Région: Allemagne

Bundesnachrichtendienst - Internationale Initiative zur weltweiten Ächtung aller Geheimdienstaktivitäten bei der UN-Vollversammlung

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
87 Soutien 87 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

87 Soutien 87 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2015
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

29/08/2017 à 16:20

Pet 3-18-04-17-021495

Bundesnachrichtendienst


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent fordert eine internationale Initiative zu einer weltweiten Ächtung aller
Geheimdienstaktivitäten bei der UN-Vollversammlung.
Zur Begründung führt der Petent insbesondere aus, dass die immer intensivere
Entwicklung der Informationsverarbeitung es den Geheimdiensten ermögliche, einen
nicht autorisierten Einblick in die Daten der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten. In
Deutschland spiele der Bundesnachrichtendienst dabei eine wesentliche Rolle. Durch
eine flächendeckende Speicherung und Auswertung des gesamten
Informationsflusses von ganzen Staaten werde es den größten Geheimdiensten
möglich, die gesamte Wirtschaft, die Politik und demokratisch gewählte Parlamente zu
überwachen. In Folge dessen würden die Geheimdienste einen entscheidenden
Einfluss auf diese Bereiche ausüben. Geheimdienstliche Aktivitäten seien
grundsätzlich kontraproduktiv und dienten lediglich einer imperialistischen Politik.
Durch eine Abschaffung bzw. einer Begrenzung des Aufgabenspektrums der
Geheimdienste könnten überflüssige Aufgaben abgebaut und in Folge diese
Kapazitäten sinnvoller eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang schlägt der
Petent vor, dass der neue Dienstsitz des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Berlin
neben einer legalen Einrichtung zur Nachrichtensammlung auch als internationales
Wohnzentrum für Studenten und Flüchtlinge genutzt werden sollte.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 89 Mitzeichnungen sowie 22 Diskussionsbeiträge
ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung - dem Bundeskanzleramt -
Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu dem Anliegen des Petenten darzulegen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens
der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Deutsche Bundestag begrüßt es, dass die Bundesregierung regelmäßig
Verhandlungen und Maßnahmen auf internationaler Ebene ergreift, welche dem
nachhaltigen Schutz der Privatsphäre insbesondere ihrer Bürger und der staatlichen
Institutionen dienen. Beispielsweise sei hier die internationale Initiative zum Schutz der
digitalen Privatsphäre durch eine gemeinsam von Deutschland und Brasilien Ende
2013 eingebrachte Resolution der UN-Generalversammlung zu nennen. An die
Resolution hat sich ein auf internationaler Ebene geführter Diskussionsprozess
entwickelt, den der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung aktiv nutzen
werden, um gemeinsame internationale Standards zu entwickeln.
Gleichzeitig sehen sich Deutschland und Europa im 21. Jahrhundert mit einer Reihe
neuer, sicherheitspolitischer Herausforderungen konfrontiert. Sie reichen von der
Bedrohung durch so genannte Cyberangriffe bis hin zu krisenhaften Entwicklungen an
den Grenzen Europas. Der BND ist dabei stärker denn je gefordert, einen Beitrag zum
frühzeitigen und vor allem rechtzeitigen Erkennen dieser Gefahren zu leisten. Die
fortschreitende Digitalisierung der Welt, mit erheblichen Auswirkungen auf den
Informationssektor und den damit einhergehenden Bedrohungen für Deutschland,
zeigt den Bedarf des BND auf, auf diese technischen Entwicklungen zu reagieren.
Der BND als Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland sammelt
- seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend - die zur Gewinnung von Erkenntnissen
über das Ausland erforderlichen Informationen, die von außen- und
sicherheitspolitischer Bedeutung sind, und wertet sie aus (vgl. § 1 Absatz 2 des
Gesetzes über den BND (BND-Gesetz – BNDG)). Zu diesem Zweck darf er die ihm
zur Verfügung stehenden Mittel nach den gesetzlichen Maßgaben einsetzen. Die
grundsätzliche Aufgabe des BND ist es, die Bundesregierung, die Bundesministerien
(Ressorts) und auch die Bundeswehr zur richtigen Zeit bedarfsgerecht mit belastbaren
Informationen zu versorgen. Dies umfasst Informationen zu wichtigen politischen,
wirtschaftlichen, aber auch technischen Entwicklungen sowie militärischen
Fragestellungen und abstrakten oder konkreten Bedrohungen für die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland und deren Bürger. Der BND sowie die anderen
deutschen Nachrichtendienste sind ein wichtiger Teil der deutschen
Sicherheitsarchitektur. Sie liefern beispielsweise im Rahmen der sog. „Force
Protection", d. h. zum Schutz deutscher Soldatinnen und Soldaten bei

Auslandseinsätzen, wichtige Informationen, um diejenigen, die ihr Leben für unser aller
Sicherheit riskieren, möglichst optimal zu schützen.
Zu der Behauptung des Petenten, die Geheimdienste verletzten die Grund- und
Menschenrechte und höben Demokratie und Rechtstaatlichkeit auf, weist der
Petitionsausschuss darauf hin, dass der BND bei seiner Aufgabenerfüllung an die
bestehenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben gebunden ist. Wie
bereits oben ausgeführt, ist Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des BND das Gesetz
über den Bundesnachrichtendienst (BNDG), das die Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung von Informationen durch den BND regelt.
Für sämtliche Tätigkeiten unterliegt der BND, wie alle anderen Stellen der öffentlichen
Verwaltung, der Bindung an die Grundprinzipien der verfassungsmäßigen Ordnung
gemäß Art. 1 Abs. 3 Grundgesetz (GG). Zu diesen Prinzipien zählen der
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, das Willkürverbot, staatliches Handeln nur in
gesetzlich festgelegtem Aufgabenbereich sowie die Beachtung der Menschenwürde.
Nicht zuletzt unterliegt der BND der parlamentarischen Kontrolle durch den Deutschen
Bundestag. Unter anderem werden die Aktivitäten der deutschen Nachrichtendienste
in entsprechenden Gremien und Ausschüssen des Deutschen Bundestags, wie
beispielsweise dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) oder derzeit im
1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode, durch Abgeordnete in Hinblick auf
die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben geprüft und kontrolliert.
Der Petitionsausschuss kann vor diesem Hintergrund nicht erkennen, dass die
geheimdienstlichen Aktivitäten des BND - wie vom Petenten vorgetragen -
grundsätzlich kontraproduktiv seien und sie lediglich einer imperialistischen Politik
dienten. Die vom Petenten geforderte Abschaffung bzw. Reduzierung der Kapazitäten
beim BND kann vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen nicht befürwortet
werden.
Gleichzeitig begrüßt der Petitionsausschuss, dass die Bundesregierung eine Vielzahl
von Maßnahmen auf internationaler Ebene – nicht zuletzt auch vor den Vereinten
Nationen – ergreift, um die Kontrolle der Nachrichtendienste durch die jeweiligen
nationalen Parlamente noch nachhaltiger zu gestalten.
Der Petitionsausschuss sieht vor diesem Hintergrund keine Veranlassung, sich für das
Anliegen einzusetzen. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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