Bundespolizei - Aus- und Weiterbildung der Bundespolizei

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
87 Unterstützende 87 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

87 Unterstützende 87 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 12:58

Pet 1-18-06-2191-028812Bundespolizei
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, Maßnahmen der Aus- und Fortbildung zu beschließen,
um die Sensibilität von Bundespolizisten in der Wahrnehmung von sexuell motivierten
Delikten und Straftaten regelmäßig zu stärken.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die Ereignisse
zum Jahreswechsel 2015/2016 in Köln und in weiteren deutschen Städten Zweifel
hätten aufkommen lassen, ob auch Bundespolizisten im Falle von sexuell motivierten
Delikten und Straftaten die Opfer ausreichend ernst- und wahrnehmen würden.
Zeugenaussagen aus der Silvesternacht hätten offengelegt, dass Sicherheitskräfte
von Bundes- und Landespolizei sich zunächst geweigert hätten, neben den
begangenen Diebstählen auch Anzeigen wegen sexueller Belästigung, Nötigung und
ähnlicher Delikte mit entsprechender Motivation entgegenzunehmen. Nach
Opferangaben sei den Darstellungen der weiblichen Geschädigten keine
Glaubwürdigkeit geschenkt worden. Im Umgang mit Opfern sexueller Gewalt sei
bereits in der Vergangenheit von zahlreichen Experten bemängelt worden, dass
Beamte sich mit dem Ernstnehmen entsprechender Fallberichte überaus schwertäten.
Die Problematik scheine auf einer mangelhaften und ungenügenden Sensibilisierung
zu beruhen, die vonnöten wäre, um gerade männlichen Polizeikräften den
Schweregrad sexueller Straftaten stärker zu verdeutlichen. Die Intensivierung von
entsprechenden Maßnahmen in der Aus- und Weiterbildung von Bundespolizisten sei
daher geboten.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 87 Mitzeichnungen und 10 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss begrüßt zunächst das mit der Petition zum Ausdruck
gebrachte Engagement hinsichtlich der Verbesserung der Aufklärung und
Sensibilisierung von Bundespolizisten in der Wahrnehmung von sexuell motivierten
Delikten sowie der Stärkung des Opferschutzes.
Ferner merkt der Ausschuss an, dass die Vorfälle in der Silvesternacht 2015/2016 in
Köln Gegenstand verschiedener parlamentarischer Fragen waren. Verwiesen wird
insbesondere auf die Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen mehrerer
Fraktionen (siehe u. a. Drucksachen 18/7590 und 18/7642), die im Internet unter
www.bundestag.de eingesehen werden können.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass in der Laufbahnausbildung der Beamtinnen und
Beamten der Bundespolizei u. a. die eigenständige rechtliche Würdigung (Erkennen
und Bewerten) von Straftatbeständen – einschließlich der Verpflichtung zu deren
Verfolgung im Sinne des Legalitätsprinzips und des Opferschutzes – vermittelt wird.
Darüber hinaus werden die Themenfelder „Kommunikation“ und „Training zum Ausbau
der sozialen Kompetenz“ behandelt. Die Grundlagen werden hierfür im Rahmen
theoretischer Unterrichte gelegt. Die Anwendung bzw. praktische Umsetzung sowie
die Verknüpfung des Erlernten erfolgt durch Rollenspiele und Situationstrainings.
Weiterhin macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass die in der
Laufbahnausbildung erworbenen Grundfertigkeiten in der darauf folgenden Dienstzeit
regelmäßig in dienststelleninterner sowie zentraler Fortbildung erhalten bzw.
ausgebaut werden. Aktuelle Ereignisse, Erkenntnisse und Lageberichte werden
sowohl in der Aus- als auch in der Fortbildung aufgegriffen und bilden die Grundlage
für die Festlegung von Schulungs- und Trainingsinhalten.
Darüber hinaus werden die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizeidienststellen
im Rahmen der unmittelbaren Dienstvor- und -nachbereitung ebenfalls über die zuvor

bezeichneten Aktualitäten informiert und im Hinblick auf das eigene Handeln
sensibilisiert.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner Prüfung,
das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung (PDF)


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