Région: Allemagne

Bundesagentur für Arbeit - Aufnahme von Personen in der sogenannten Unterbeschäftigung in die Arbeitsmarktstatistik

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
147 Soutien 147 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

147 Soutien 147 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

11/09/2017 à 12:59

Pet 4-18-11-811-028706

Bundesagentur für Arbeit


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die Bundesagentur für Arbeit dazu anzuhalten, in die
offiziell verkündete Arbeitslosenstatistik auch sämtliche Menschen, die im Rahmen
der sogenannten Unterbeschäftigungsrechnung erfasst werden, aufzunehmen.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, fast 800.000 Personen, die von
der Bundesagentur für Arbeit (BA) abhängig seien, würden in der sogenannten
Unterbeschäftigungsrechnung erfasst. Darunter befänden sich nach der
„Sonderregelung für Ältere“ nach § 53a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB II) über 160.000 Erwerbslose über 58 Jahre im Hartz IV-Bezug, die seit über
einem Jahr kein Jobangebot mehr erhalten hätten. Auch Menschen in sogenannten
Ein-Euro-Jobs und arbeitsunfähig Erkrankte würden nicht mit in der
Arbeitslosenstatistik aufgeführt. Zähle man diese nicht genannten Menschen hinzu,
steige die Arbeitslosenstatistik beispielsweise im Monat Dezember 2015 von 6,1 auf
7,9 Prozent.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 147 Mitzeichnern
unterstützt, und es gingen 20 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Die BA führt die amtliche Statistik über den Arbeitsmarkt nach dem Dritten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB III) und über die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach

dem SGB II. Dazu gehören u. a. die Arbeitslosenstatistik, die Beschäftigungsstatistik,
Förderstatistiken und die Statistik über Bedarfsgemeinschaften, ihre Mitglieder und
die Leistungen nach dem SGB II für alle Regionen Deutschlands.
Die Frage, wer statistisch als arbeitslos erfasst wird, ist gesetzlich geregelt. Nach der
offiziellen Definition in § 16 SGB III sind alle Personen als arbeitslos zu zählen, die
vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine
versicherungspflichtige Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen
der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos
gemeldet haben und nicht Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik
sind.
Teilnehmende an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zählen nicht zum
Personenkreis der Arbeitslosen wegen der umfangreichen zeitlichen Einbindung in
die jeweilige Maßnahme. Es kann dadurch nicht von der gesetzlich geforderten
uneingeschränkten Verfügbarkeit ausgegangen werden und die Voraussetzung zur
Zählung als arbeitslos ist nicht gegeben. Gleiches gilt für arbeitsunfähig Erkrankte,
denn die Verfügbarkeit ist ein entscheidendes Kriterium bei der Definition von
Arbeitslosigkeit.
Im Februar 2016 waren nach Angaben der Statistik der BA 2,911 Millionen Personen
als arbeitslos registriert, was einer Arbeitslosenquote in Höhe von 6,6 Prozent
entsprach. Davon wurden rund 0,947 Millionen Personen im Rechtskreis SGB III von
einer Agentur für Arbeit und etwa 1,9264 Millionen Personen im Rechtskreis SGB II
von einem Träger der Grundsicherung betreut.
Um ein umfassendes Bild vom Defizit an regulärer Beschäftigung zu erhalten, bildet
die BA-Statistik u. a. regelmäßig im Rahmen ihrer Berichterstattung über die
Unterbeschäftigung die Entlastung durch Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik ab. In
der Unterbeschäftigung, als Definition der Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne, werden
zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen erfasst, die nicht als
arbeitslos im Sinne des Sozialgesetzbuches gelten, weil sie Teilnehmende an einer
Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik sind oder sich in einem arbeitsmarktbedingten
Sonderstatus (§53 a Abs. 2 SGB II, Sonderregelung für Ältere) befinden. In der
gesamten Unterbeschäftigtenstatistik werden die Personen abgebildet, die nahe am
Arbeitslosenstatus sind - hier u. a. auch die kurzfristig Erkrankten - und Personen,
die fern vom Arbeitslosenstatus sind, da sie in Maßnahmen sind, die
gesamtwirtschaftlich entlasten ( z. B. Gründungszuschuss).

Insgesamt betrug die Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) nach vorläufigen
Angaben der BA im Februar 2016 insgesamt rund 3,707 Millionen Personen
(inklusive der nach offizieller Definition des § 16 SGB III registrierten Arbeitslosen).
Die genaue Berechnung der Unterbeschäftigung sowie die Beschreibung der
verwendeten Größen sind in den Methodenberichten zur Unterbeschäftigung auf den
Statistikseiten der BA nachzulesen.
Der Ausschuss teilt die Ansicht der Bundesregierung, dass die Arbeitslosenstatistik
der BA daher transparent und für jeden öffentlich zugänglich ist.
Vor dem dargestellten Hintergrund vermag der Ausschuss die Eingabe nicht zu
unterstützen. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen der Petition nicht entsprochen werden konnte.
Der von den Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales – als Material zu überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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