Terület: Németország

Bundesregierung - Automatische Veröffentlichung aller von öffentlichen Stellen in Auftrag gegebenen Meinungsumfragen

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
433 Támogató 433 -ban,-ben Németország

A petíció lezárult.

433 Támogató 433 -ban,-ben Németország

A petíció lezárult.

  1. Indított 2014
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2015. 11. 18. 16:06

Pet 1-18-06-1105-012091

Bundesregierung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern – zu
überweisen. Begründung

Mit der Eingabe wird gefordert, dass die Ergebnisse der von Bundesministerien und
Bundesbehörden in Auftrag gegebenen Meinungsumfragen unmittelbar nach
Fertigstellung und Abgabe beim Auftraggeber sowie ferner Gutachten zu bestimmten
Themen in menschen- sowie maschinenlesbaren Formaten im Internet veröffentlicht
werden.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 433 Mitzeichnungen und sieben
Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung
unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf
alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dieser Vorschlag
diene dazu, Klarheit in der „Grauzone“ zwischen Regierungshandeln und
parteipolitischem Handeln zu schaffen, eine Lücke im Informationsfreiheitsgesetz zu
schließen sowie eine Vorgabe der Digitalen Agenda der Bundesregierung
umzusetzen. Meinungsumfragen seien von hohem parteipolitischem Interesse und
kritisch zu betrachten. Der Bundesrechnungshof habe darauf hingewiesen, dass
durch steuerfinanzierte Regierungsumfragen die Chancengleichheit der
konkurrierenden Parteien verletzt werden könne. Wie mehrere gerichtliche
Auseinandersetzungen in den letzten Jahren gezeigt hätten, weise das
Informationsfreiheitsgesetz an dieser Stelle eine Lücke auf. Im Sinne von
Transparenz und Offenheit des Regierungshandelns in demokratischen
Gesellschaften werde daher eine Offenlegung der Daten aus Meinungsumfragen

gefordert. Hierfür sprächen auch die Vorgaben der Digitalen Agenda der
Bundesregierung hinsichtlich der Förderung von Open Data.
Mit einer weiteren Eingabe wird im Sinne der Transparenz begehrt, dass von
Bundesbehörden in Auftrag gegebene Gutachten in geeigneten Portalen
veröffentlicht werden sollen, wenn sie geltende oder beabsichtigte gesetzliche
Bestimmungen, Gesundheits-, Vorsorge-, Pflege- und Verbraucherbelange,
öffentliche Großprojekte bzw. größere öffentliche Ausgaben, die Sicherheit und
Unversehrtheit der Bürger oder gesellschaftliche Belange betreffen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass keine gesetzliche Verpflichtung
existiert, die Ergebnisse von Meinungsumfragen oder von Bundesbehörden in
Auftrag gegebene Gutachten zu veröffentlichen. Die Ressorts entscheiden in eigener
Verantwortung darüber, ob sie solche Informationen veröffentlichen und in welcher
Form sie dies tun.
Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass die Bundesregierung bereits jetzt in
großem Umfang Informationen und Daten zu ihrer Arbeit veröffentlicht – sowohl in
menschen- als auch in maschinenlesbaren Formaten. Mit dem „Nationalen
Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G 8“ hat
sie sich verpflichtet, die Bereitstellung von Daten nach Open-Data-Kriterien – also
maschinenlesbar und zur Weiterverwendung durch Dritte – weiter voranzubringen.
Die im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen tragen dazu bei, dass mehr und mehr
Daten als Open Data zugänglich sind.
In diesem Zusammenhang begrüßt der Ausschuss ausdrücklich die Absicht der
Bundesregierung, für Bund, Länder und Kommunen ein Open-Data-Portal
bereitzustellen, wobei die Bundesverwaltung auf der Basis eines Gesetzes mit allen
ihren Behörden Vorreiter für die Bereitstellung offener Daten in einheitlichen
maschinenlesbaren Formaten und unter freien Lizenzbedingungen sein soll.
Der in Umsetzung der Digitalen Agenda 2014 – 2017 der Bundesregierung
(Handlungsfeld 3 – „Innovativer Staat“) verabschiedete „Nationale Aktionsplan der

Bundesregierung zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G 8“ soll die
Transparenz innerhalb der Bundesverwaltung erhöhen und stellt nach Ansicht des
Ausschusses einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des Grundprinzips „Open Data
als Standard“ dar.
Ob und inwieweit die im Rahmen des Aktionsplans angestrebte Open-Data-
Regelung die in den Petitionen genannten Informationen erfassen wird, ist jedoch
noch offen. Der Ausschuss stellt fest, dass Struktur, Inhalt und Umfang einer solchen
Regelung erarbeitet und abgestimmt werden, wenn die Richtlinie 2013/37/EU vom
26. Juni 2013 (Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG über die
Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors – sog. PSI-Richtlinie)
umgesetzt ist. Frist hierfür ist der 18. Juli 2015.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss angesichts der
dargestellten Sach- und Rechtslage, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium des Innern – zu überweisen, um sie auf das Anliegen der Petition
besonders aufmerksam zu machen.Begründung (pdf)


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