-alg-ii-antragsbegruendung-rechtswidrig-90016006.php

Das Hinweis und Merkblatt enthält EINSEITIG NUR DIE PFLICHTEN des Leistungsempfängers. Dort heisst es weiter: Bei Verletzung dieser Mitwirkungspflichten müssen Sie wird mit 5000 EUR Bußgeld zur Einschüchterung gedroht
Es ist der Rückforderung der zu willkürliche Versuch von Anfang an Hilfebedürftige von einer Antragstellung abzuhalten. Neue Begründung: Verbesserung der Bürgerrechte im Kreis Warendorf
Jede Person kann von "Heut auf Morgen" aus unterschiedlichen Gründen erwerbslos werden.
Jede Person verdient es respektvoll und würdevoll behandelt zu werden
Jede Person hat ein Recht auf Datenschutz, auch bei Bezug von Arbeitslosengeld dürfen Menschenrechte nicht ausser Kraft gesetzt werden.

Die Bürgerfreundlichkeit ist in vielen Gemeinden schon gegeben, jedoch bei den Jobcentern noch nicht angekommen. Hier besteht Verbesserungsbedarf.

Unterstützen Sie uns aktiv bei der
Durchsetzung unserer Bürgerrechte nach dem
Grundgesetz.

AKTIONSGRUPPE BEI FACEBOOK:

www.facebook.com/groups/418231468290731/

OFFIZIELLE SEITE BEI FACEBOOK ZUR SELBSTHILFE:

www.facebook.com/pages/Hilfe-f%C3%BCr-finanziell-Schwache-Kreis-Warendorf/693450537365187

Die Zeitungsartikel:

www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreiswarendorf/ennigerloh/Petition-soll-Buergerrechte-im-Jobcenter-wahren-d1b530b1-3536-4432-8755-febff5ba473a-ds

www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreiswarendorf/oelde/Oelder-Jobcenter-ist-umgezogen--d263e9c6-c4f8-4253-8e36-1ed23f782ef2-ds

Artikel 1 Grundgesetz:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie
zu achten und zu schützen ist Verpflichtung
aller staatlichen Gewalt.

Hartz IV kann jeden treffen!


2014-03-16 23:57

Ergänzungen
Neuer Petitionstext: Der Kreis Warendorf ist im SGB II seit 01.01.2012 eine Optionskommune.

(de.wikipedia.org/wiki/Optionsmodell)


Die Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld 2 (SGB II) sowie weitere Bürger stellen im Kreis Warendorf fest:

- mangelnde Erreichbarkeit zur Abgabe von Unterlagen

Bitten nach persönlichen Abgabeterminen werden kurz beantwortet mit: "Bitte werfen Sie Ihre Unterlagen in den Briefkasten".
In der Gemeinde Ennigerloh gib es kein Empfang um sich den Erhalt der Unterlagen bestätigen zu lassen. Es gibt nur ein Briefkasten.

Das Problem des Ansprechpartners "Briefkasten" gibt es aber schon länger!

Umso mehr wundert es, dass dies bisher von keiner Partei aufgegriffen und thematisiert wurde!

www.warendorf.de/rathaus/rat-politik/buergerinformationssystem.html

Stichwort bürgerfreundliche Verwaltung

Stichpunkte:

- erweiterte Öffnungszeiten

- Schaffung eines zentralen Bürgerbüros

- Etablierung eines zentralen Beschwerdemanagements

- Einführung des Rats- und Bürgerinformationssystems

- Vertrauens- und respektvoller Verwaltung innerhalb des Jobcenters

Dies alles auf der Rechtsgrundlage der Verwaltungsvorschriften und Informationsfreiheitgesetzes (IFG) in NRW!

E-Mails werden meist gar nicht beantwortet und eine telefonische Erreichbarkeit ist ebenfalls nur sehr schlecht vorhanden.

