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Dialogs

Bundesagentur für Arbeit - Empfangsbestätigung für E-Mails/Einrichtung eines Faxempfangs für Dokumente durch die Bundesagentur für Arbeit

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
86 Atbalstošs 86 iekš Vācija

Kolekcija beidzās

86 Atbalstošs 86 iekš Vācija

Kolekcija beidzās

  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs ar saņēmēju
  5. Lēmums

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

19.07.2019 04:24

Pet 4-18-11-811-043966 Bundesagentur für Arbeit

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerim für Arbeit und Soziales –
als Material zu überweisen.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu verpflichten,
automatische Empfangsbestätigungen für eingegangene E-Mails zu versenden und
die Möglichkeit eines Faxempfangs für Dokumente einzurichten.

Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, die BA kommuniziere noch
überwiegend per Briefverkehr. Eine zeitgemäße Kommunikation zwischen der BA
und dem Leistungsempfänger sei aufgrund eingeschränkter
Einreichungsmöglichkeiten für Dokumente bzw. zu kurzer Fristsetzung angesichts
der überwiegenden Kommunikation per Post kaum möglich.

So erhalte ein Leistungsempfänger, der angeforderte Dokumente per E-Mail
einreiche, seitens der BA keine automatische Eingangsbestätigung. Im Zweifelsfall
verhindere dies, dass der Leistungsempfänger die fristgerechte Einreichung der
angeforderten Dokumente nachweisen könne. Ein Faxempfang werde gar nicht
angeboten. Dies verhindere, dass der Leistungsempfänger solche Dokumente per
Fax zeitnah übermitteln könne und dadurch einen Sendebericht erhalte.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 86 Mitzeichnern
unterstützt, und es gingen 6 Diskussionsbeiträge ein.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt zusammenfassen:
Die Bundesregierung beruft sich in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen darauf,
dass es für die BA keine rechtliche Verpflichtung gebe, für ihre Dienststellen
Telefax-Nummern anzubieten. Es bestehe für die BA auch keine rechtliche
Verpflichtung, Eingänge von E-Mails per E-Mail zu bestätigen.

Im Übrigen habe ein Sendebericht zu einem Telefax keinen rechtsverbindlichen
Charakter im Sinne eines Empfangsbekenntnisses. Ein Sendebericht gebe in der
Regel lediglich Aufschluss über die Herstellung einer Verbindung zwischen zwei
Endgeräten, treffe aber keine beweissichere Aussagekraft über den Inhalt der
übermittelten Daten. Dies habe auch der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21.
Juli 2011 (IX ZR 148/10) festgestellt. Somit könne der Sendebericht zu einem Telefax
daher nicht mit einem Beleg, den man bei Versendung eines Einschreibens erhält,
gleichgesetzt werden.

Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass sich die BA u. a. als
geschäftspolitisches Ziel gesetzt habe, dass „die BA dort ist, wo auch der Kunde ist“.
In aller Regel nutzten Kunden heutzutage kein Telefax mehr. Im Vergleich zum
Brief- und E-Mailaufkommen spiele der Empfang per Telefaxgerät praktisch keine
Rolle mehr. Die BA konzentriere sich daher außerhalb des persönlichen
Kundenkontakts auf eine Erreichbarkeit per Brief, E-Mail und Telefon. Dennoch
würden viele Agenturen für Arbeit im Dienststellenverzeichnis im Internet auch eine
Faxnummer bereitstellen.

Der Petitionsausschuss erachtet die vorstehenden Hinweise der Bundesregierung
nicht für vollends überzeugend. Wünschenswert wäre aus Sicht des Ausschusses
vielmehr, wenn die Bürger, die sich an die BA wenden, umgehend eine
Empfangsbestätigung erhalten könnten. Wichtig ist nach Auffassung des
Ausschusses ebenfalls, dass man die zuständigen Mitarbeiter direkt per Email
erreichen kann.

Aus diesem Grunde empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der

Bundesregierung – dem Bundesministerim für Arbeit und Soziales – als Material zu
überweisen, um besonders auf das mit der Petition vorgetragene Anliegen
aufmerksam zu machen, verbunden mit dem Appell, in diesem Sinne tätig zu
werden.

Begründung (PDF)


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