Regiune: Germania

Bundespolizei - Personelle Aufstockung der Bundespolizei zur Wahrnehmung der Aufgaben

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
426 426 in Germania

Petiția este respinsă.

426 426 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2015
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

29.08.2017, 16:56

Pet 1-18-06-2191-018418

Bundespolizei


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.11.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass die Bundespolizei personell erheblich
aufgestockt und gleichzeitig eine Strukturreform durchgeführt wird, um die
vielseitigen Aufgaben weiterhin ausreichend wahrnehmen zu können.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
Bundespolizei immer häufiger dazu herangezogen werde, um bei Demonstrationen
in den Bundesländern die fehlenden Einsatzkräfte der regulären Polizei zu
unterstützen. Dies und andere Zustände führten dazu, dass die regulären Aufgaben
der Bundespolizei nur ungenügend erfüllt werden könnten. Auch in anderen
Bereichen, wie Prävention von Straftaten oder Sicherung von Bundesbehörden oder
Verfassungsorganen, Luftverkehr oder Bahnpolizei, fehle es an ausreichendem
Personal, um die Sicherheit zu gewährleisten. Die Aufgaben der Bundespolizei
sollten so strukturiert werden, dass die Bundespolizei sich nur noch auf ihre
eigentlichen Aufgaben konzentrieren könne und nicht ständig für Versäumnisse auf
Landesebene herangezogen werde.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 426 Mitzeichnungen und 10 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass polizeiliche Einsatzlagen im
Zusammenhang mit Demonstrationen, Fußballspielen oder anderen
Großveranstaltungen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder fallen. Die
Aufgaben bzw. Kompetenzen der Bundespolizei ergeben sich aus dem
Bundespolizeigesetz (BPolG). Neben ihren originären Aufgaben, wie z. B. dem
grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes sowie dem Schutz der Bahnanlagen
und der Flughäfen, kann die Bundespolizei nach § 11 BPoIG auch zur Unterstützung
eines Landes bei dessen Aufgabenerfüllung herangezogen werden.
Es ist zutreffend, dass u. a. die terroristische Bedrohung, die dynamische
Entwicklung der Verkehrsströme, Aufgabenzuwächse und die Bekämpfung illegaler
Migration die Bundespolizei personell sehr fordern. Die Aufgabe der Unterstützung
der Länder kann und wird die Bundespolizei jedoch nicht vernachlässigen. Sie ist
hier Teil der gesamtstaatlichen Verantwortung für die Sicherheit in Deutschland.
Der Ausschuss merkt an, dass den beschriebenen Entwicklungen bereits 2008 mit
einer umfassenden Neuorganisation der Bundespolizei Rechnung getragen worden
ist. Sowohl personell als auch hinsichtlich der Ausstattung ist die Bundespolizei für
ihre gesetzliche Aufgabenerfüllung gut gerüstet. Die sich aus steigenden
Anforderungen an die Qualität und Quantität der Aufgabenwahrnehmung
möglicherweise ergebenden zusätzlichen Bedarfe an Haushaltsmitteln macht die
Bundespolizei regelmäßig in den regulären Verfahren der Haushaltsaufstellung
geltend.
Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass Ausstattung und Stärke der
Bundespolizei ständig überprüft und ggf. angepasst werden. So sind in den Jahren
2014 und 2015 bereits Zuwächse an Planstellen und Stellen zu verzeichnen.
In diesem Zusammenhang macht der Ausschuss u. a. auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage einer Fraktion (Drucksache 18/3366)
aufmerksam.
Abschließend hebt der Ausschuss hervor, dass der Haushaltsausschuss im
September 2015 entsprechend dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom
6. September 2015 zur Bewältigung der Flüchtlingssituation beschlossen hat, 3.000
zusätzliche Stellen bei der Bundespolizei zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss daher nach umfassender
Prüfung der Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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