Auf der Internetseite des Jobcenters werden folgende Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Kreis deklariert die jedoch in der Wirklichkeit gar nicht gibt:

AHLEN: Öffnungszeiten Empfang (Leistungsgewährung):
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Empfang (Vermittlung und Fallmanagement):
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten des Hauses:
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 Uhr - 14.00 Uhr

BECKUM: Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 14:00 Uhr

Ennigerloh, Everswinkel, Drensteinfurt, Sendenhorst, Sassenberg, Telgte, Ostbevern, Wadersloh und Oelde jeweils keine Öffnungszeiten angegeben

WARENDORF: Öffnungszeiten des Hauses:
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 14:00 Uhr

Die realen Öffnungszeiten ohne Termin in Beckum sind: Mo,Mi. und Freitag 8.30 bis 10 Uhr.
In Warendorf gibt es an drei Vormittagen offene Sprechstunden (nur Leistungsgewährung) von 8.30-10.00 Uhr.
In Ahlen immer von 8.30-9.30 Uhr.

Bürger in Ennigerloh, Everswinkel, Drensteinfurt, Sendenhorst, Sassenberg, Telgte, Ostbevern, Wadersloh und Oelde haben keine offene Sprechzeiten

Die Einhaltung des Sozialdatenschutzes ist nur gewährleistet wenn die Leistungsempfänger Ihre sensiblen Unterlagen (z.b Kontoauszüge) persönlich zur Einsicht abgeben können. Eine Speicherung und Erhebung dessen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig. Höchste Gerichte bestätigen dies.

Der Kreis Warendorf verlangt bei der Antragstellung folgende EIGENE ZUSATZFORMULARE die es so bundesweit nicht gibt bei der Bundesagentur für Arbeit und nur bei bestimmten anderen Kommunen angewendet werden.

www.directupload.net/file/d/3563/yl45m2mm_pdf.htm (Antragsbegründung)

www.directupload.net/file/d/3563/66lxl4m4_pdf.htm (Einverstäniserklärung zur Datenerhebung)

www.directupload.net/file/d/3563/emck8zvh_pdf.htm (Hinweise zu Mitwirkkungspflichten)

Die Antragsbegründung gibt es hier seit 2005.

Punkt 1. Wovon ein Antragsteller in der Zeit vor der Antragstellung seinen Lebensunterhalt sichergestellt hat, kann das Jobcenter auf Grundlage des Gesetzes doch nicht interessieren und ist für die Prüfung der aktuellen Bedürftigkeit ohne jede Bedeutung, was im Übrigen selbst das Bundesverfassungsgericht so sieht (Beschluss vom 02.05.2005, 1 BvR 569/05).

Der Anspruch beruht auf § 7 SGB II. Hauptantrag+Kontoauszug sind völlig ausreichend.
Die Bundesregierung sieht diese Antragsbegründung ebenfalls kritisch und sieht dies nur bei bestimmten Antragstellern für erforderlich (Bundsdrucksache liegt vor) Der Kreis Warendorf verlangt dies PAUSCHAL IMMER.

Dazu auch: www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-alg-ii-antragsbegruendung-rechtswidrig-90016006.php

Das Hinweis und Merkblatt enthält EINSEITIG NUR DIE PFLICHTEN des Leistungsempfängers. Dort heisst es weiter: Bei Verletzung dieser Mitwirkungspflichten müssen Sie mit der Rückforderung der zu Unrecht
gewährten Leistungen rechnen. Zudem stellt die Verletzung der Mitwirkungspflichten eine
Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann
(§ 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II).

Es erstaunt immer wieder, wie man einerseits auf § 60 SGB I verweisen kann und andererseits trotz der Auskunftspflicht gemäß § 15 SGB I es stets ganz bewusst unterlassen kann hier auch gleichzeitig auf § 65 SGB I (G Neue Begründung: Verbesserung der Bürgerrechte im Kreis Warendorf
Jede Person kann von "Heut auf Morgen" aus unterschiedlichen Gründen erwerbslos werden.
Jede Person verdient es respektvoll und würdevoll behandelt zu werden
Jede Person hat ein Recht auf Datenschutz, auch bei Bezug von Arbeitslosengeld dürfen Menschenrechte nicht ausser Kraft gesetzt werden.

Die Bürgerfreundlichkeit ist in vielen Gemeinden schon gegeben, jedoch bei den Jobcentern noch nicht angekommen. Hier besteht Verbesserungsbedarf.

