Region: Germany

Bundesagentur für Arbeit - Übertragung der Aufgaben der Bewilligung von Leistungen (SGB II/SGB II) ausschließlich auf die Agenturen für Arbeit

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
29 supporters 29 in Germany

The petition is denied.

29 supporters 29 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2016
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08/14/2018, 04:28

Pet 4-18-11-811-037264 Bundesagentur für Arbeit

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.04.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die Aufgaben der Bewilligung von Leistungen nach dem
Zweiten und dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch ausschließlich auf die Agenturen für
Arbeit zu übertragen.

Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass es unter Umständen Monate
dauere, bis ein Antrag auf Bewilligung von Arbeitslosengeld oder Grundsicherung
entschieden werde, wenn andere Dienststellen als die Bundesagentur für Arbeit (BA)
Leistungsträger zuständig seien. Dies führe zu Nachteilen, wie beispielsweise das
Entfallen der Leistung von Sozialversicherungsbeiträgen. Um die Wartezeiten nicht
über die eigentliche Bearbeitungsdauer des Antrags hinauszuzögern, sollten die
Aufgaben der BA vorbehalten sein und nicht etwa auf kommunale Träger übertragen
werden können.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Eingabe
verwiesen.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 30 Mitzeichnern unterstützt,
und es gingen 27 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Die Aufgaben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) werden in vielen
Regionen von zugelassenen kommunalen Trägern in alleiniger Verantwortung
wahrgenommen. Sie entscheiden damit in kommunaler Selbstverwaltung über ihre
Strukturen und Arbeitsabläufe innerhalb des Jobcenters.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales liegen keine
Erkenntnisse darüber vor, ob die Fallbearbeitung bei zugelassenen kommunalen
Trägern für die Leistungsberechtigten generell nachteilige Auswirkungen haben.

Soweit im Einzelfall Anlass zur Beschwerde gesehen wird, können sich
Leistungsberechtigte an die aufsichtführenden Stellen wenden. Die Aufsicht über die
zugelassenen kommunalen Träger obliegt den zuständigen Landesbehörden
(§ 48 Absatz 1 SGB II).

Der Ausschuss hält die Rechtslage für sachlich richtig und vermag vor dem
dargestellten Hintergrund die Eingabe nicht zu unterstützen. Daher empfiehlt der
Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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