Unterstützen Sie uns aktiv bei der
Durchsetzung unserer Bürgerrechte nach dem
Grundgesetz.

AKTIONSGRUPPE BEI FACEBOOK:

www.facebook.com/groups/418231468290731/

OFFIZIELLE SEITE BEI FACEBOOK ZUR SELBSTHILFE:

www.facebook.com/pages/Hilfe-f%C3%BCr-finanziell-Schwache-Kreis-Warendorf/693450537365187

Die Zeitungsartikel:

www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreiswarendorf/ennigerloh/Petition-soll-Buergerrechte-im-Jobcenter-wahren-d1b530b1-3536-4432-8755-febff5ba473a-ds

www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreiswarendorf/oelde/Oelder-Jobcenter-ist-umgezogen--d263e9c6-c4f8-4253-8e36-1ed23f782ef2-ds

Artikel 1 Grundgesetz:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie
zu achten und zu schützen ist Verpflichtung
aller staatlichen Gewalt.

Hartz IV kann jeden treffen!


2014-03-16 23:44

Umfassende Änderung und Ergänzungen zum Thema Datenschutz
Neuer Petitionstext: Der Kreis Warendorf ist im SGB II seit 01.01.2012 eine Optionskommune.

(de.wikipedia.org/wiki/Optionsmodell)


Die Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld 2 (SGB II) sowie weitere Bürger stellen im Kreis Warendorf stellen zunehmend fest:

- mangelnde Erreichbarkeit zur Abgabe von Unterlagen

Bitten nach persönlichen Abgabeterminen werden kurz beantwortet mit: "Bitte werfen Sie Ihre Unterlagen in den Briefkasten".
In der Gemeinde Ennigerloh gib es kein Empfang um sich den Erhalt der Unterlagen bestätigen zu lassen. Es gibt nur ein Briefkasten.

Das Problem des Ansprechpartners "Briefkasten" gibt es aber schon länger!

Umso mehr wundert es, dass dies bisher von keiner Partei aufgegriffen und thematisiert wurde!

www.warendorf.de/rathaus/rat-politik/buergerinformationssystem.html

Stichwort bürgerfreundliche Verwaltung

Stichpunkte:

- erweiterte Öffnungszeiten

- Schaffung eines zentralen Bürgerbüros

- Etablierung eines zentralen Beschwerdemanagements

- Einführung des Rats- und Bürgerinformationssystems

- Vertrauens- und respektvoller Verwaltung innerhalb des Jobcenters

Dies alles auf der Rechtsgrundlage der Verwaltungsvorschriften und Informationsfreiheitgesetzes (IFG) in NRW!

E-Mails werden meist gar nicht beantwortet und eine telefonische Erreichbarkeit ist ebenfalls nur sehr schlecht vorhanden.

Auf der Internetseite des Jobcenters werden folgende Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Kreis deklariert die jedoch in der Wirklichkeit gar nicht gibt:

AHLEN: Öffnungszeiten Empfang (Leistungsgewährung):
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Empfang (Vermittlung und Fallmanagement):
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten des Hauses:
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 Uhr - 14.00 Uhr

BECKUM: Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 14:00 Uhr

Ennigerloh, Everswinkel, Drensteinfurt, Sendenhorst, Sassenberg, Telgte, Ostbevern, Wadersloh und Oelde jeweils keine Öffnungszeiten angegeben

WARENDORF: Öffnungszeiten des Hauses:
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 14:00 Uhr

Die realen Öffnungszeiten ohne Termin in Beckum sind: Mo,Mi. und Freitag 8.30 bis 10 Uhr.
In Warendorf gibt es an drei Vormittagen offene Sprechstunden (nur Leistungsgewährung) von 8.30-10.00 Uhr.
In Ahlen immer von 8.30-9.30 Uhr.

Bürger in Ennigerloh, Everswinkel, Drensteinfurt, Sendenhorst, Sassenberg, Telgte, Ostbevern, Wadersloh und Oelde haben keine offene Sprechzeiten

Die Einhaltung des Sozialdatenschutzes ist nur gewährleistet wenn die Leistungsempfänger Ihre sensiblen Unterlagen (z.b Kontoauszüge) persönlich zur Einsicht abgeben können. Eine Speicherung und Erhebung dessen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig. Höchste Gerichte bestätigen dies.

Dies alles auf Der Kreis Warendorf verlangt bei der Rechtsgrundlage Antragstellung folgende EIGENE ZUSATZFORMULARE die es so bundesweit nicht gibt bei der Verwaltungsvorschriften Bundesagentur für Arbeit und Informationsfreiheitgesetzes (IFG) in NRW! nur bei bestimmten anderen Kommunen angewendet werden.

Öffentlichkeit muss hier unbedingt hergestellt werden !!! www.directupload.net/file/d/3563/yl45m2mm_pdf.htm (Antragsbegründung)

AKTIONSGRUPPE BEI FACEBOOK: www.directupload.net/file/d/3563/66lxl4m4_pdf.htm (Einverstäniserklärung zur Datenerhebung)

www.facebook.com/groups/418231468290731/ href="http://www.directupload.net/file/d/3563/emck8zvh_pdf.htm" rel="nofollow">www.directupload.net/file/d/3563/emck8zvh_pdf.htm (Hinweise zu Mitwirkkungspflichten)

Link zum Zeitungsartikel: Die Antragsbegründung gibt es hier seit 2005.

Punkt 1. Wovon ein Antragsteller in der Zeit vor der Antragstellung seinen Lebensunterhalt sichergestellt hat, kann das Jobcenter auf Grundlage des Gesetzes doch nicht interessieren und ist für die Prüfung der aktuellen Bedürftigkeit ohne jede Bedeutung, was im Übrigen selbst das Bundesverfassungsgericht so sieht (Beschluss vom 02.05.2005, 1 BvR 569/05).

Der Anspruch beruht auf § 7 SGB II. Hauptantrag+Kontoauszug sind völlig ausreichend.
Die Bundesregierung sieht diese Antragsbegründung ebenfalls kritisch und sieht dies nur bei bestimmten Antragstellern für erforderlich (Bundsdrucksache liegt vor) Der Kreis Warendorf verlangt dies PAUSCHAL IMMER.

Dazu auch: www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreiswarendorf/ennigerloh/Petition-soll-Buergerrechte-im-Jobcenter-wahren-d1b530b1-3536-4432-8755-febff5ba473a-ds href="http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-alg-ii-antragsbegruendung-rechtswidrig-90016006.php" rel="nofollow">www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-alg-ii-antragsbegruendung-rechtswidrig-90016006.php

Das Hinweis und Merkblatt enthält EINSEITIG NUR DIE PFLICHTEN des Leistungsempfängers. Dort heisst es weiter: Bei Verletzung dieser Mitwirkungspflichten müssen Sie mit der Rückforderung der zu Unrecht
gewährten Leistungen rechnen. Zudem stellt die Verletzung der Mitwirkungspflichten eine
Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann
(§ 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II).

Es erstaunt immer wieder, wie man einerseits auf § 60 SGB I verweisen kann und andererseits trotz der Auskunftspflicht gemäß § 15 SGB I es stets ganz bewusst unterlassen kann hier auch gleichzeitig auf § 65 SGB I (G Neue Begründung: Verbesserung der Bürgerrechte im Kreis Warendorf
Jede Person kann von "Heut auf Morgen" aus unterschiedlichen Gründen erwerbslos werden.
Jede Person verdient es respektvoll und würdevoll behandelt zu werden
Jede Person hat ein Recht auf Datenschutz, auch bei Bezug von Arbeitslosengeld dürfen Menschenrechte nicht ausser Kraft gesetzt werden.

Die Bürgerfreundlichkeit ist in vielen Gemeinden schon gegeben, jedoch bei den Jobcentern noch nicht angekommen. Hier besteht Verbesserungsbedarf.

Unterstützen Sie uns aktiv bei der
Durchsetzung unserer Bürgerrechte nach dem
Grundgesetz.

www.facebook.com/groups/418231468290731/

Artikel 1 Grundgesetz:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie
zu achten und zu schützen ist Verpflichtung
aller staatlichen Gewalt.

Hartz IV kann jeden treffen!



2014-02-08 10:24

Links hinzugefügt
Neuer Petitionstext: Die Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld 2 (SGB I) II) im Kreis Warendorf stellen zunehmend fest:

- mangelnde Erreichbarkeit zur Abgabe von Unterlagen

Bitten nach persönlichen Abgabeterminen werden kurz beantwortet mit: "Bitte werfen Sie Ihre Unterlagen in den Briefkasten".
In der Gemeinde Ennigerloh gib es kein Empfang um sich den Erhalt der Unterlagen bestätigen zu lassen. Es gibt nur ein Briefkasten.

Das Problem des Ansprechpartners "Briefkasten" gibt es aber schon länger!

Umso mehr wundert es, dass dies bisher von keiner Partei aufgegriffen und thematisiert wurde!

www.warendorf.de/rathaus/rat-politik/buergerinformationssystem.html

Stichwort bürgerfreundliche Verwaltung

Stichpunkte:

- erweiterte Öffnungszeiten

- Schaffung eines zentralen Bürgerbüros

- Etablierung eines zentralen Beschwerdemanagements

- Einführung des Rats- und Bürgerinformationssystems

- Vertrauens- und respektvoller Verwaltung innerhalb des Jobcenters

E-Mails werden meist gar nicht beantwortet und eine telefonische Erreichbarkeit ist ebenfalls nur sehr schlecht vorhanden.

Die Einhaltung des Sozialdatenschutzes ist nur gewährleistet wenn die Leistungsempfänger Ihre sensiblen Unterlagen (z.b Kontoauszüge) persönlich zur Einsicht abgeben können. Eine Speicherung und Erhebung dessen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig. Höchste Gerichte bestätigen dies.

Dies alles auf der Rechtsgrundlage der Verwaltungsvorschriften und Informationsfreiheitgesetzes (IFG) in NRW!

Öffentlichkeit muss hier unbedingt hergestellt werden !!!

AKTIONSGRUPPE BEI FACEBOOK:

www.facebook.com/groups/418231468290731/

Link zum Zeitungsartikel:

www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreiswarendorf/ennigerloh/Petition-soll-Buergerrechte-im-Jobcenter-wahren-d1b530b1-3536-4432-8755-febff5ba473a-ds


2014-01-18 14:29

Verweis auf Gruppe bei Facebook
Neuer Petitionstext: Die Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld 2 (SGB I) im Kreis Warendorf stellen zunehmend fest:

- mangelnde Erreichbarkeit zur Abgabe von Unterlagen

Bitten nach persönlichen Abgabeterminen werden kurz beantwortet mit: "Bitte werfen Sie Ihre Unterlagen in den Briefkasten".
In der Gemeinde Ennigerloh gib es kein Empfang um sich den Empfang Erhalt der Unterlagen bestätigen zu lassen. Es gibt nur einen ein Briefkasten.

Das Problem des Ansprechpartners "Briefkasten" gibt es aber schon länger!

Umso mehr wundert es, dass dies bisher von keiner Partei aufgegriffen und thematisiert wurde!

www.warendorf.de/rathaus/rat-politik/buergerinformationssystem.html

Stichwort bürgerfreundliche Verwaltung

Stichpunkte:

- erweiterte Öffnungszeiten

- Schaffung eines zentralen Bürgerbüros

- Etablierung eines zentralen Beschwerdemanagements

- Einführung des Rats- und Bürgerinformationssystems

- Vertrauens- und respektvoller Verwaltung innerhalb des Jobcenters

E-Mails werden meist gar nicht beantwortet und eine telefonische Erreichbarkeit ist ebenfalls nur sehr schlecht vorhanden.

Die Einhaltung des Sozialdatenschutzes ist nur gewährleistet wenn die Leistungsempfänger Ihre sensiblen Unterlagen (z.b Kontoauszüge) persönlich zur Einsicht abgeben können. Eine Speicherung und Erhebung dessen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig. Höchste Gerichte bestätigen dies.

Dies alles auf der Rechtsgrundlage der Verwaltungsvorschriften und Informationsfreiheitgesetzes (IFG) in NRW!

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